Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91555 Feuchtwangen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,3 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

21,8 km vom Suchpunkt

22,8 km vom Suchpunkt

31,2 km vom Suchpunkt

31,7 km vom Suchpunkt

Feuchtwanger Unternehmen organisieren geeignete Lehrgänge nach der vorhandenen anerkannten Qualifikation ihrer vorgesehenen Ersthelfenden. Für eine Inhouse-Schulung wird zusätzlich ein geeigneter Lernort abgestimmt. Klären Sie Personen, benötigten Unterricht und räumliche Bedingungen, bevor Sie die gemeinsame Durchführung verbindlich vereinbaren.
Ein Feuchtwanger Team hat unterschiedliche Vorkenntnisse in Erster Hilfe. Vor einer gemeinsamen Buchung sollte die Schule wissen, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. So kann sie die Anfrage den passenden Lehrgängen zuordnen.
Besprechen Sie danach mögliche Termine, statt zunächst alle Personen in dieselbe Gruppe einzutragen. Für eine abgestimmte Gruppe lässt sich ein Inhouse-Angebot mit Raum und Betriebsanschrift anfragen. Einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge besuchen. Fragen Sie auch nach den Arbeitgeberangaben für eine direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger sowie nach zusätzlichen Leistungen.
Einordnung
Unterrichtsmittel, Unterlagen und Bescheinigung enthalten
Einordnung
Tatsächlichen weiteren Aufwand erläutern
Einordnung
Ergänzende Leistung ausdrücklich vereinbaren
DGUV Vorschrift 1 nennt für Lehrgangsräume unter anderem ausreichende Beleuchtung, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten. Stellen Sie den vorgesehenen Raum mit diesen Bedingungen und seiner nutzbaren Fläche vor. Die Ausbildungsstelle beurteilt die Eignung für theoretischen Unterricht und praktische Aufgaben. Der Betrieb bereitet anschließend den tatsächlich vereinbarten Rahmen vor, statt nur eine freie Zimmerbezeichnung mitzuteilen.
Jede Erste-Hilfe-Leistung muss nach DGUV Vorschrift 1 dokumentiert werden. Der Arbeitgeber hält die Aufzeichnungen fünf Jahre verfügbar und behandelt sie vertraulich. Diese Aufgabe betrifft die tatsächlich geleistete Hilfe im Unternehmen und besteht neben der Organisation von Lehrgangsbesuchen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Der Unfallversicherungsträger übernimmt berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen. Die ermächtigte Schule rechnet nach dem zuständigen Verfahren direkt ab. Daneben können Rücktritts- oder Stornobedingungen vereinbart sein. Lesen Sie diese vor dem Auftrag, damit mögliche Folgen einer Verhinderung anhand Ihrer konkreten Vereinbarung bekannt sind.
Berechtigung und verlangte Trägerangaben klären.
Vereinbarte Rücktrittsbedingungen vor der Zusage lesen.
Die Auswahl betrieblicher Ersthelfender liegt beim Unternehmen. Persönliche Voraussetzungen und Bereitschaft zur Aufgabe werden berücksichtigt. Sehen Sie einschlägige anerkannte Nachweise an, bevor Sie eine bestimmte Kursart bestellen. Eine erste Benennung im Betrieb bedeutet nicht automatisch erste Ausbildung. Lassen Sie offene Voraussetzungen fachlich einordnen und wählen Sie den passenden Lehrgang auf dieser Grundlage für die tatsächlichen Personen aus.
Praktisches Mitlernen braucht tatsächliche Teilnahme.
Gewöhnliche Aufgaben anderweitig abdecken.
Alle vorgesehenen Teile mitmachen.
Angeleitete Übungen selbst versuchen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär je neun Einheiten mit 45 Minuten, also 405 Minuten Unterricht. Pausen kommen zum Aufenthalt hinzu. Nutzen Sie die ganzen bestätigten Veranstaltungszeiten und bei öffentlichen Besuchen die notwendigen Wege, um die Beschäftigten einzuplanen.
Die DGUV nennt keine Formvorschriften, empfiehlt jedoch eine schriftliche Festhaltung der Bestellung. Die örtliche Zuständigkeit und Erreichbarkeit sollen für die Beschäftigten nachvollziehbar sein. Passen Sie die betrieblichen Angaben bei personellen Änderungen an, damit sie die tatsächliche Organisation beschreiben.
Reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung werden in Präsenz durchgeführt. Die Beschäftigten sollen praktische Handlungen üben können. Reine Onlinevermittlung ersetzt diesen Unterricht nicht; auch eine Inhouse-Veranstaltung braucht geeignete Bedingungen für tatsächlich gemeinsam ausgeführte praktische Aufgaben.
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