Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91161 Hilpoltstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,3 km vom Suchpunkt

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Hilpoltstein · Bayern
Erste-Hilfe-Leistungen werden im Betrieb dokumentiert. Für Hilpoltsteiner Unternehmen betrifft dies sowohl die benötigten Angaben als auch deren vertrauliche Ablage. Die Qualifizierung der Ersthelfer wird unabhängig davon mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle organisiert, als öffentliche Teilnahme oder als konkret vereinbarter Inhouse-Lehrgang.

Der Besprechungsraum ist für einen Inhouse-Lehrgang vorgesehen, soll zwischendurch aber noch für eine andere betriebliche Aufgabe genutzt werden. Klären Sie im Hilpoltsteiner Unternehmen vorab, ob er während des gesamten bestätigten Unterrichts verfügbar ist. Ein interner Kalendereintrag allein beantwortet diese Frage nicht.
Die Ausbildungsstelle bestätigt die Eignung und die organisatorischen Bedingungen für Ausbildung oder Fortbildung. Änderungen der Raumnutzung müssen rechtzeitig abgestimmt werden. Auch die vorgesehene Gruppe benötigt die vollständige Teilnahmezeit. Falls die Planung nicht mehr passt, sprechen Sie dies vor dem Kurstag an, statt erst bei Beginn des Lehrgangs nach einer ungeprüften Ausweichlösung zu suchen.
Ein Meldeblock oder eine elektronische Dokumentation kommen nach den DGUV-Hinweisen als Formen in Betracht.
Für die Dokumentation nennt die DGUV zum einen Angaben zum Ereignis, etwa Zeitpunkt, Ort und Hergang sowie Art und Umfang des Gesundheitsschadens. Zum anderen wird die geleistete Erste Hilfe mit Zeitpunkt, Art und Weise sowie der helfenden Person erfasst. Eine bloße Schilderung des Geschehens beschreibt deshalb noch nicht die tatsächlich geleistete Hilfe. Berücksichtigen Sie beide Arten von Angaben im vorgesehenen Aufzeichnungsverfahren.
Klären Sie die Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse. Die Ausbildungsstelle benötigt die dafür angeforderten Angaben für den vorgesehenen Abrechnungsweg.
Die Vorgaben des zuständigen Trägers prüfen.
Die verlangten Daten mit der Schule abstimmen.
Worauf achten?
Wann, wo und was geschah
Worauf achten?
Was wann durch wen geleistet wurde
Worauf achten?
Wer im Betrieb helfen kann
Die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen wird vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Legen Sie fest, wer im Unternehmen die Aufzeichnung übernimmt und wo sie nach dem betrieblichen Verfahren abgelegt wird. Ein frei zugänglicher Ordner oder eine an alle verteilte Liste ist keine geeignete allgemeine Information über Ersthelfer. Informationen darüber, wer helfen kann, und vertrauliche Angaben zu einer einzelnen Hilfeleistung haben unterschiedliche Empfängerkreise.
Beschäftigte brauchen eine verständliche Zuordnung der Aufgaben.
Ereignis und geleistete Hilfe berücksichtigen.
Die Person oder Stelle für die Aufzeichnung nennen.
Unbefugten Zugriff verhindern.
Die Aufzeichnungen können zum Nachweis dienen, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Das kann bei später erkennbaren Folgen bedeutsam werden; auch kleinere Ereignisse können für die betriebliche Prävention ausgewertet werden.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Planen Sie die weitere Qualifizierung anhand der vorhandenen Lehrgangsnachweise; die betriebliche Aufgabe setzt einen passenden und erhaltenen Qualifikationsstand voraus.
Für beide Lehrgänge sind jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten vorgesehen. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die reguläre Fortbildung ist damit nicht als kürzerer Unterrichtsumfang gegenüber der Ausbildung beschrieben.
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