Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 24568 Kaltenkirchen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,6 km vom Suchpunkt

1,8 km vom Suchpunkt

4,9 km vom Suchpunkt

6,2 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

Für Kaltenkirchener Betriebe gehören die passenden Lehrgänge und die Arbeitsorganisation zusammen. Ausbildung oder Fortbildung wird nach dem Schulungsstand der Beschäftigten ausgewählt. Öffentliche Kursplätze lassen sich für Einzelne prüfen; mit einer eigenen Gruppe kann ein Inhouse-Lehrgang angefragt werden. Beide Wege brauchen ausreichend Zeit für die praktische Mitarbeit.
Ein intern gewünschter Tag ist noch kein verfügbarer Kurs. Sammeln Sie für die Kaltenkirchener Gruppe mehrere Möglichkeiten, an denen die Beschäftigten vollständig teilnehmen können. Geben Sie diese zusammen mit dem Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf an die Schule weiter.
Verteilen Sie erst nach Bestätigung eine verbindliche Kursinformation. Das ist bei einem öffentlichen Lehrgang ebenso sinnvoll wie bei individuell vereinbartem Inhouse-Unterricht. Bei einer größeren Gruppe sollte außerdem geprüft sein, ob der Betrieb alle vorgesehenen Personen gleichzeitig freistellen kann. So entsteht ein belastbarer Termin aus abgestimmten Möglichkeiten statt aus einer voreiligen internen Zusage.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert, welche Arbeitgeberangaben für die direkte Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren benötigt werden. Klären Sie dies bei der Anfrage für die vorgesehenen Beschäftigten. Wenn das Unternehmen zusätzliche Leistungen wünscht, werden diese mit ihrem Umfang und den gesonderten Konditionen ausdrücklich vereinbart.
Träger und Teilnahmeberechtigung vor der Buchung prüfen.
Benötigte Unterlagen und zusätzlich bestellten Umfang nachvollziehen.
Die DGUV verlangt für ihre Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung eine Präsenzveranstaltung. Im Mittelpunkt steht, in einer Notfallsituation handeln zu können; dazu müssen Anwendungen praktisch geübt werden. Eine reine Online-Wissensvermittlung ersetzt diesen Lehrgang nicht. Wenn Sie eine Gruppe anmelden, erläutern Sie den Beschäftigten deshalb schon bei der Terminplanung den vollständigen Veranstaltungsrahmen. Klären Sie besondere Teilnahmebedingungen vorab mit der Ausbildungsstelle, damit die praktische Schulung vorbereitet werden kann.
Inhouse-Vereinbarung
Geeignete Gruppe mit der Schule abstimmen
Inhouse-Vereinbarung
Unterricht am vereinbarten Unternehmensstandort
Inhouse-Vereinbarung
Raum und Zugang für den Unterricht bereitstellen
Für die betriebliche Planung zählt die Zahl der anwesenden Versicherten. Die DGUV nennt bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten einen Ersthelfenden. Bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent; für besondere Einrichtungen bestehen eigene Vorgaben. Prüfen Sie diese Grundlage für Ihre Arbeitsorganisation und berücksichtigen Sie auch Abwesenheiten. Aus dem benötigten Einsatz ergibt sich, wie viele geeignete Personen geschult und eingeplant werden müssen.
Nach der Ausbildung benennt der Arbeitgeber die Ersthelfenden. Die Beschäftigten sollen wissen, wer angesprochen werden kann und wie Hilfe intern veranlasst wird. Verbinden Sie die Bekanntgabe mit den betrieblichen Informationen zu Meldewegen und Erste-Hilfe-Einrichtungen; der besuchte Lehrgang wird so in die eigene Organisation eingebunden.
Vor der Platzsuche den tatsächlichen Qualifikationsbedarf ordnen.
Für neu auszubildende Ersthelfende den passenden Grundlehrgang auswählen.
Vorhandene Kursangaben für die erneute Schulung heranziehen.
Unklare Nachweise mit der ermächtigten Stelle besprechen.
Reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Lassen Sie sich den gesamten zeitlichen Rahmen einschließlich der Pausen bestätigen. Die Freistellung wird auf diesen Lehrgang abgestimmt; für einen eigenen Gruppentag ist der Raum entsprechend lange zur Verfügung zu stellen.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Führen Sie die tatsächlich absolvierten Lehrgänge in Ihrer Planung mit und fragen Sie rechtzeitig passende Termine an. Bei Unklarheiten zum Schulungsstand können vorhandene Bescheinigungen mit der Ausbildungsstelle besprochen werden.
Beschreiben Sie den Ausbildungsbedarf, die vorgesehene Personenzahl und den tatsächlichen Veranstaltungsort. Ergänzen Sie mögliche Tage und Angaben zu den Räumen. Die Schule klärt die Durchführbarkeit mit Ihnen; verbindlich an die Gruppe gehen anschließend die Informationen für den bestätigten Lehrgang.
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