Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 30159 Hannover sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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2,0 km vom Suchpunkt

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Hannover · Niedersachsen
Ein Inhouse-Kurs bringt eine betriebliche Lerngruppe an einem vereinbarten Ort zusammen. Für Hannover klären Sie dafür Kursart, Teilnehmende und geeignete Räume. Die Ausbildungsstelle bestätigt die Durchführung. Öffentliche Aus- und Fortbildungen bleiben eine Möglichkeit, wenn einzelne Personen oder verteilte Termine besser zu Ihrem Betrieb passen.

Beschäftigte eines Unternehmens in Hannover können aus dem gesamten Umland anreisen. Berücksichtigen Sie bei einem gemeinsamen Kurs deshalb nicht nur die Firmenanschrift, sondern den Weg der Teilnehmenden. Ein Kurs in eigenen Räumen ist eine Möglichkeit, aber keine Voraussetzung für betriebliche Ausbildung.
Geben Sie Ausbildung oder Fortbildung, Teilnehmerzahl und Zeitfenster an. Die Eignung eines vorgesehenen Raums stimmt die Ausbildungsstelle mit Ihnen ab. Berechtigte Kursgebühren können direkt mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden; maßgeblich ist deren Verfahren. Sorgen Sie dafür, dass die nötigen betrieblichen Angaben rechtzeitig vorliegen.
Ein kurzer, konkreter Auftrag erleichtert die Abstimmung.
Welche Beschäftigten sollen teilnehmen, und welche Qualifikation ist bereits nachgewiesen? Trennen Sie die benötigten Lehrgangsarten.
Wo stehen ungestörte Räume für die Gruppe zur Verfügung? Lassen Sie die Eignung vor der verbindlichen Zusage bestätigen.
Welche Termine lassen vollständige Teilnahme zu? Stimmen Sie diese mit den Vertretungen im laufenden Betrieb ab.

Im Unterricht kann die Gruppe dieselbe Erklärung hören und die anschließenden Aufgaben unter Anleitung bearbeiten. Ein Bezug zu den tatsächlichen Tätigkeiten kann dabei hilfreich sein. Die fachlichen Inhalte legt die Ausbildungsstelle im Rahmen des gebuchten Lehrgangs fest.
Ein freier Raum im Unternehmen ist ein guter Ausgangspunkt für eine Anfrage. Für den Lehrgang müssen dort aber Erklärungen und praktische Aufgaben mit der vorgesehenen Gruppe möglich sein. Beschreiben Sie Größe, Nutzung und verfügbare Fläche; die Ausbildungsstelle beurteilt die Eignung nach den Anforderungen des konkreten Kurses.
Stimmen Sie außerdem die Bedingungen während des Termins ab. Die Gruppe braucht ihre Unterrichtszeit auch dann, wenn sie im eigenen Haus bleibt. Laufende Telefonaufgaben, Besprechungen oder andere Raumbelegungen sollten deshalb mit einer Vertretung beziehungsweise einem anderen Ort geplant werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte betriebliche Lehrgänge kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Das Verfahren und erforderliche Unterlagen richten sich nach diesem Träger. Zusätzliche Bestandteile einer Inhouse-Bestellung gehören mit eigener Vergütung ins Angebot.
Die für Ihre angemeldeten Beschäftigten erforderlichen Angaben und Bestätigungen vorab beschaffen.
Reguläre Kursgebühr und weitere vereinbarte Leistungen nachvollziehbar zuordnen.
Inhouse beschreibt die Durchführung am vereinbarten Standort. Ob Grundausbildung, reguläre Fortbildung oder ein anderes fachliches Training benötigt wird, ist eine eigene Entscheidung. Erfassen Sie die vorhandenen Nachweise und die künftige Aufgabe der vorgesehenen Personen. So kann das Angebot den tatsächlichen Lehrgang benennen.
Nennen Sie einen möglichen Hannoveraner Standort präzise. Ob die Gruppe aus der Nordstadt, Döhren oder Misburg-Nord zusammenkommt, verändert nicht die Grundanforderungen an die Ausbildung. Es hilft jedoch, den gemeinsamen Treffpunkt und die vollständige Teilnahme nachvollziehbar zu organisieren.
| Auswahl | Wann sie passen kann | Was bestätigt sein muss |
|---|---|---|
| Öffentlicher Lehrgang | Einzelpersonen oder unterschiedliche verfügbare Tage | Passende Kursart und Anmeldung |
| Inhouse-Veranstaltung | Eine Gruppe soll am selben Ort lernen | Raum, Umfang und Termin |
| Mehrere abgestimmte Kurse | Abwesenheiten sollen verteilt werden | Teilnahmen und Vertretung im Unternehmen |
Die reguläre Ausbildung und die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Anmeldung muss trotzdem zur Vorbildung und Aufgabe der Beschäftigten passen. Gleicher zeitlicher Umfang macht aus zwei unterschiedlichen Kursarten keine beliebig austauschbaren Bezeichnungen.
Geben Sie die tatsächliche Personenzahl an und lassen Sie sich ein passendes Angebot erstellen. Eine allgemeine Mindestgruppe für alle Anbieter gibt es aus der Bezeichnung Inhouse nicht abzuleiten. Für wenige Personen können öffentliche Lehrgänge eine praktische Alternative sein.
Diese Anforderungen sind zu unterscheiden. Die regelmäßige betriebliche Fortbildung betrifft die Ersthelferaufgabe im Unternehmen. Übertragen Sie ihren Rhythmus nicht auf Unterlagen für den Fahrerlaubnisantrag; dafür ist das jeweilige Antragsverfahren maßgeblich.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.