Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08233 Treuen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,6 km vom Suchpunkt

6,9 km vom Suchpunkt

7,0 km vom Suchpunkt

9,3 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

14,4 km vom Suchpunkt

Treuener Unternehmen können bei der Planung zwischen dem regulären Erste-Hilfe-Lehrgang und ausdrücklich gewünschten zusätzlichen Leistungen unterscheiden. Für den Kurs selbst ist der Qualifikationsbedarf der vorgesehenen Menschen entscheidend. Öffentlicher Unterricht oder eine vereinbarte Inhouse-Durchführung beschreiben den Rahmen; daraus folgt noch kein beliebiger zusätzlicher Leistungsumfang.
Eine Anfrage sollte nicht nur das gewünschte Datum nennen. Stellen Sie im Unternehmen fest, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigt. Nennen Sie die jeweilige Teilnehmerzahl.
Für Inhouse-Unterricht in Treuen benötigt der Anbieter außerdem Informationen zu den Räumen. Lassen Sie die Eignung und die Durchführung bestätigen. Einzelne Beschäftigte können öffentliche Termine betrachten, wenn keine gemeinsame Veranstaltung erforderlich ist.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die direkte Abrechnung nach den Regeln des Unfallversicherungsträgers genutzt werden. Fragen Sie nach den erforderlichen Nachweisen und lassen Sie weitere Leistungen samt Kosten im Angebot aufführen. Buchen Sie verbindlich, wenn diese Bedingungen abgestimmt sind.
| Gegenstand | Bezug |
|---|---|
| Standardgebühr | Der reguläre Lehrgang |
| Zusatzauftrag | Ausdrücklich vereinbarte weitere Leistungen |
| Arbeitsentgelt und Reise | Der eigene Arbeitgeberaufwand |
Die Bestellung mit ihren Bestandteilen betrachten.
Die reguläre Ausbildung bestimmen.
Ausdrückliche zusätzliche Wünsche benennen.
Eigene Kosten des Unternehmens berücksichtigen.
Nach den DGUV-Hinweisen umfasst die Standardgebühr die Bereitstellung von Schulungsräumen unabhängig davon, ob sie der Ausbildungsstelle gehören, gemietet oder vom Unternehmen kostenlos bereitgestellt sind. Eine ausdrücklich gewünschte abweichende Durchführung kann anders einzuordnen sein. Für Kindergärten und Schulen benennt die DGUV zudem besondere Grenzen bei zusätzlichen Kosten des Standardlehrgangs in eigenen Räumen. Einzelheiten sind deshalb am tatsächlich gewünschten Auftrag zu klären.
Die DGUV nennt für die Standardgebühr unter anderem fachlich qualifizierte Lehrkräfte, ärztliche Fachaufsicht und Versicherung. Hinzu kommen Unterrichtsmedien, Anschauungs- und Übungsmittel mit ihrer Aufbereitung, Informationsunterlagen und die Teilnahmebescheinigung. Diese Bestandteile betreffen die reguläre Durchführung des Lehrgangs. Die Aufzählung beschreibt den bundesweiten Gebührenrahmen und enthält keine Aussage über ein besonderes Angebot einer einzelnen Schule in Treuen.
Die direkte Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren folgt den jeweiligen Bedingungen. Zusätzliche ausdrücklich bestellte Leistungen müssen mit ihrer möglichen eigenen Vergütung erkennbar sein. Das ist vor einer verbindlichen Beauftragung zu klären.
Die zuständige BG oder Unfallkasse befragen.
Den tatsächlichen weiteren Umfang vereinbaren.
Vorhandene anerkannte Ausbildungen werden bei der Kurswahl berücksichtigt. Eine neue Ersthelferfunktion allein bedeutet nicht automatisch eine neue Grundausbildung. Auf dieser Grundlage kann das Unternehmen in Treuen öffentliche Teilnahmen prüfen oder einen passenden Inhouse-Lehrgang ausdrücklich vereinbaren.

Die jeweils zuständige BG oder Unfallkasse gibt ihre Bedingungen für berechtigte Teilnahmen vor. Erfragen Sie das zutreffende Verfahren und die erforderlichen Angaben. Die allgemeine Eignung einer Schulung bestätigt noch nicht jede individuelle Abrechnung.
Für betriebliche Ersthelfende gilt im Regelfall ein Abstand von zwei Jahren. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden berücksichtigt. Das Unternehmen sorgt für einen ausreichenden Ausbildungsstand; der betriebliche Rhythmus schafft keine pauschale Ablauffrist für private Fahrerlaubnisnachweise.
Die regulären Lehrgänge erfordern Präsenz und praktische Übungen. Elektronische Informationen können den Unterricht unterstützen, aber die vorgesehene praktische Ausbildung nicht allein ersetzen. Das gilt auch, wenn die Durchführung als Inhouse-Veranstaltung ausdrücklich vereinbart wird.