Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72355 Schömberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,5 km vom Suchpunkt

11,9 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

21,8 km vom Suchpunkt

22,5 km vom Suchpunkt

Für Unternehmen in Schömberg im Zollernalbkreis verbindet sich die Ersthelferqualifizierung mit einer laufenden betrieblichen Organisation. Ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang vermittelt Ausbildung. Die Versorgung der Arbeitsorte mit Erste-Hilfe-Material und die Bestellung geeigneter Personen bleiben eigene Aufgaben, deren jeweiliger Zweck nachvollziehbar festgehalten werden kann.
Eine vorgesehene Person im Schömberger Betrieb hat eine persönliche Frage zu praktischen Übungen. Ermöglichen Sie eine direkte Klärung mit der Ausbildungsstelle, statt sensible Einzelheiten in einer allgemeinen Gruppenliste zu verbreiten. Für die Organisation genügt zunächst, dass eine Rückfrage offen ist.
Die Schule kann erläutern, was für die angefragte Ausbildung oder Fortbildung zu beachten ist. Bei einem Inhouse-Kurs werden notwendige organisatorische Absprachen anschließend gezielt übernommen. Eine interne Vermutung über mögliche Teilnahme darf die individuelle Klärung nicht ersetzen. Halten Sie nur die tatsächlich erforderlichen organisatorischen Angaben für die Buchung fest.
Für die Bestellung als Ersthelfer schreiben die DGUV-Hinweise keine bestimmte Form vor; eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie kann für die Beteiligten erkennbar machen, welche Aufgabe übernommen wurde. Die Kursbescheinigung belegt dagegen eine absolvierte Qualifizierung. Im Unternehmen können beide Angaben wichtig sein. Ein vorhandener Schulungsnachweis steht jedoch nicht von selbst für jede Entscheidung über den Einsatz der Person. Halten Sie die tatsächliche Aufgabenübertragung deshalb mit ihrem eigenen Zweck nachvollziehbar fest.
Ausbildung und Ausstattung gehören zur gleichen betrieblichen Organisation.
Passenden Lehrgang für die Person auswählen.
Bestand regelmäßig kontrollieren und ergänzen.
Den übernommenen Auftrag erkennbar festhalten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und ihr Verfahren.
Die konkrete Berechtigung der vorgesehenen Teilnehmenden klären.
Weiteren ausdrücklich gewünschten Umfang gesondert vereinbaren.
Motivation sowie körperliche und geistige Eignung gehören nach den DGUV-Hinweisen zur Auswahl geeigneter Ersthelfer. Eine bestimmte Position oder Tätigkeitsbezeichnung allein entscheidet die persönliche Eignung für die Aufgabe nicht automatisch.
Aussage
Versorgung nach tatsächlichem Bedarf
Aussage
Absolvierte Qualifizierung
Aussage
Übernommener betrieblicher Auftrag
Art und Menge der Erste-Hilfe-Mittel richten sich unter anderem nach Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumlichen Verhältnissen. Inhalte werden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf ergänzt. Eine erkennbare Zuständigkeit kann diese Aufgabe im Schömberger Unternehmen nachhalten. Die Übungsmittel einer Schulung erfüllen dagegen einen Ausbildungszweck. Ihr Vorhandensein beantwortet nicht automatisch, welche Ausstattung später an den Arbeitsorten gebraucht wird. Qualifizierte Helfer und betrieblicher Materialbestand ergänzen sich, ohne dieselbe organisatorische Aufgabe darzustellen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung bereits geeigneter Grundausbildung.
Die DGUV nennt für Zweifelsfälle ausdrücklich diese Möglichkeit. Beide regulären Lehrgangsarten haben den gleichen zeitlichen Umfang von neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Qualifizierungsbedarf der vorgesehenen Person.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben beim Unternehmen. Davon werden berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unterschieden, deren mögliche Übernahme nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers geklärt wird. Die weiteren eigenen Kostenpositionen gehören deshalb ebenfalls in Ihre betriebliche Planung.