Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 02906 Niesky sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,4 km vom Suchpunkt

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Nieskyer Unternehmen wählen geeignete Personen für die Ersthelferaufgabe und stimmen deren Schulung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Ein Sprachbedarf wird im Rahmen des regulären Unterrichts besprochen. Inhouse-Lehrgänge werden für die vorgesehene Gruppe und die konkrete Durchführung vereinbart.
Ein Nieskyer Betrieb hat einen Lehrgang angefragt und möchte die Antwort intern weitergeben. Prüfen Sie, welche Angaben bereits bestätigt sind und welche noch Rückfragen enthalten. Ein vorgeschlagener Zeitraum sollte nicht versehentlich als fest gebuchter Kurstag kommuniziert werden.
Bei Inhouse-Unterricht müssen auch Raum und Betriebsanschrift abgestimmt sein. Die Gruppe wird nach Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf beschrieben. Einzelne offene Kursplätze können separat angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen und Kosten werden vor der verbindlichen Zusage zum konkreten Auftrag geklärt.
| Bereich | Frage |
|---|---|
| Personenauswahl | Wer soll die Ersthelferaufgabe übernehmen? |
| Unterrichtssprache | Wie folgt die Gruppe dem regulären Programm? |
| Betriebliche Besetzung | Welche qualifizierten Personen stehen tatsächlich zur Verfügung? |

Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten muss mindestens eine entsprechend qualifizierte Ersthelferperson zur Verfügung stehen. Die betriebliche Planung bezieht diese Anforderung auf die tatsächliche Anwesenheit am jeweiligen Arbeitsort.
Wird eine fremdsprachige Durchführung angefragt, bleibt der freigegebene Leitfaden die Grundlage des regulären Lehrgangs. Die Sprache verändert diesen fachlichen Bezug nicht. Besprechen Sie den Verständigungsbedarf der vorgesehenen Personen daher zusammen mit der geeigneten Ausbildung oder Fortbildung. Die Ausbildungsstelle klärt, ob eine passende Durchführung möglich ist. Es geht um den Zugang zum regulären Unterricht für die Gruppe, nicht um ein allein wegen der Sprache verkleinertes Lernprogramm.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die regulären Lehrgangsgebühren werden bei berechtigten betrieblichen Teilnahmen nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers übernommen. Entgeltfortzahlung und erforderliche Fahrkosten trägt der Arbeitgeber. Diese Aufwendungen bleiben von der Frage nach der Kursgebühr zu unterscheiden.
Berechtigung und Vorgaben des zuständigen Trägers klären.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten der Beschäftigten berücksichtigen.
Die Auswahl geeigneter Ersthelfer liegt beim Unternehmen. Die DGUV beschreibt die Eignung als Frage der individuellen Voraussetzungen und betont auch die Motivation für die Aufgabe. Betrachten Sie deshalb die vorgesehene Rolle mit der betreffenden Person. Ein freier Platz in einem Lehrgang beantwortet für sich genommen noch nicht, wer die Aufgabe im Betrieb übernehmen soll. Die persönliche Auswahl und die Organisation des Schulungsbesuchs werden aufeinander bezogen.
Die Anfrage hat einen persönlichen und einen fachlichen Bezug.
Vorgesehene Person und betriebliche Aufgabe.
Zugang zum regulären Unterricht klären.
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung vereinbaren.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Die berufliche Teilnahme wird für den vollständigen vereinbarten Ablauf organisiert; auch bei Inhouse-Unterricht bleibt der reguläre Umfang bestehen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Der Lehrgang greift erworbene Fähigkeiten erneut auf und bietet praktische Gelegenheit zum Festigen. Es geht nicht ausschließlich darum, bei jedem Besuch nur unbekannte Themen kennenzulernen.
Für die betriebliche Ersthelferaufgabe kann eine frühere Führerscheinschulung berücksichtigt werden: Sie liegt höchstens zwei Jahre zurück und wurde bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert. Beides ist erforderlich.