Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95100 Selb sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,4 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

17,6 km vom Suchpunkt

22,6 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

27,7 km vom Suchpunkt

Selb · Bayern
Selber Unternehmen können eine betriebliche Ausbildung oder Fortbildung öffentlich besuchen lassen oder einen Inhouse-Lehrgang vereinbaren. Die Abstimmung erfolgt mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Neben der Schulung braucht der Betrieb eine geeignete Ausstattung für die Erste Hilfe und Klarheit über den vereinbarten Leistungsumfang.

Eine Person wechselt die Abteilung oder verlässt den Selber Betrieb. Prüfen Sie, wie sich dadurch die vorhandene Ersthelfer-Planung verändert. Ein Name auf der bisherigen Übersicht steht nicht dauerhaft für eine tatsächlich verfügbare Person, und eine Nachfolge übernimmt deren Qualifikation nicht automatisch.
Klären Sie mit der Ausbildungsstelle den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf der Beschäftigten, die künftig eingeplant werden sollen. Danach können geeignete öffentliche Lehrgänge oder ein individueller Inhouse-Termin angefragt werden. Die interne Aufgabenverteilung und die tatsächlichen Teilnahmebescheinigungen sollten zusammen betrachtet werden, damit die neue Planung nicht auf einer unveränderten alten Liste beruht.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Übungsgeräte | Für den vereinbarten Unterricht |
| Betriebsmaterial | Für Hilfeleistungen am Arbeitsplatz |
| Zusatzauftrag | Nur anhand der konkreten Vereinbarung |
Erfragen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger das Verfahren für die vorgesehenen Teilnehmenden. Neben möglichen übernommenen Gebühren fallen betriebliche Aufwendungen an, etwa Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls Fahrtkosten.
Die Voraussetzungen der BG oder Unfallkasse klären.
Die verlangten Angaben mit der Schule abstimmen.
Wenn Beschäftigte in räumlich getrennten Bereichen arbeiten, betrachten Sie auch die Wege zum Erste-Hilfe-Material. Halten Sie fest, wo die vorhandene Ausstattung liegt und wie sie vom jeweiligen Arbeitsbereich erreicht wird. Räumliche Bedingungen gehören nach den DGUV-Hinweisen zu den Faktoren der Materialplanung. Besprechen Sie offene Fragen zur örtlichen Organisation etwa mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt.
Betriebliche Ersthelfer werden regelmäßig fortgebildet, grundsätzlich alle zwei Jahre. Dieser Rhythmus gilt für ihre Qualifizierung unabhängig vom gewählten Unterrichtsort.
Die Ausbildungsstelle beurteilt die geplante Durchführung.
Die vorgesehene Gruppe nennen.
Die Bedingungen für Unterricht und Übungen beschreiben.
Den vollständigen Besuch ermöglichen.
Der reguläre Lehrgang umfasst unter anderem Demonstrationsmaterial und Übungsgeräte einschließlich der erforderlichen Reinigung. Diese Ausstattung dient dem Unterricht und wird über die Lehrgangsgebühren abgedeckt. Davon zu unterscheiden ist die Ausstattung, die das Unternehmen für Hilfeleistungen im eigenen Betrieb benötigt. Klären Sie bei einer Anfrage, ob über den Lehrgang hinaus tatsächlich weitere Leistungen gewünscht werden und wie diese vereinbart würden.
Für die reguläre Ausbildung und Fortbildung fordert die DGUV Präsenzunterricht. Ein ausschließlich online durchgeführtes Angebot tritt nicht an dessen Stelle. Die vorgesehenen Personen müssen die praktischen Anteile persönlich im Lehrgang bearbeiten können.
Beide Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Berücksichtigen Sie diese zusätzliche Zeit, wenn Sie Beschäftigte für die gesamte Veranstaltung von anderen Aufgaben freistellen.
Die Auswahl und Benennung erfolgt durch den Arbeitgeber. Die DGUV empfiehlt, die Benennung schriftlich festzuhalten. Ein absolvierter Kurs und die betriebliche Aufgabenverteilung haben damit jeweils ihre eigene Funktion in der Organisation.