Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 75031 Eppingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,0 km vom Suchpunkt

17,8 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

21,7 km vom Suchpunkt

21,9 km vom Suchpunkt

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Für ein Eppinger Unternehmen beginnt die Kursplanung bei den vorgesehenen Personen und ihrem Qualifikationsbedarf. Geeignete öffentliche Lehrgänge und eigene Inhouse-Gruppen lassen sich mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle besprechen. Ausbildung oder Fortbildung, tatsächlicher Unterrichtsort und die vollständige Teilnahme werden dabei konkret vereinbart.
Ein öffentlicher Termin kann für einzelne Beschäftigte organisatorisch passen. Prüfen Sie für den Eppinger Betrieb aber zuerst, ob der angebotene Lehrgang die benötigte betriebliche Qualifikation abdeckt. Geben Sie Ausbildung oder Fortbildung ausdrücklich an; die bloße Verfügbarkeit eines Platzes reicht für die Auswahl nicht.
Stimmen Sie anschließend die Teilnahme mit der Person ab und klären Sie, wer die Anmeldung vornimmt. Falls direkte Gebührenabrechnung gewünscht ist, gelten die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Größere Gruppen können zusätzlich nach individuell vereinbartem Inhouse-Unterricht fragen, ohne dass ein eigener Termin für Einzelpersonen vorausgesetzt werden muss.
Die Schule prüft die Durchführung anhand Ihrer konkreten Angaben.
Die geeignete Kursart für die vorgesehene Gruppe klären.
Unterrichtsanschrift und räumliche Möglichkeiten beschreiben.
Zugang und Freistellung für die vereinbarten Zeiten bereitstellen.
Die DGUV beschreibt die Eignung für die Ersthelferaufgabe anhand individueller persönlicher, körperlicher und geistiger Voraussetzungen. Der Arbeitgeber soll sich von der Eignung überzeugen; auch die Motivation für die Aufgabe ist aus Sicht des Fachbereichs bedeutsam. Besprechen Sie die vorgesehene Tätigkeit mit den betreffenden Personen. Vorhandene anerkannte Qualifikationen und der weitere Ausbildungsbedarf werden bei der Kurswahl berücksichtigt. Persönliche Fragen zum Lehrgang können mit der Ausbildungsstelle geklärt werden.
Vorbereitung
Bestätigten Lehrgang und Teilnahmehinweise weitergeben
Vorbereitung
Raum und praktische Bedingungen wie vereinbart vorbereiten
Vorbereitung
Vorhandene Angaben zur Einordnung mit der Schule besprechen
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie die Voraussetzungen und das Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren entsprechend direkt abrechnen und nennt die benötigten Arbeitgeberangaben. Stimmen Sie die Unterlagen auf die tatsächlich geplanten Teilnahmen ab. Gesondert beauftragte Leistungen werden mit ihren eigenen Konditionen ausdrücklich vereinbart.
Zuständigen Träger und berechtigte Teilnahme klären.
Erforderliche Unterlagen und zusätzlich gewünschten Umfang zuordnen.
Die DGUV beschreibt zum Standard-Lehrgang unter anderem qualifizierte Lehrkräfte, notwendige Demonstrations- und Unterrichtsmittel sowie geeignete Medien. Auch Teilnehmerunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung gehören zum vorgesehenen Leistungsumfang. Inhalt und Unterricht richten sich nach dem genehmigten Leitfaden und der Präsentation. Dieser Rahmen hilft, das Angebot einzuordnen. Die geeignete Kursart wird mit der Schule anhand des tatsächlichen Qualifikationsbedarfs besprochen; abweichende zusätzliche Wünsche werden im konkreten Auftrag ausdrücklich geklärt.
Der Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Ersthelfenden. Geben Sie der Belegschaft die Informationen zu diesen Personen und den örtlichen Meldewegen weiter. Berücksichtigen Sie die jeweiligen Arbeitsbereiche, damit Beschäftigte die Zuständigkeiten in ihrem Arbeitsumfeld kennen und die Schulung mit der betrieblichen Orientierung verbunden wird.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Planung des ganzen Tages kommen die Pausen hinzu. Verwenden Sie die bestätigten Veranstaltungszeiten, um die Anwesenheit der Beschäftigten und gegebenenfalls die Nutzung eines eigenen Raums für den kompletten Unterricht zu ermöglichen.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Halten Sie dafür die tatsächlichen Schulungen nachvollziehbar fest und sehen Sie passende weitere Termine vor. Bei Fragen zum Ausbildungsstand können die vorhandenen Nachweise mit der ermächtigten Stelle besprochen werden.
Nach DGUV Vorschrift 1 finden die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Fortbildung als Präsenzveranstaltungen statt. Das Lernen umfasst praktische Aufgaben, die im Unterricht geübt werden müssen. Eine ausschließlich online durchgeführte Veranstaltung ist für diesen regulären betrieblichen Lehrgang ausgeschlossen.