Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01824 Königstein/Sächs. Schw. sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,5 km vom Suchpunkt

12,1 km vom Suchpunkt

14,5 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

20,8 km vom Suchpunkt

25,4 km vom Suchpunkt

Für Königsteiner Beschäftigte vermittelt oder erhält ein geeigneter Lehrgang praktische Fähigkeiten. Zum allgemeinen Unterrichtsrahmen gehören unter anderem Eigenschutz, Notruf und die Betreuung betroffener Personen. Wählen Sie Ausbildung oder Fortbildung anhand vorhandener anerkannter Qualifikationen; die reguläre Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Ein Königsteiner Betrieb möchte Beschäftigte für einen offenen Kurs anmelden. Lassen Sie die tatsächliche Unterrichtsanschrift zusammen mit dem konkreten Platz bestätigen. Die allgemeine Kontaktadresse einer Schule muss nicht der Veranstaltungsraum sein; für die Freistellung und Anfahrt braucht die interne Planung eindeutige Angaben.
Ausbildung oder Fortbildung werden nach dem Bedarf der Personen angefragt. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die nötigen Arbeitgeberunterlagen und direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen werden vorher geklärt. Für eine eigene Inhouse-Gruppe ist eine gesonderte Anfrage mit Raum, Teilnehmerzahl und Betriebsstandort möglich.
Ein geeigneter Raum im Betrieb ermöglicht Lernen; die Nähe zum Arbeitsplatz ersetzt keine praktische Teilnahme.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse legt die Voraussetzungen für berechtigte Lehrgangsgebühren zugrunde; Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber.
Das erforderliche Verfahren mit der ermächtigten Ausbildungsstelle klären.
Den weiteren Umfang vor einer Zusage gesondert besprechen.
Eigene Fragen aus dem Arbeitsumfeld können im Lehrgang helfen, allgemeine Inhalte zu verstehen. Der Rahmen enthält beispielsweise auch den Umgang mit Verbandmitteln. Eine Firma kann besondere weitere Schulungswünsche anfragen, sollte daraus aber keinen eigenen Ersatzlehrplan für die reguläre Qualifizierung machen. Die Ausbildungsstelle erläutert, welche Veranstaltung sie anbietet. Eine betriebsinterne Kurzbesprechung zu einem Gegenstand bestätigt nicht automatisch den Abschluss einer Ersthelferausbildung oder Fortbildung.
Eine neue Aufgabe im Betrieb kann eine Person übernehmen, die bereits anerkannt qualifiziert ist. Die Benennung allein verlangt deshalb keine neue Grundausbildung. Für den betrieblichen Einsatz eines früheren Führerscheinkurses nennt die DGUV eine ermächtigte Ausbildungsstelle und ein Alter von höchstens zwei Jahren. Andere anerkannte Vorqualifikationen können ebenfalls berücksichtigt werden. Die Prüfung betrifft die betriebliche Verwendung; sie beschreibt keine allgemeine private Verfallsfrist der Fahrerlaubnisbescheinigung.
Wozu sie dient
Kursart klären
Wozu sie dient
Durchführung abstimmen
Wozu sie dient
Weiteren Umfang vereinbaren
Der fachliche Zweck sollte erkennbar bleiben.
Ausgangspunkt der Person berücksichtigen.
Zeit für angeleitete Aufgaben ermöglichen.
Besondere Wünsche ausdrücklich nennen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär neun Einheiten von jeweils 45 Minuten. Damit sind jeweils 405 Minuten Unterricht vorgesehen, ergänzt um Pausen. Die Durchführung im Unternehmen verändert diesen Umfang nicht.
Die DGUV nennt notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung als reguläre Bestandteile. Besondere darüber hinausgehende Wünsche werden separat vereinbart. Diese Trennung hilft, den konkret beschriebenen Umfang eines Angebots vor der Beauftragung zu verstehen.
Für reguläre betriebliche Ersthelferlehrgänge ist praktische Ausbildung in Präsenz vorgesehen. Die Teilnehmenden sollen Aufgaben selbst unter Anleitung bearbeiten. Ein rein digitales Informationsangebot ersetzt diesen Rahmen der vorgesehenen Qualifizierung nicht.
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