Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74831 Gundelsheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,1 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

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Gundelsheimer Betriebe organisieren die reguläre Qualifizierung mit einer ermächtigten Stelle. Zu den räumlichen Bedingungen gehören Beleuchtung, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten. Im Lernrahmen werden auch Betreuung und Wärmeerhalt im Fallbeispiel behandelt. Möglicher Inhouse-Unterricht wird für die konkrete Gruppe abgestimmt.
Geben Sie in Ihrer Anfrage den vollständigen Betriebsort an. Für Inhouse-Unterricht in Gundelsheim am Neckar benötigt der Anbieter außerdem eine Beschreibung der Räume, die Gruppengröße und die gewünschte Schulungsart. Erst nach Prüfung dieser Angaben kann die Durchführung verlässlich vereinbart werden.
Im Unternehmen wird geklärt, wer eine Ersthelfer-Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Nicht jede Person muss in derselben Gruppe teilnehmen; bei wenigen Anmeldungen können öffentliche Kurse in Betracht kommen.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Lassen Sie die nötigen Nachweise und mögliche Zusatzkosten vor der Buchung benennen. So steht auch die organisatorische Seite des Unterrichtstags fest.
| Gegenstand | Einordnung |
|---|---|
| Räumliche Ausstattung | Bedingungen der regulären Schulung |
| Beschriebene Situation | Rahmen eines Fallbeispiels |
| Betreuung und Wärmeerhalt | Praktische Unterrichtsinhalte |
Räumliche Einrichtungen und Fallbeispiel haben verschiedene Gegenstände.
Einrichtungen für den Unterricht.
Weitere räumliche Bedingungen.
Lerngegenstände im Fallbeispiel.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Übernahme berechtigter Kursgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Vorgaben berücksichtigen.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten einplanen.
Der DGUV-Lernrahmen nennt Fallbeispiele für mehrere praktische Inhalte: das Absetzen des Notrufs, psychische Betreuung, Wärmeerhalt sowie Maßnahmen zur Schockvorbeugung oder -bekämpfung. Eine beschriebene Situation bildet dabei den Bezug zum Lerngegenstand. Daneben kennzeichnet der Rahmen weitere praktische Inhalte als Ausbilderdemonstration oder Teilnehmerübung. Beispiele dafür sind die Rettung aus dem Gefahrenbereich und die Wundversorgung mit Verbandmitteln.
Geeignete Räume, Einrichtungen und Unterrichtsmittel müssen für den Lehrgang vorhanden sein. Der Unterricht umfasst theoretische Anteile, praktische Demonstrationen und Übungen. Die Anforderungen nennen ausreichende Beleuchtung, Sitz- und Schreibmöglichkeiten, Waschgelegenheiten und Toiletten. Hinzu kommen notwendige Demonstrations- und Übungsmaterialien sowie geeignete Medien, die vollständig und funktionsfähig bereitstehen müssen.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Pausen von insgesamt mindestens 45 Minuten kommen hinzu. Der vollständige reguläre Rahmen wird auch bei einer für die Gruppe vereinbarten Inhouse-Durchführung der entsprechenden Schulung berücksichtigt.
Für den regulären Lehrgang sind höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen. Die Obergrenze betrifft den Unterricht. Die erforderliche qualifizierte Ersthelferbesetzung im Betrieb wird nach den betrieblichen Anforderungen beurteilt, nicht allein anhand der Größe einer einzelnen Lehrgangsgruppe abgeleitet.
Der tatsächliche Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt sein und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam vorliegen. Eine frühere private Nutzung des Nachweises allein bestätigt die betriebliche Eignung dieser absolvierten Schulung noch nicht.
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