Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 89150 Laichingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,6 km vom Suchpunkt

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20,7 km vom Suchpunkt

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Die betriebliche Ersthelferausbildung behandelt unterschiedliche Verletzungssituationen und praktische Hilfsmittel. Laichinger Unternehmen können Fragen zu den beschriebenen Lerninhalten mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle besprechen, öffentlich oder für vereinbarten Inhouse-Unterricht. Daneben werden tatsächliche Hilfeleistungen im Betrieb dokumentiert und die Aufbewahrung der Aufzeichnungen organisiert.
Für einen Laichinger Inhouse-Tag soll ein Besprechungsraum genutzt werden. Beschreiben Sie der Schule die räumlichen Möglichkeiten und die Teilnehmerzahl, bevor der Termin endgültig zugesagt wird. Der Anbieter kann erläutern, welche Vorbereitung für praktische Übungen erforderlich ist.
Benennen Sie eine Person, die Zugang und organisatorische Rückfragen am Standort klärt. Ausbildung oder Fortbildung werden der tatsächlichen Gruppe zugeordnet. Einzelpersonen können offene Kurse anfragen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten werden vor der verbindlichen Buchung zum Auftrag abgestimmt.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Voraussetzungen einer Gebührenübernahme klären.
Die benötigten Abrechnungsangaben vorbereiten.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Vorführung | Ein praktischer Inhalt der Ausbildung |
| Zeitangabe | Bezug zum Ereignis oder zur Hilfe |
| Aufbewahrung | Geschützter Umgang mit der Dokumentation |
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Für die Dokumentation nennt die DGUV Angaben zum Zeitpunkt des Ereignisses und zum Zeitpunkt der geleisteten Ersten Hilfe. Diese Informationen werden anhand des tatsächlichen Geschehens erfasst. Die Aufzeichnungen werden fünf Jahre aufbewahrt und vertraulich behandelt. Berücksichtigen Sie deshalb im betrieblichen Verfahren sowohl die vorgesehenen Angaben als auch den späteren geschützten Umgang mit den Unterlagen. Der Eintrag und die Ablage gehören zur Organisation der Dokumentation.
Die Informationen beziehen sich auf unterschiedliche betriebliche Aufgaben.
Die beschriebenen Themen und Vorführungen einordnen.
Die tatsächlichen Zeitangaben erfassen.
Die vertrauliche Aufbewahrung organisieren.
Der DGUV-Grundsatz führt Knochenbrüche und Gelenkverletzungen unter den Themen der Ersthelferausbildung auf. Die praktische Übersicht beschreibt die Ruhigstellung mit einfachen Hilfsmitteln als Demonstration durch die Lehrkraft. Auch die Handhabung einer Kälte-Sofortkompresse wird als Vorführung genannt. Die Beispiele zeigen, wie Verletzungssituationen und die Verwendung von Hilfsmitteln im vorgesehenen Unterricht behandelt werden. Die Einordnung beschreibt den Lerninhalt des Lehrgangs.
Die Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Für die reguläre Ausbildung ist derselbe Unterrichtsumfang vorgesehen; die Lehrgangsart richtet sich nach dem Qualifizierungsbedarf.
Zehn bis fünfzehn Personen werden als übliche Lehrgangsgröße genannt. Mit einem Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig Teilnehmende möglich. Beschrieben wird dabei die einzelne Ausbildungsgruppe, nicht die gesamte Belegschaft eines Betriebs.
Die Bescheinigung über den DGUV-Lehrgang ist in deutscher Sprache auszustellen. Eine zusätzlich gewünschte Sprachfassung wird gesondert angefragt, damit die Ausbildungsstelle die tatsächlich vorgesehene Ausführung und mögliche weitere Bedingungen erläutern kann.