Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 88605 Meßkirch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Meßkirch · Baden-Württemberg
Meßkircher Unternehmen organisieren reguläre Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Stelle. Eine betriebliche Unterweisung zur Ersten Hilfe erfüllt einen anderen Zweck als diese persönliche Qualifizierung. Auch beim Inhouse-Unterricht wird die reguläre Lehrgangsgruppe von der tatsächlich erforderlichen Ersthelferbesetzung im Betrieb unterschieden.

Mit Kursart, Teilnehmerzahl und gewünschter Durchführung kann ein Anbieter eine Anfrage einordnen. Bestimmen Sie im Unternehmen, wer eine Ersthelfer-Ausbildung benötigt und bei wem eine Fortbildung ansteht. Es muss sich daraus nicht zwangsläufig eine gemeinsame Gruppe ergeben.
Bei Inhouse-Unterricht kommt eine Beschreibung des Raums am Meßkircher Standort hinzu. Lassen Sie den Anbieter prüfen, ob dort unterrichtet werden kann, und stimmen Sie die Bedingungen vor der Terminbestätigung ab.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dessen Verfahren. Informieren Sie sich über die notwendigen Nachweise. Leistungen außerhalb dieses Verfahrens sollten im Angebot erkennbar sein, bevor das Unternehmen verbindlich zusagt.
Für den regulären Lehrgang gilt eine Obergrenze von zwanzig Teilnehmenden. Diese Zahl dient der Organisation des Unterrichts. Wie viele entsprechend qualifizierte Ersthelfer tatsächlich im Unternehmen anwesend sein müssen, wird nach den dafür geltenden betrieblichen Anforderungen beurteilt. Ein Unternehmen muss daher weder automatisch genau zwanzig Personen schulen noch aus einer kleinen Unterrichtsgruppe auf eine ausreichende Besetzung schließen. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle den wirklichen Qualifizierungsbedarf.
Beschäftigte werden über die Erste Hilfe im Unternehmen unterwiesen. Diese betriebliche Information betrifft auch Menschen, die selbst keine Ersthelferaufgabe übernehmen. Die reguläre Ausbildung einer ausgewählten Person beantwortet deshalb eine andere Frage als die Unterweisung der Belegschaft. Berücksichtigen Sie beide Aufgaben in der Organisation. Der Lehrgang vermittelt die geeignete Qualifizierung; die Information über die tatsächlich vorhandene Erste Hilfe im eigenen Unternehmen bleibt eine betriebliche Angelegenheit.
Die betriebliche Ersthelferqualifizierung wird als Präsenzunterricht mit praktischen Übungen durchgeführt. Ein rein online absolvierter Lehrgang ist nach den DGUV-Hinweisen für diese reguläre Ausbildung oder Fortbildung nicht vorgesehen. Berücksichtigen Sie diese Vorgabe bei der Auswahl der Durchführung.
Einordnung
Belegschaft über Erste Hilfe informieren
Einordnung
Persönliche Qualifizierung
Einordnung
Größe der einzelnen Unterrichtsgruppe
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für eine berechtigte betriebliche Teilnahme gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers zur Gebührenübernahme. Klären Sie diese Einordnung für die tatsächlich geplante Schulung. Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrtkosten werden als eigene Aufwendungen des Unternehmens daneben berücksichtigt.
Zuständige Übernahmevorgaben beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten einordnen.
Unterricht und betrieblicher Alltag beschreiben verschiedene Sachverhalte.
Information der Beschäftigten im Betrieb.
Geeigneter regulärer Lehrgang für Ersthelfer.
Obergrenze der Unterrichtsgruppe.

Für die Ausbildung sind neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten vorgesehen. Die Fortbildung hat denselben Unterrichtsumfang. Zusätzlich werden insgesamt mindestens 45 Minuten Pause berücksichtigt; der reguläre Rahmen gilt auch für eine vereinbarte Inhouse-Durchführung.
In der Regel ist eine Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Dieser regelmäßige Abstand wird für die weitere Qualifizierung betrieblicher Ersthelfer berücksichtigt, auch wenn mehrere Personen gemeinsam angemeldet werden.
Infrage kommt ein tatsächlicher Lehrgangsbesuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre zurückliegt. Beide Voraussetzungen sind gemeinsam erforderlich. Die private Nutzung des früheren Nachweises sagt allein noch nichts über seine betriebliche Eignung aus.