Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 96515 Sonneberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Sonneberg · Thüringen
Für Sonneberger Betriebe werden geeignete Ersthelferlehrgänge nach den anerkannten vorhandenen Qualifikationen der Beschäftigten ausgewählt. Klären Sie Ausbildung oder Fortbildung und organisieren Sie passende Teilnahmen. Für Inhouse-Unterricht werden Raum und Gruppe vereinbart; die vollständige Freistellung und das Verfahren zur Gebührenübernahme bereiten Sie vorab vor.

Ihr Sonneberger Unternehmen sollte vor der Teilnahme wissen, unter welchen Voraussetzungen Gebühren übernommen werden. Erfragen Sie das vorgesehene Verfahren und die nötigen Angaben. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann nur nach diesen Bedingungen direkt mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abrechnen.
Mit der Schule besprechen Sie den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf. Vorhandene Bescheinigungen helfen bei der Einordnung. Für einen Inhouse-Kurs beschreibt die Anfrage verfügbare Räume für praktische Übungen und nennt die Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Durchführung bestätigen. Die Arbeitsbereiche organisieren freie Zeit für den kompletten Unterricht. Für Einzelpersonen können offene Lehrgänge passend sein, wenn keine gemeinsame Gruppe vorgesehen ist.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie mit Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse, welche geplanten Teilnahmen finanziert werden und welche Angaben nötig sind. Die ermächtigte Ausbildungsstelle bereitet mit Ihnen den vorgesehenen Abrechnungsweg vor. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Lehrgangsgebühr direkt mit dem Träger abgerechnet werden. Zusätzlich bestellte Leistungen werden nach dem Angebot gesondert auf ihre Vergütung geprüft.
Vorgaben und erforderliche Angaben beim Träger erfragen.
Abrechnung der Kursgebühr und Zusatzkosten einordnen.
Erfassen Sie die vorhandenen Qualifikationen der vorgesehenen Personen. Fragen zum benötigten nächsten Lehrgang werden mit der Schule fachlich eingeordnet. Eine neue Tätigkeit oder Anstellung bestimmt nicht automatisch eine erneute Grundausbildung. Erst nach dieser Klärung werden passende öffentliche Teilnahmen oder eine eigene Gruppe organisiert. Halten Sie die tatsächlich abgeschlossenen Lehrgänge in Ihrer Übersicht nach, um weitere Fortbildungen rechtzeitig anfragen zu können.
Die Anfrage verbindet Bedarf und Durchführungsbedingungen.
Anerkannte Nachweise und nächste Lehrgänge erfassen.
Raum und Übungen mit der Schule abstimmen.
Vollständige Anwesenheit während des Kurses ermöglichen.
Die Benennung der vorgesehenen Ersthelfenden erfolgt durch den Unternehmer. Informieren Sie die Beschäftigten über diese Personen und die örtlichen Hilfewege. Damit ergänzt eine nachvollziehbare interne Organisation die fachliche Qualifizierung und die dokumentierten Abschlüsse in Ihrem Unternehmen.
Beschreiben Sie bei einem Inhouse-Wunsch den vorgesehenen Raum und die geplante Personenzahl. Mit der Ausbildungsstelle wird vereinbart, welche Bedingungen die praktischen Übungen benötigen. Nach Bestätigung bereitet der Betrieb die Einrichtung vor und sorgt für Vertretungen. Die Gruppe erhält den verbindlichen Ablauf mit dem tatsächlichen Unterrichtsort. Diese gesamte Zeit muss für den Kurs frei sein, ohne dass laufende Arbeitsaufgaben einzelne Unterrichtsteile unterbrechen.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Kursart | Anerkannte Qualifikationen und tatsächlicher Bedarf |
| Durchführung | Abgestimmter Raum mit ganzer Lernzeit |
| Gebühren | Berechtigung und Verfahren des zuständigen Trägers |

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Arbeitsplanung wird der komplette mit der Schule vereinbarte Ablauf einschließlich Pausen reserviert. Auch am eigenen Standort braucht die Gruppe diese Zeit vollständig für Erklärungen und Übungen.
In der Regel ist sie alle zwei Jahre vorgesehen. Verwenden Sie die tatsächlichen Abschlussdaten und anerkannten vorhandenen Nachweise als Planungsgrundlage. Bei unklaren Belegen klären Sie die passende weitere Schulung mit der Ausbildungsstelle, bevor Sie einen neuen Lehrgang buchen.
Sie können passen, wenn der Kurs den jeweiligen Qualifizierungsbedarf erfüllt und die Person vollständig teilnehmen kann. Auch dafür werden Freistellung und Gebührenverfahren vor dem Besuch geklärt. Die tatsächlichen Abschlüsse halten Sie anschließend für die weitere betriebliche Planung fest.