Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 86633 Neuburg a.d.Donau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

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Für Betriebe in Neuburg an der Donau wird der nächste Lehrgang anhand vorhandener anerkannter Qualifikationen bestimmt. Organisieren Sie Ausbildung oder Fortbildung mit vollständiger Teilnahme. Bei einer Inhouse-Gruppe werden Räume und Ablauf mit der Schule abgestimmt; mögliche Gebührenübernahme wird nach dem Verfahren Ihres zuständigen Trägers vorbereitet.
In Neuburger Unternehmen können unterschiedliche Personen einen Lehrgang benötigen: neue Ersthelfer ebenso wie Beschäftigte, deren Fortbildung ansteht. Die vorhandenen Bescheinigungen und der betriebliche Auftrag sollten deshalb Teil der Vorbereitung sein. Klären Sie den Bedarf, bevor Sie Plätze festlegen.
Ein Inhouse-Kurs setzt eine Vereinbarung mit der Ausbildungsstelle voraus. Beschreiben Sie Teilnehmerzahl, Räume und mögliche Tage; Unterricht und praktische Übungen brauchen passende Bedingungen. Sorgen Sie für vollständige Freistellung. Bei einzelnen Personen können offene Kurse passen. Die Gebührenübernahme richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Erfragen Sie dessen Abrechnungsverfahren und benötigte Unterlagen, damit eine direkte Abrechnung mit der ermächtigten Schule vorbereitet werden kann.
Prüfen Sie zunächst, wer die regulären Lehrgangsgebühren nach den Bedingungen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernehmen kann. Für berechtigte Teilnahmen wird das Verfahren mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vorbereitet. Eine zusätzliche Trainingsleistung kann einen eigenen Kostenanteil auslösen; dafür betrachten Sie die entsprechenden Angebotspositionen.
Personen und Verfahren prüfen.
Zusatzumfang getrennt ansehen.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Auswahl zählt der bisherige Qualifikationsstand. Sehen Sie anerkannte Nachweise der vorgesehenen Personen an. Bei betrieblichen Ersthelfenden steht in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung an. Dokumentieren Sie nach dem Lehrgang tatsächliche Teilnahme und führen Sie den erreichten Stand weiter, statt Reservierungen schon als absolvierte Ausbildung zu behandeln.
Fragen Sie die vorgesehenen Teilnehmenden vorab, welche Situationen sie im Unterricht besprechen möchten. Dabei geht es um verständliche praktische Fragen, nicht um die Erstellung eines eigenen Lehrplans. Geben Sie der Ausbildungsstelle einen knappen Überblick der Wünsche, damit sie den Bezug zum vereinbarten Lehrgang einordnen kann. Nach der Veranstaltung können die Beschäftigten im Betrieb besprechen, welche internen Hilfewege noch unklar sind. Diese örtliche Orientierung ergänzt den Unterricht.
| Grundlage | Aufgabe |
|---|---|
| Qualifikation | Lehrgang wählen |
| Vereinbarung | Durchführung organisieren |
| Trägervorgaben | Gebührenumfang prüfen |
Der Rahmen wird nach dem tatsächlichen Bedarf vereinbart.
Vorhandene Qualifikation berücksichtigen.
Verfügbare Übungsbedingungen beschreiben.
Weitere Lernziele ausdrücklich nennen.
Ein ergänzender Trainingswunsch gehört mit Ziel und Umfang in die Anfrage. Regulärer Lehrgang und Zusatzleistungen sollten im Angebot erkennbar bleiben, damit sich Nutzen und mögliche weitere Kosten getrennt beurteilen lassen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Beschreiben Sie Situationen aus den vertretenen Arbeitsbereichen und nennen Sie, welche Abläufe den Beschäftigten unklar sind. Die Ausbildungsstelle kann diese Hinweise bei der Unterrichtsplanung berücksichtigen. Sie entscheidet über die fachliche Einordnung im vereinbarten Lehrgang; zusätzliche Trainingsziele sollten ausdrücklich besprochen werden.
Teilen Sie den zuständigen Arbeitsbereichen den ganzen Veranstaltungszeitraum mit und vereinbaren Sie Vertretungen. Wer am Kurs teilnimmt, sollte währenddessen nicht für gewöhnliche Aufgaben eingeplant sein. Der Raum am eigenen Standort verkürzt diese benötigte Lernzeit nicht; der Lehrgang bleibt eine eigenständige Veranstaltung.
Legen Sie der Ausbildungsstelle die vorhandenen anerkannten Qualifikationen und den benötigten nächsten Schritt dar. Eine gemeinsame Terminidee muss nicht für alle dieselbe Kursart ergeben. Falls verschiedene Lehrgänge nötig sind, können Sie diese getrennt organisieren und trotzdem in derselben betrieblichen Übersicht verwalten.
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