Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 63755 Alzenau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,3 km vom Suchpunkt

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Alzenau · Bayern
Ihr Alzenauer Betrieb kann die Qualifizierung einzelner Beschäftigter vorbereiten, ohne dafür eine eigene Kursgruppe zusammenzustellen. Besprechen Sie mit einer Ausbildungsstelle den benötigten Lehrgang und geeignete öffentliche Teilnahmen. Eine Inhouse-Veranstaltung ist eine weitere Möglichkeit, wenn Sie dafür einen passenden gemeinsamen Auftrag vereinbaren möchten.

Ihr Alzenauer Betrieb muss keine eigene Gruppe zusammenstellen, um eine Ersthelferschulung vorzubereiten. Für einzelne Personen können offene Kurse passen. Teilen Sie der Schule mit, ob eine Ausbildung benötigt wird oder eine Fortbildung an vorhandene Kenntnisse anschließen soll.
Bei mehreren Beschäftigten lässt sich zusätzlich eine Schulung im Unternehmen prüfen. Der Anbieter braucht dafür Angaben zu Teilnehmern und Unterrichtsräumen und bestätigt den Inhouse-Auftrag nach der Abstimmung. Unabhängig vom Format sollten während des Lehrgangs andere Aufgaben vertreten werden. Fragen zur Gebührenübernahme gehören ebenfalls vor die Buchung: Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Unfallversicherungsträgers und dessen Verfahren für die Abrechnung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle.

Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie absolvierte Lehrgänge nachvollziehbar fest, damit Sie den weiteren Bedarf ansprechen können. Auch wenn einzelne Personen zu verschiedenen Zeitpunkten teilnehmen, kann der Betrieb so den Qualifikationsstand für die weitere Planung überblicken.
Mögliche Abstimmung
Geeignete öffentliche Teilnahme besprechen
Mögliche Abstimmung
Inhouse-Auftrag und Durchführung vereinbaren
Mögliche Abstimmung
Den nächsten Lehrgang passend einordnen
Wer als betrieblicher Ersthelfer vorgesehen ist, benötigt neben der Qualifikation einen verständlichen Bezug zur Organisation am Arbeitsort. Der Unternehmer benennt die Ersthelfenden und sorgt dafür, dass die Beschäftigten die vorgesehenen Personen und Hilfewege kennen. Beziehen Sie neue Zuordnungen in diese Information ein. Der Lehrgang vermittelt die fachliche Grundlage, während die betrieblichen Ansprechpartner im Unternehmen bekannt gemacht werden. So wissen die Kolleginnen und Kollegen, an wen sie sich wenden können.
Auch bei einer einzelnen Person braucht die Schule die Information, welcher Lehrgang benötigt wird. Klären Sie anhand des vorhandenen Ausbildungsstands, ob Ausbildung oder Fortbildung passt. Fragen Sie anschließend nach einer geeigneten Durchführung für diese Teilnahme. Ein öffentlicher Lehrgang kann den Bedarf abdecken, ohne dass Ihr Unternehmen den Rahmen einer eigenen Veranstaltung organisiert. Prüfen Sie die Rückmeldung zum gewählten Angebot und ermöglichen Sie der betreffenden Person den vollständigen Unterricht einschließlich seiner praktischen Teile.
Die Vorbereitung bleibt auf die betreffende Person bezogen.
Vorhandenen Stand und passenden nächsten Schritt besprechen.
Für den gesamten vereinbarten Unterricht freigeben.
Die benannte Person und die Hilfewege bekannt machen.
Erfragen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger, ob die geplante betriebliche Teilnahme die Übernahmebedingungen erfüllt und welches Verfahren vorgesehen ist. Die verlangten Angaben geben Sie an die ermächtigte Schule für die mögliche direkte Abrechnung weiter. Lesen Sie bei der Auswahl auch den genauen Auftragsumfang. Weitere ausdrücklich bestellte Leistungen werden mit ihrer Vergütung gesondert vereinbart und nicht automatisch aus der möglichen Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr bezahlt.
Die Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse für die betreffende Teilnahme kennen.
Abrechnung und zusätzliche vereinbarte Leistungen mit der Schule klären.
Die reguläre Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen kommen zum Ablauf hinzu. Lassen Sie sich die vollständigen Veranstaltungszeiten nennen, damit die betreffende Person den ganzen Lehrgang besuchen kann.
Nennen Sie der Schule den gewünschten Lehrgang, die geplante Personenzahl und Ihren Vorschlag für den Kursort. Die Ausbildungsstelle klärt mit Ihnen, welche Bedingungen für Unterricht und Übungen erforderlich sind und wie die Durchführung vereinbart werden kann.
Sie helfen bei der Einordnung des Qualifikationsstands und der Wahl des nächsten Lehrgangs. Anerkannte Vorqualifikationen sind dabei zu berücksichtigen. Halten Sie die Belege bereit und besprechen Sie offene Fragen zur passenden Ausbildung oder Fortbildung mit der Schule.