Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01558 Großenhain sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Großenhain · Sachsen
Bevor Ihr Großenhainer Unternehmen eine Ersthelferschulung bestellt, lohnt der Blick auf den vereinbarten Umfang. Die DGUV beschreibt, welche Leistungen zum regulären Standardlehrgang gehören. Für die konkrete Buchung werden außerdem die passende Ausbildung oder Fortbildung, die geplanten Teilnahmen und ein möglicher Abrechnungsweg mit der Ausbildungsstelle geklärt.

Soll in Ihrem Großenhainer Betrieb erstmals jemand als Ersthelfer ausgebildet werden, oder geht es um die Fortbildung bereits geschulter Personen? Diese Information gehört gleich in das Gespräch mit der Ausbildungsstelle. Vorliegende Bescheinigungen helfen dabei, den Bedarf einzuordnen.
Für einen Inhouse-Termin müssen die räumlichen Bedingungen, die Teilnehmerzahl und die gemeinsame Lernzeit zusammenpassen. Lassen Sie sich den Auftrag ausdrücklich bestätigen. Können nur einzelne Personen teilnehmen, fragen Sie stattdessen nach offenen Lehrgängen. Legen Sie außerdem fest, wer im Unternehmen die Kostenunterlagen bearbeitet. Die Gebührenübernahme durch den zuständigen Unfallversicherungsträger ist an dessen Voraussetzungen gebunden; eine direkte Abrechnung erfolgt im dafür festgelegten Verfahren.
Die Beschreibung des Standardlehrgangs sagt noch nicht, ob jede von Ihnen vorgesehene Person die Übernahmebedingungen erfüllt. Klären Sie die Berechtigung der geplanten Teilnahmen mit Ihrer BG oder Unfallkasse. Geben Sie der ermächtigten Schule die nach dem jeweiligen Verfahren benötigten Informationen. Vereinbarte weitere Bestellungen werden mit ihrem Umfang und ihrer Vergütung eindeutig im Auftrag festgehalten, damit die Abwicklung auf demselben Stand beruht.
Die Trägervoraussetzungen und geforderten Angaben für die Personen kennen.
Den vereinbarten Leistungsumfang und die Abwicklung mit der Schule abstimmen.
| Frage | Gegenstand |
|---|---|
| Welcher Lehrgang? | Passende Qualifizierung der Personen |
| Welche Leistung? | Vereinbarter Unterrichtsumfang und weitere Bestellungen |
| Welcher Abrechnungsweg? | Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers |
Für den über den Unfallversicherungsträger vergüteten Standardlehrgang sind dessen Aufwendungen mit der vereinbarten Pauschalgebühr abgegolten. Mitgliedsunternehmen können dafür nach der DGUV keine zusätzlichen Kosten berechnet werden. Wenn Sie ausdrücklich eine davon abweichende Leistung wünschen und daraus Mehrkosten entstehen, muss deren Berechnung nach den geltenden Bedingungen gesondert vereinbart werden. Prüfen Sie deshalb unklare Auftragspositionen vor einer Zusage und fragen Sie die Ausbildungsstelle nach ihrer Zuordnung zum vorgesehenen Leistungsumfang.
Die konkrete Rückfrage wird auf eine Leistung bezogen.
Die passende Lehrgangsart und den beschriebenen Rahmen kennen.
Vorgesehene Materialien und Bescheinigung mit berücksichtigen.
Abweichende gewünschte Leistungen gesondert klären.
Zum Standardlehrgang gehören nach der DGUV unter anderem qualifizierte Lehrkräfte, die notwendigen Unterrichts- und Demonstrationsmittel, Teilnehmerunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung. Auch geeignete Lehrgangsräume sind Bestandteil des beschriebenen Rahmens. Lesen Sie ein Angebot deshalb als vollständige Vereinbarung über den Unterricht. So lässt sich bei einer Rückfrage konkret benennen, welche Leistung gemeint ist. Der Standard wird nicht allein durch die Anzahl der Unterrichtseinheiten beschrieben, sondern auch durch diese vorgesehenen Bestandteile.
Welche Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird, wird anhand des vorhandenen Qualifikationsstands besprochen. Öffentliche Teilnahmen und eine abgestimmte Inhouse-Veranstaltung können dafür in Betracht kommen. Bei einer eigenen Gruppe stimmen Sie mit der Schule den Unterrichtsort und die Bedingungen der Durchführung ab; die Beschäftigten brauchen die vollständige Teilnahmezeit.
Beide Lehrgangsarten enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Der Veranstaltungsablauf umfasst zusätzlich Pausen. Klären Sie die vollständigen Zeiten mit der Schule und ermöglichen Sie der vorgesehenen Gruppe die Teilnahme am ganzen Lehrgang.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Erfassen Sie absolvierte Lehrgänge nachvollziehbar und berücksichtigen Sie den weiteren Bedarf. Die rechtzeitige Abstimmung hilft, die Teilnahme der betreffenden Beschäftigten organisatorisch vorzubereiten.
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Teilnahmen im vorgesehenen Verfahren direkt mit der BG oder Unfallkasse abrechnen. Erfragen Sie beim zuständigen Träger dessen Übernahmebedingungen und die nötigen Angaben, bevor Sie diese Buchung vorbereiten.