Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 16909 Wittstock/Dosse sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
33,1 km vom Suchpunkt

40,0 km vom Suchpunkt

42,2 km vom Suchpunkt

42,4 km vom Suchpunkt

42,8 km vom Suchpunkt

45,8 km vom Suchpunkt

Die Organisation Ihres Wittstocker Betriebs umfasst passende Lehrgänge und nutzbares Erste-Hilfe-Material am Arbeitsplatz. Berücksichtigen Sie die laufende Kontrolle und Ergänzung der Ausstattung. Werden Aufgaben geeigneten Personen übertragen, sollen deren Zuständigkeiten und Befugnisse nachvollziehbar festgehalten werden.
Tragen Sie diese Informationen in Ihrem Wittstocker Unternehmen zusammen. Die Ausbildungsstelle kann damit Ausbildung und Fortbildung passend einordnen. Eine konkrete Anfrage benennt den Bedarf und die Personen, die geschult werden sollen.
Eine eigene Inhouse-Gruppe braucht abgestimmte Räume, eine passende Teilnehmerzahl und eine bestätigte Durchführung. Stellen Sie die Mitarbeiter während des gesamten Unterrichts von anderen Aufgaben frei. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge passen. Ob Gebühren übernommen werden, richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule folgt dessen Verfahren. Lassen Sie die nötigen Unterlagen rechtzeitig vor der Anmeldung klären und bestimmen Sie eine Ansprechperson für Rückfragen.
Notwendige Unterrichtsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung gehören zum regulären Gebührenumfang. Für dessen Übernahme gelten die Trägerbedingungen. Klären Sie die Berechtigung der Personen und nötigen Arbeitgeberangaben mit BG oder Unfallkasse und der ermächtigten Schule.
Beschriebene Kursbestandteile kennen.
Berechtigung und Angaben klären.
Vor dem nächsten Schritt.
Erreichbares und nutzbares Material bereithalten.
Verbrauchtes oder Unbrauchbares ersetzen.
Aufgaben und Befugnisse nachvollziehbar zuordnen.
Art und Menge des Erste-Hilfe-Materials richten sich wesentlich nach der Beschäftigtenzahl und den betrieblichen Gefährdungen. Auch räumliche und organisatorische Bedingungen können eine Rolle spielen. Betrachten Sie den tatsächlichen Bestand anhand dieser Verhältnisse. Das Material muss ausreichend vorhanden, schnell erreichbar und geschützt sein. Verbrauchtes oder unbrauchbares Material wird rechtzeitig ergänzt beziehungsweise ersetzt.
Klären Sie vor der Übernahme einer Organisationsaufgabe, welcher Bereich Ihnen zugeordnet wird und welche Befugnisse dazugehören. Die DGUV empfiehlt eine schriftliche Festhaltung beider Punkte. Fragen Sie intern nach, wenn für die Aufgabe noch Entscheidungen oder Angaben fehlen. So kann die zuständige Person mit einem verständlichen Auftrag beginnen, statt den Handlungsspielraum aus einer allgemeinen Funktionsbezeichnung abzuleiten.
| Angabe | Ihr Abgleich |
|---|---|
| Arbeitsplatzmaterial | Bestand, Erreichbarkeit und Zustand |
| Aufgabenübertragung | Zugeordneter Bereich und Befugnisse |
| Qualifizierung | Geeignete Ausbildung oder Fortbildung der Personen |

Für reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung ist Präsenz erforderlich. Praktische Aufgaben gehören dazu. Ein reines Onlineangebot ersetzt die Schulung nicht; wählen Sie eine geeignete Veranstaltung für die persönliche Teilnahme.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten von 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Verwenden Sie den gesamten bestätigten Ablauf zur Planung der Teilnahmen und gegebenenfalls der notwendigen Wege.
In der Regel alle zwei Jahre. Führen Sie tatsächlich absolvierte Lehrgänge mit ihren Abschlussdaten für die weitere Planung zusammen. Die geeignete neue Teilnahme berücksichtigt die anerkannten vorhandenen Qualifikationen der betreffenden Personen.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers können unterstützen. Beschreiben Sie dort die konkrete Organisationsfrage Ihres Unternehmens. Den passenden Lehrgang und dessen Durchführung besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle.
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