Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 94060 Pocking sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
20,4 km vom Suchpunkt

21,7 km vom Suchpunkt

22,6 km vom Suchpunkt

27,6 km vom Suchpunkt

33,4 km vom Suchpunkt

41,2 km vom Suchpunkt

Nach einem Lehrgang können geeignete Unterlagen beim Wiederholen helfen. Für betriebliche Ersthelfende Ihres Pockinger Unternehmens bleibt daneben die regelmäßige persönliche Fortbildung wichtig. Planen Sie beides nach seinem Zweck: Material zum Nachlesen unterstützt das Wissen, die geeignete Schulung ermöglicht erneutes angeleitetes Lernen und Üben.
Bevor Ihr Pockinger Betrieb nach einem Termin sucht, sollte der Bedarf beschrieben sein. Welche Personen sollen teilnehmen, welche Kursnachweise besitzen sie und geht es um Ausbildung oder Fortbildung? Diese Angaben ermöglichen der Ausbildungsstelle eine passende Rückmeldung.
Eine Inhouse-Gruppe braucht eine gemeinsame freie Zeit und Räume, die mit dem Anbieter abgestimmt sind. Vereinbaren Sie den Unterricht ausdrücklich und sorgen Sie dafür, dass die Teilnehmer nicht parallel andere Aufgaben erledigen müssen. Bei wenigen Personen können offene Lehrgänge passen. Fragen zur möglichen Gebührenübernahme beantwortet der zuständige Unfallversicherungsträger nach seinen Voraussetzungen. Für direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule muss vorab das vorgesehene Verfahren geklärt werden.
Die reguläre betriebliche Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie umfasst erneut neun Unterrichtseinheiten und wird in Präsenz besucht. Organisieren Sie für die betreffenden Personen daher einen geeigneten Lehrgang, auch wenn sie Unterlagen selbstständig nutzen. Für einzelne Beschäftigte können öffentliche Teilnahmen angefragt werden; eine eigene Inhouse-Gruppe wird mit der Schule vereinbart. Bei beiden Möglichkeiten muss der ganze Ablauf für die Teilnehmenden freigehalten werden.
Die BGW beschreibt das Handbuch zur Ersten Hilfe als Hilfe beim Wissenserwerb und beim späteren Festigen oder Auffrischen des Gelernten. Ein solches Nachschlagewerk kann Beschäftigte über den Schulungstag hinaus begleiten. Machen Sie intern verständlich, welche geeigneten Materialien für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Fragen, die beim Lesen auftauchen, können für den weiteren Lernbedarf gesammelt werden. Eine ausführliche schriftliche Darstellung erfüllt dabei eine andere Aufgabe als das eigene praktische Training.
Für die reguläre Teilnahme kommt unter den Voraussetzungen Ihrer BG oder Unfallkasse eine direkte Gebührenabrechnung durch die ermächtigte Ausbildungsstelle in Betracht. Erfragen Sie das Verfahren für die betreffenden Beschäftigten und reichen Sie die verlangten Angaben für den vereinbarten Kurs ein. Soll der Auftrag weitere Materialien oder Leistungen enthalten, werden diese gesondert beschrieben; ihre Bezahlung ist nicht schon durch die mögliche Übernahme der Kursgebühr geklärt.
Berechtigung und Verfahren des zuständigen Trägers erfragen.
Zusätzlich beauftragten Umfang mit seiner Vergütung abstimmen.

Bei einer Inhouse-Anfrage teilen Sie der Ausbildungsstelle die geplante Gruppe und die vorgeschlagenen Räume mit. Besprechen Sie, ob die geeignete Schulung dort stattfinden kann. Die Teilnehmenden brauchen auch am eigenen Arbeitsort Freiraum für Erklärungen und praktische Aufgaben, während laufende Tätigkeiten anderweitig übernommen werden.
| Möglichkeit | Beitrag zum Lernen |
|---|---|
| Unterlagen nach dem Kurs | Erworbenes Wissen nachlesen und festigen |
| Persönliche Fortbildung | Kenntnisse und Fähigkeiten im vorgesehenen Lehrgang weiterentwickeln |
| Eigene Fragen | Weiteren Klärungsbedarf für die Schulung benennen |
Verschiedene Lernmöglichkeiten ergänzen sich.
Geeignete Unterlagen für das spätere Wiederholen kennen.
Anliegen für weiteres Lernen zusammentragen.
Die nächste geeignete persönliche Schulung vorbereiten.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen die Pausen des Veranstaltungsablaufs. Lassen Sie sich die kompletten Zeiten nennen und berücksichtigen Sie bei externen Teilnahmen auch den Weg, wenn Sie die Abwesenheit vorbereiten.
Die regulären betrieblichen Lehrgänge werden in Präsenz durchgeführt. Gefordert ist praktische Handlungskompetenz, zu der das eigene Üben gehört. Eine rein digitale Vermittlung ersetzt diese Teilnahme nicht; fragen Sie bei der ermächtigten Ausbildungsstelle nach einer geeigneten persönlichen Veranstaltung.
Die notwendigen Teilnehmerunterlagen sind Bestandteil des DGUV-Standardlehrgangs, ebenso die Teilnahmebescheinigung. Besprechen Sie bei weiteren Materialwünschen den genauen Umfang. Dann bleibt ersichtlich, was bereits zur regulären Schulung gehört und was zusätzlich ausdrücklich gewünscht wird.