Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74172 Neckarsulm sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

5,3 km vom Suchpunkt

5,4 km vom Suchpunkt

5,4 km vom Suchpunkt

6,2 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

Für Neckarsulmer Betriebe gehören Schulungsauftrag und vorhandene anerkannte Nachweise zusammen. Klären Sie mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle, welche Ausbildung oder Fortbildung passt. Eine Inhouse-Veranstaltung wird danach mit Gruppe, Räumen und freier Unterrichtszeit vorbereitet; für einzelne Bedarfe sind geeignete öffentliche Lehrgänge eine weitere Möglichkeit.
In Ihrem Neckarsulmer Betrieb gehören der Schulungsauftrag und bisherige Bescheinigungen zusammen auf den Tisch. So lässt sich mit einer Ausbildungsstelle klären, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Die Verantwortlichen stimmen die Auswahl und vollständige Freistellung ab.
Für eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung müssen Unterricht und praktische Übungen am Betriebsstandort möglich sein. Beschreiben Sie Räume und Gruppengröße und lassen Sie die Durchführung bestätigen. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge passen.
Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger legt die Voraussetzungen für eine Übernahme fest. Fragen Sie nach dem Abrechnungsverfahren und den benötigten Angaben, bevor eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit ihm abrechnet.
Erreicht
Teilnahme vollständig absolviert
Erreicht
Erhaltene Belege den Personen zugeordnet
Erreicht
Qualifikationsübersicht aktualisiert
Eine vorgesehene Ersthelferaufgabe sagt noch nicht, welche Ausbildung die Person bereits mitbringt. Prüfen Sie die anerkannten Belege und geben Sie offene Einordnungsfragen an die Ausbildungsstelle. Reguläre Ausbildung und Fortbildung dauern jeweils neun Unterrichtseinheiten, erfüllen aber unterschiedliche Schritte. Der passende Kurs wird daher vom bisherigen Qualifikationsstand her gewählt. Eine gemeinsame Gruppe ist nur dann sinnvoll, wenn ihre Teilnehmer zum vorgesehenen Lehrgang passen.
Erfassen Sie den tatsächlichen Abschluss anhand des Belegs. Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Informationen über interne Zuständigkeiten und Hilfewege ergänzen anschließend die fachliche Ausbildung um die Organisation im eigenen Unternehmen.
Eine Veranstaltung braucht im Betrieb konkrete Absprachen zur Abwesenheit. Teilen Sie die vollständigen Zeiten mit und organisieren Sie Vertretungen, damit keine parallelen Arbeitsaufträge die Mitarbeit unterbrechen. Für Inhouse beschreiben Sie außerdem den Raum und stellen nach Abstimmung die vereinbarten Bedingungen bereit. Die Einladung nennt den tatsächlichen Lernort sowie einen organisatorischen Kontakt. Diese Angaben bleiben für Schule und Gruppe auf demselben aktuellen Stand.
Diese Punkte gehören zur fachlichen und örtlichen Abstimmung.
Benötigten Abschluss und vorhandene Nachweise nennen.
Personenzahl und vollständig mögliche Termine angeben.
Nutzbare Fläche für praktische Aufgaben beschreiben.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Fragen Sie Ihren Unfallversicherungsträger nach dem vorgesehenen Verfahren und den erforderlichen Angaben für die berechtigten Teilnahmen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle nutzt diese Grundlage zur direkten Abrechnung regulärer Lehrgangsgebühren. Bei ergänzenden Vereinbarungen betrachten Sie die zusätzlichen Leistungspositionen separat, weil die reguläre Gebührenübernahme nicht pauschal jeden Trainingsauftrag umfasst.
Erforderliche Angaben und Bedingungen feststellen.
Regulären Lehrgang von weiteren Leistungen unterscheiden.
Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Verwenden Sie die tatsächlichen dokumentierten Lehrgänge als Grundlage der weiteren Planung. Ein reservierter Termin bleibt zunächst ein Vorhaben; erst nach der Teilnahme wird der erreichte Stand anhand des Nachweises ergänzt.
Für reguläre Gebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Ein zusätzlicher Trainingswunsch kann einen eigenen Leistungsumfang haben. Lassen Sie ihn im Angebot beschreiben und prüfen Sie die Kostenfrage gesondert, bevor Sie von einer vollständigen Übernahme des Auftrags ausgehen.
Wählen Sie für den Bedarf geeignete öffentliche Lehrgänge und stimmen Sie die vollständige Abwesenheit ab. Unterschiedliche Termine lassen sich in derselben betrieblichen Übersicht führen. Die Kursform ist eine organisatorische Entscheidung und ersetzt nicht die fachliche Zuordnung des passenden Lehrgangs.