Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 57319 Bad Berleburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,0 km vom Suchpunkt

16,9 km vom Suchpunkt

17,9 km vom Suchpunkt

27,2 km vom Suchpunkt

27,3 km vom Suchpunkt

28,3 km vom Suchpunkt

Bad Berleburg · Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihr Betrieb Beschäftigte aus mehreren Arbeitsbereichen schulen möchte, führen Sie deren Angaben für die Kursplanung zusammen. Für Bad Berleburg lässt sich daraus der Bedarf an betrieblicher Ausbildung und Fortbildung ermitteln. Eine geeignete öffentliche Teilnahme oder eine abgestimmte Inhouse-Veranstaltung wird anschließend mit einer Ausbildungsstelle vereinbart.

Arbeiten die vorgesehenen Teilnehmer Ihres Bad Berleburger Betriebs an unterschiedlichen Orten, braucht ein gemeinsamer Lehrgang frühzeitige Absprachen. Sammeln Sie zunächst, wer teilnehmen soll und welche Ersthelfernachweise schon vorliegen. So kann die Ausbildungsstelle Ausbildung und Fortbildung passend zuordnen.
Besprechen Sie dann, ob ein Raum im Unternehmen für die ganze Gruppe geeignet ist. Eine Inhouse-Schulung wird mit dem Anbieter ausdrücklich vereinbart; sie entsteht nicht allein durch die Anmeldung mehrerer Personen. Für kleinere Bedarfe lassen sich offene Plätze anfragen. Die Freistellung muss alle Unterrichts- und Übungsphasen umfassen. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Unfallversicherungsträger vor der Buchung nach Kostenübernahme und dem Verfahren der direkten Abrechnung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle.
Nutzen
Teilnahme konkret vorbereiten
Nutzen
Geeigneten nächsten Lehrgang klären
Nutzen
Weitere Fortbildungsplanung ermöglichen
Sammeln Sie, welche Personen für die Qualifizierung vorgesehen sind und welche Ausbildungsbelege vorliegen. Halten Sie die Angaben so fest, dass sie den betreffenden Personen eindeutig zugeordnet werden können. Kommen Informationen aus mehreren Arbeitsbereichen, werden offene Fragen zunächst zusammengeführt. Die Ausbildungsstelle braucht einen verständlichen Stand, um Ausbildung oder Fortbildung mit Ihnen einzuordnen. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden dabei berücksichtigt; aus einer neuen Zuordnung im Unternehmen folgt nicht automatisch eine erneute Grundausbildung.
Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Die Beschäftigten sollen wissen, wer für ihren Arbeitsort vorgesehen ist und wie sie Hilfe erreichen. Aktualisieren Sie diese Informationen bei Änderungen. Die dokumentierte Kursteilnahme und die betriebliche Bekanntgabe erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben in der Organisation.
Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Ergänzen Sie Ihre Übersicht deshalb um die absolvierten Lehrgänge und den weiteren Planungsbedarf. So kann das Unternehmen die nächste Schulung frühzeitig besprechen, statt erst unmittelbar vor einem gewünschten Termin nach dem bisherigen Stand zu fragen. Die Arbeitsbereiche organisieren die Teilnahme für den ganzen Unterricht. Auch bei einer gemeinsam vereinbarten Veranstaltung bleibt diese persönliche Verfügbarkeit jeder vorgesehenen Person erforderlich.
Die Angaben bleiben den Personen zugeordnet.
Den vorhandenen Qualifikationsstand kennen.
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung mit der Schule klären.
Den nächsten Fortbildungsbedarf nachvollziehbar berücksichtigen.
Klären Sie vor der Buchung, für welche Teilnahmen die Übernahmebedingungen Ihres Unfallversicherungsträgers erfüllt sind. Die von ihm verlangten Angaben werden im vorgesehenen Verfahren mit der ermächtigten Schule vorbereitet. Prüfen Sie daneben die Positionen Ihres Auftrags: Die mögliche Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr ist keine pauschale Zusage für weitere Leistungen. Deren Bestellung und Bezahlung werden mit der Schule ausdrücklich vereinbart.
Trägerbedingungen und nötige Angaben für die betreffenden Personen klären.
Zusätzliche Leistungen einschließlich der Vergütung in den Auftrag aufnehmen.

Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen die vorgesehenen Pausen. Stimmen Sie die vollständigen Zeiten mit der Schule ab, damit sich die Freigaben in den betroffenen Arbeitsbereichen darauf beziehen können.
Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle die gewünschte Schulung, die Gruppe und den vorgeschlagenen Unterrichtsort. Dort müssen Unterricht und praktische Aufgaben passend möglich sein. Die Schule klärt mit Ihnen, wie die Durchführung vorbereitet und vereinbart werden kann.
Erfragen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse die Bedingungen für die geplanten betrieblichen Teilnahmen. Bei erfüllten Voraussetzungen kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen. Geben Sie den gewünschten Abrechnungsweg an und bereiten Sie die geforderten Angaben vor.
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