Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 88471 Laupheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,6 km vom Suchpunkt

6,7 km vom Suchpunkt

12,1 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

Für betriebliche Ersthelfende werden geeignete Ausbildung oder Fortbildung und die spätere Aufgabe im Unternehmen zusammen geplant. Laupheimer Betriebe können passende öffentliche Plätze erfragen oder eine eigene Inhouse-Gruppe abstimmen. Maßgeblich sind der tatsächliche Schulungsbedarf der Personen und die Bedingungen des vereinbarten Lehrgangs.
Im Besprechungsraum stehen zwar genügend Sitzplätze, doch die Möblierung nimmt fast die gesamte Fläche ein. Für einen Inhouse-Lehrgang in Laupheim sollte die Ausbildungsstelle deshalb die nutzbaren Bedingungen kennen. Beschreiben Sie feste Einbauten und klären Sie, was vor dem Unterricht umgestellt werden muss.
Praktische Übungen brauchen einen entsprechend vorbereiteten Raum. Fragen Sie nach den Anforderungen der Schule, bevor Sie den Ort verbindlich zusagen. Halten Sie den Raum anschließend für die gesamte vereinbarte Schulung frei. Ein Gruppentermin entsteht durch individuelle Abstimmung; ein freier Raum im internen Kalender ersetzt diese nicht.
| Beteiligte | Organisation |
|---|---|
| Ausbildungsstelle | Lehrgang und Bedingungen seiner Durchführung erläutern |
| Unternehmen | Freistellung und gegebenenfalls Raumvorbereitung übernehmen |
| Teilnehmende | Hinweise lesen und persönliche Teilnahmefragen klären |
Geschulte Ersthelfende können im Betrieb auch bei der Übersicht über vorhandenes Erste-Hilfe-Material helfen. Die DGUV beschreibt es als bewährte Praxis, sie etwa mit der regelmäßigen Kontrolle der Verbandkästen zu betrauen. Der Verbrauch wird dadurch sichtbar und erforderliches Nachfüllen kann veranlasst werden. Legen Sie im Unternehmen fest, wer diese Aufgabe übernimmt. Der Kursbesuch wird damit um die konkrete organisatorische Zuständigkeit am Arbeitsort ergänzt.
Die von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Ersthelfer-Ausbildung wird durch ermächtigte Stellen durchgeführt. Nennen Sie bei der Anfrage den betrieblichen Zweck und die vorhandenen Qualifikationen der vorgesehenen Personen. Die geeignete Ausbildung oder Fortbildung wird daraus besprochen. Für einen eigenen Lehrgang kommen Angaben zur Personenzahl und zum Unterrichtsstandort hinzu. Die Schule kann so erklären, welche konkrete Veranstaltung möglich ist und was für die Anmeldung vorbereitet werden muss.
Unterricht ist ein geplanter Termin für die ganze Lerngruppe.
Die Vertretung für die Dauer des Lehrgangs organisieren.
Vereinbarte Bedingungen für Erklärungen und Übungen bereitstellen.
Den Beschäftigten den bestätigten Ablauf weitergeben.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen werden die Standard-Lehrgangsgebühren nach dem zuständigen Trägerverfahren direkt abgerechnet. Zusätzliche Gebühren setzen einen ausdrücklich gewünschten abweichenden Umfang mit entstehenden Mehrkosten und einen zusätzlichen Vertrag voraus. Lassen Sie die ermächtigte Schule die konkreten Bedingungen erläutern und die erforderlichen Arbeitgeberangaben nennen.
Zuständigkeit und Berechtigung der vorgesehenen Personen klären.
Abweichende Bestellung und gesonderte Kosten vor der Zusage nachvollziehen.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Halten Sie fest, welche Lehrgänge die Personen tatsächlich absolviert haben. So stehen für die nächste Planung verlässliche Angaben bereit. Bei Fragen zur Eignung eines weiteren Kurses können diese mit der Ausbildungsstelle besprochen werden.
Die Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Zur reinen Unterrichtszeit kommen die Pausen hinzu. Lassen Sie sich den ganzen Ablauf nennen, damit die Freistellung der Beschäftigten und gegebenenfalls die Nutzung des eigenen Raums für die vollständige Veranstaltung vorbereitet werden können.
Der Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Ersthelfenden. Die Beschäftigten sollen die zuständigen Personen und die betrieblichen Meldewege kennen. Geben Sie die Informationen für die betroffenen Arbeitsbereiche bekannt, damit die fachliche Schulung mit der örtlichen Orientierung im Unternehmen verbunden ist.
Die DGUV unterscheidet die Lehrgangsgebühren vom weiteren Aufwand des Unternehmens. Kosten wie Entgeltfortzahlung und Fahrkosten der Beschäftigten bleiben beim Betrieb. Berücksichtigen Sie diese Positionen bei der eigenen Planung, auch wenn für berechtigte Teilnahmen die regulären Schulungsgebühren direkt abgerechnet werden.