Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15374 Müncheberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,5 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

Ein Müncheberger Unternehmen plant die Ersthelferqualifizierung für konkrete Personen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen und die Eignung für die Aufgabe gehören zu dieser Auswahl. Mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren folgt den Trägerbedingungen; Arbeitsentgelt und Fahrtkosten bleiben Aufwendungen des Arbeitgebers. Besondere weitere Leistungen werden ausdrücklich vereinbart.
Für Inhouse-Unterricht reicht eine allgemeine Ortsangabe nicht. Nennen Sie den vollständigen Standort im Müncheberger Stadtgebiet und beschreiben Sie den vorgesehenen Raum. Der Anbieter braucht auch die Gruppengröße und die benötigte Ausbildung oder Fortbildung.
Ermitteln Sie den Schulungsbedarf vorher mit den zuständigen Personen im Unternehmen. Einzelne Beschäftigte können öffentliche Kursplätze prüfen; für die gemeinsame Veranstaltung ist eine ausdrückliche Durchführungszusage erforderlich.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren können nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Erfragen Sie die dafür verlangten Unterlagen und lassen Sie mögliche weitere Kosten im Angebot aufführen, bevor Sie fest buchen.
Bei einer Anfrage zur Kostenübernahme ist zunächst zu verstehen, auf welche berechtigte Lehrgangsgebühr sich die Auskunft bezieht. Die ermächtigte Schule erläutert die benötigten Arbeitgeberangaben für den zuständigen Unfallversicherungsträger. Halten Sie diese Angaben vollständig bereit. Eine mögliche direkte Abrechnung ist an das Verfahren gebunden und gilt nicht pauschal für jede beliebige Buchung. Für den Betrieb bleiben außerdem eigene Aufwendungen zu berücksichtigen, selbst wenn berechtigte Kursgebühren übernommen werden.
Diese Punkte helfen bei der Vorbereitung.
Vorgesehene Ersthelferaufgabe besprechen.
Anerkannte Abschlüsse berücksichtigen.
Bedingungen und erforderliche Angaben klären.
Für die betriebliche Ersthelferaufgabe nennt die DGUV persönliche Voraussetzungen und Motivation. Die Entscheidung betrifft daher mehr als die Frage, wer an einem Termin gerade verfügbar ist. Besprechen Sie die vorgesehene Aufgabe mit den Beschäftigten und berücksichtigen Sie den anerkannten fachlichen Ausgangsstand. Die Schule kann den passenden weiteren Lehrgang einordnen. Eine allgemeine Kursseite trifft keine individuelle Entscheidung über die persönliche Eignung einer bestimmten Person für den Einsatz im Betrieb.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ein besonderer weiterer Wunsch wird mit der Ausbildungsstelle vereinbart. Die Firma sollte dessen Umfang und Preis kennen, bevor sie den zusätzlichen Auftrag erteilt.
Berechtigte Gebühren klären.
Arbeitsentgelt und Fahrten berücksichtigen.

Eine neue Ersthelferrolle allein legt keine erneute Grundausbildung fest. Regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden bei der weiteren Kurswahl berücksichtigt.
| Frage | Bezug |
|---|---|
| Wer übernimmt die Aufgabe? | Betriebliche Auswahl |
| Welcher Lehrgang passt? | Qualifikation |
| Welche Gebühr ist berechtigt? | Trägerverfahren |
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten Dauer. Dies ergibt jeweils 405 Minuten Unterricht; Pausen werden ergänzt. Ein vereinbarter Raum im Unternehmen verändert diesen regulären Lehrgangsumfang nicht.
Für die reguläre betriebliche Ersthelferschulung ist praktische Ausbildung in Präsenz vorgesehen. Digitale Informationen allein ersetzen den Lehrgang nicht. Eigene Aufgaben unter Anleitung sind Teil der Qualifizierung und brauchen tatsächliche Teilnahme.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung nennt die DGUV als reguläre Bestandteile. Besondere weitere Wünsche sind ausdrücklich zu vereinbaren. Beschreiben Sie den zusätzlich benötigten Umfang deshalb vor dem Auftrag in Ihrer Anfrage.