Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31840 Hessisch Oldendorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Hessisch Oldendorf · Niedersachsen
Fragen Sie eine ermächtigte Schule nach passenden Ausbildungen oder Fortbildungen für Ihre Beschäftigten. Ein Inhouse-Termin kann für den Betrieb in Hessisch Oldendorf vereinbart werden. Wenn zusätzliche Themen gewünscht sind, benennen Sie diese bei der Anfrage und halten Sie den bestätigten Leistungsumfang des Lehrgangs fest.

Eine Firma in Hessisch Oldendorf möchte neben der Ersthelfer-Schulung vielleicht noch ein anderes Thema ansprechen. Geben Sie diesen Wunsch bereits bei der Anfrage an. Die Ausbildungsstelle kann erklären, was im vorgesehenen Lehrgang behandelt wird und wofür gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung nötig ist.
Ein spontan ergänzter Programmpunkt sollte nicht den bestätigten Ausbildungs- oder Fortbildungsablauf verdrängen. Das gilt für öffentlichen Unterricht wie für vereinbarte Inhouse-Termine. Halten Sie den tatsächlich beauftragten Umfang nachvollziehbar fest. Werden Leistungen zusätzlich angeboten, klären Sie auch deren Bedingungen separat, damit die interne Erwartung und die Zusage der Schule übereinstimmen.
Die Organisation verbindet die vorgesehene Gruppe mit der Durchführung.
Benötigte Ausbildung oder Fortbildung je Person klären.
Räume und praktische Übungsmöglichkeiten abstimmen.
Organisatorische Fragen im Unternehmen zuordnen.
Im Unternehmen wird festgelegt, wer die Ersthelfer-Aufgabe übernimmt. Nach den DGUV-Informationen ist diese Bestellung an keine bestimmte Form gebunden; die schriftliche Bestellung wird empfohlen. Besprechen Sie mit den geschulten Beschäftigten ihre Aufgabe und die Einbindung in die betriebliche Erste-Hilfe-Organisation. Dabei wird auch berücksichtigt, wann die Personen im Arbeitsalltag verfügbar sind. Die Zuständigkeiten können so im Betrieb nachvollziehbar festgehalten werden.
Was für Sie wichtig ist
Den bestätigten Ausbildungs- oder Fortbildungsablauf kennen
Was für Sie wichtig ist
Gewünschte zusätzliche Leistungen konkret benennen
Was für Sie wichtig ist
Die vereinbarten Bedingungen im Betrieb nachvollziehbar festhalten
Reguläre Ausbildung und Fortbildung bestehen jeweils aus neun Einheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Dieser Rahmen gehört zur Planung der Beschäftigten und der Räume. Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle den konkreten Tagesablauf, wenn daneben weitere Wünsche bestehen. Die Personen werden für die vollständige Teilnahme eingeplant. Für die Durchführung verwenden alle Beteiligten die bestätigten Zeiten und den vereinbarten Unterrichtsort.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen. Dokumentierte Schulungen helfen, die weitere Qualifikation zu planen. Fragen Sie passende Veranstaltungen rechtzeitig an und stimmen Sie die Teilnahme mit den betreffenden Personen ab. So kann der Betrieb den nächsten Lerntermin mit den übrigen Aufgaben verbinden.
Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt die Voraussetzungen berechtigter betrieblicher Lehrgangsgebühren. Klären Sie benötigte Unternehmensangaben für die ermächtigte Schule. Eigene Kosten wie Entgeltfortzahlung und Fahrten berücksichtigt der Betrieb. Werden besondere Leistungen ausdrücklich zusätzlich gewünscht, setzen weitere Gebühren tatsächlich entstehende Mehrkosten und eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung voraus.
Berechtigung und Verfahren beim eigenen Träger klären.
Den Umfang und die vereinbarten zusätzlichen Leistungen festhalten.
Die DGUV sieht regulär zehn bis 15 Teilnehmende vor. Mit einer zusätzlichen Hilfskraft sind bis zu 20 möglich. Sie unterstützt bei den praktischen Aufgaben. Besprechen Sie mit der Schule, wie viele Beschäftigte vorgesehen sind, wenn Sie einen eigenen Gruppentermin anfragen.
Nein. Ausbildung und Fortbildung erfordern Präsenzunterricht zur Vermittlung praktischer Handlungskompetenz. Reine Online-Wissensvermittlung reicht dafür nicht aus. Wählen Sie einen geeigneten Lehrgang mit persönlicher Teilnahme und ermöglichen Sie den Beschäftigten den vollständigen Besuch am vereinbarten Unterrichtsort.
Die DGUV-Vorgaben verlangen regelmäßige Teilnahme und die Überzeugung der Lehrkraft, dass die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden. Praktische Aufgaben gehören zum Unterricht. Bei Fragen zum Abschluss kann die Ausbildungsstelle die Bedingungen des Lehrgangs und das Verfahren der Bescheinigung erläutern.
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