Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 58339 Breckerfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,0 km vom Suchpunkt

8,4 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

10,7 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

11,4 km vom Suchpunkt

Der DGUV-Rahmen unterscheidet in der Fortbildung verbindliche Inhalte und mögliche Ergänzungen nach Bedarf. Breckerfelder Betriebe können außerdem die Kostenarten getrennt betrachten: Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden direkt zwischen Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger abgerechnet; Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten sind dem Arbeitgeber zugeordnet.
Ein Breckerfelder Team hat bereits Nachweise und benötigt eine passende Fortbildung. Teilen Sie der Schule den vorhandenen Stand mit und lassen Sie den Bedarf bestätigen. Neu hinzukommende Personen ohne entsprechende Ausbildung werden mit ihrem eigenen Schulungsbedarf angefragt.
Für die Gruppe können offene Plätze oder eine Inhouse-Durchführung mit geeignetem Raum besprochen werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt die betriebliche Anmeldung sowie die direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Weitere vereinbarte Leistungen und mögliche Zusatzkosten sollten vor der Buchung bekannt sein. Anschließend werden bestätigte Unterrichtsdaten an die tatsächlichen Teilnehmenden weitergegeben.
Die Angaben betreffen Lehrgangsrahmen und betriebliche Aufwendungen.
Den gemeinsamen Kern der Fortbildung erkennen.
Die ergänzenden Themen ihrem Status zuordnen.
Lehrgangsgebühren und Arbeitgeberaufwendungen getrennt betrachten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Der zuständige Unfallversicherungsträger erläutert die Voraussetzungen für berechtigte Gebühren.
Die erforderlichen Angaben zur Abrechnung erfragen.
Die Unterlagen mit der ermächtigten Schule dem tatsächlichen Lehrgang zuordnen.
Nach den DGUV-Hinweisen rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Für Mitgliedsunternehmen ist keine direkte Erstattung dieser Gebühren vorgesehen. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Angaben unterscheiden damit den Abrechnungsweg der regulären Kursgebühr von den eigenen Aufwendungen des Unternehmens. Eine Kostenübernahme setzt die jeweils erforderlichen Bedingungen des zuständigen Trägers voraus und sagt keinen bestimmten örtlichen Gesamtpreis zu.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Verbindliche Inhalte | Der vorgesehene Kern der Fortbildung |
| Ergänzende Themen | Die im Rahmen genannten Möglichkeiten nach Bedarf |
| Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten | Die dem Arbeitgeber zugeordneten Aufwendungen |
In der Fortbildungsübersicht stehen unter anderem Notruf, Wundversorgung, Kontrolle von Bewusstsein und Atmung sowie Wiederbelebung im verbindlichen Lernrahmen. Die Liste möglicher Ergänzungen nennt beispielsweise Knochen- und Gelenkverletzungen sowie thermische Schädigungen. Die Übersicht beschreibt damit einen gemeinsamen Kern und weitere Inhalte, die nach dem jeweiligen Bedarf ergänzt werden können. Ein Thema aus der ergänzenden Liste ist deshalb nicht automatisch Pflichtbestandteil jedes regulären Fortbildungslehrgangs. Die Angaben benennen Lerngegenstände, keine medizinischen Handlungsanweisungen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.

Der reguläre Lehrgang hat neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten. Zusätzlich nennt die DGUV mindestens 45 Minuten Pause; die Zeitangaben beziehen sich auf die reguläre betriebliche Ersthelferfortbildung.
Die regulären betrieblichen Aus- und Fortbildungen finden vollständig in Präsenz statt. Praktische Handlungskompetenz gehört zum Lernziel; ein rein online vermitteltes Informationsangebot ist nicht die entsprechend vorgesehene reguläre Qualifizierung.
Pro teilnehmender Person ist eine Informationsschrift vorgesehen, mindestens entsprechend dem allgemeinen Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien können ergänzend eingesetzt werden; die vorgesehene gedruckte Unterlage wird durch sie nicht ersetzt.
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