Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 49324 Melle sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,0 km vom Suchpunkt

6,0 km vom Suchpunkt

11,6 km vom Suchpunkt

13,9 km vom Suchpunkt

14,3 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

Für einen Meller Betrieb wird die passende Ausbildung oder Fortbildung aus dem Nachweisstand der Beschäftigten abgeleitet. Danach planen Sie geeignete Einzelteilnahmen oder eine Inhouse-Gruppe. Vollständige Lernzeit, ein abgestimmter Übungsort und das mögliche Gebührenverfahren gehören in dieselbe Vorbereitung.
Prüfen Sie in Ihrem Meller Betrieb, wer neu ausgebildet werden soll und bei wem eine Fortbildung ansteht. Vorhandene Bescheinigungen helfen, den Bedarf zu ordnen. Stimmen Sie die Teilnehmergruppe und mögliche Tage mit den jeweiligen Arbeitsbereichen ab.
Wenn mehrere Personen gemeinsam lernen sollen, können Sie einen Inhouse-Kurs anfragen. Nennen Sie den gewählten Standort, die Gruppengröße und die verfügbaren Räume. Die Schule bestätigt die Bedingungen der praktischen Übungen. Einzelne Teilnahmen können gegebenenfalls in offenen Lehrgängen stattfinden. Klären Sie die Gebührenübernahme vorab mit Ihrem Unfallversicherungsträger. Direkte Abrechnung setzt dessen Voraussetzungen und die für das Verfahren benötigten Angaben voraus.
Bei Inhouse nennen Sie die tatsächlich nutzbaren Räume mit Einrichtung und Personenzahl. Die Ausbildungsstelle kann daraus die Bedingungen der praktischen Übungen besprechen. Nach der Vereinbarung wird der Bereich entsprechend bereitgestellt. Sorgen Sie außerdem dafür, dass die Beschäftigten während des kompletten Unterrichts nicht parallel andere Aufgaben erledigen müssen. Das gilt auch bei kurzen Wegen innerhalb des eigenen Betriebs.
Für berechtigte reguläre Gebühren ist Abrechnung zwischen Ausbildungsstelle und Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vorgesehen. Besorgen Sie erforderliche Angaben und gegebenenfalls vorherige Freigaben nach deren Verfahren.
Berechtigung und Verfahrensweg lesen.
Regulären Umfang und Extras erkennen.
Drei Bereiche machen die Anfrage verständlich.
Passender nächster Lehrgang.
Gruppe, Raum und Zeit.
Regulärer Kurs und mögliche Ergänzungen.
Nach dem Lehrgang werden Datum und Bescheinigung erfasst. Das unterscheidet den tatsächlichen Qualifikationsstand von einer bloßen Reservierung. Eine aktuelle Übersicht unterstützt die weitere Fortbildungsplanung und die Einordnung neuer Personen.
Prüfen Sie die bereits absolvierten Lehrgänge der vorgesehenen Personen. Ausbildung und Fortbildung haben regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten, dienen aber unterschiedlichen Schritten der Qualifizierung. Für qualifizierte betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Die Übersicht sollte diesen persönlichen Stand zeigen. Eine neue Aufgabe oder eine freie Stelle in der Gruppe ersetzt den Blick auf die vorhandenen Belege nicht.
| Aufgabe | Grundlage |
|---|---|
| Kurs auswählen | Vorhandene Nachweise |
| Teilnahme ermöglichen | Arbeitsorganisation |
| Kosten vorbereiten | Trägerverfahren |
Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender werden bei dafür ermächtigten Stellen durchgeführt. Berücksichtigen Sie den benötigten Qualifikationszweck beim Vergleich. Eine interne Besprechung ähnlicher Inhalte ist dadurch nicht automatisch ein entsprechender regulärer Lehrgang.
Benennen Sie das weitere Lernziel ausdrücklich, damit Inhalt und Umfang im Angebot erkennbar sind. Die reguläre Ausbildung oder Fortbildung und eine Ergänzung bleiben damit unterscheidbar. Eine Themenähnlichkeit allein belegt keine allgemeine Gleichwertigkeit.
Sobald der Auftrag über den berechtigten regulären Gebührenumfang hinausgeht, sind zusätzliche Positionen eigenständig einzuordnen. Ein gemeinsamer Termin bedeutet nicht, dass jede Leistung übernommen wird. Maßgeblich bleiben die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.