Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 98596 Brotterode-Trusetal sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Brotterode-Trusetal · Thüringen
Betriebliche Erste-Hilfe-Schulung vermittelt Fähigkeiten für verschiedene Aufgaben des Helfens. Beschäftigte aus Brotterode-Trusetal lernen im geeigneten Lehrgang mit Erklärungen, Vorführungen und eigenen Übungen. Der DGUV-Rahmen enthält auch psychische Betreuung und Wärmeerhalt. Dies beschreibt allgemeine Ausbildungsinhalte; die tatsächliche Veranstaltung wird passend zu den Voraussetzungen der vorgesehenen Personen ausgewählt.

Ein neuer Ersthelfer benötigt möglicherweise einen anderen Lehrgang als eine bereits geschulte Kollegin. Stellen Sie deshalb die vorhandenen Bescheinigungen zusammen und erläutern Sie der Ausbildungsstelle, welche Personen künftig vorgesehen sind. Ausbildung und Fortbildung lassen sich so passend besprechen.
Für Inhouse-Unterricht in Brotterode-Trusetal nennen Sie die geplante Teilnehmerzahl und schildern die verfügbaren Räume. Fragen Sie nach den organisatorischen Anforderungen des Anbieters. Die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart. Prüfen Sie, ob alle Beschäftigten vollständig teilnehmen können oder einzelne offene Kurse besser in den Arbeitsablauf passen. Während des Lehrgangs brauchen sie eine Vertretung ihrer Aufgaben. Eine verantwortliche Person kann die verbindlichen Kursinformationen gesammelt weitergeben.
Der DGUV-Grundsatz kennzeichnet praktische Inhalte mit Ausbilderdemonstrationen und Teilnehmerübungen. Eine Demonstration lässt einen Ablauf beobachten; beim eigenen angeleiteten Versuch entsteht eine andere praktische Erfahrung. Beides gehört nach dem jeweiligen Rahmen zum Lernen. Ein Vortrag oder das gemeinsame Lesen von Inhalten bildet diese Qualifizierung nicht allein vollständig ab. Die vorgesehenen Personen müssen die praktischen Aufgaben des tatsächlich vereinbarten Lehrgangs selbst bearbeiten können und Fragen zu ungewohnten Schritten ansprechen.
Zum Helfen gehören nach dem DGUV-Rahmen nicht nur materialbezogene Aufgaben. Psychische Betreuung und Wärmeerhalt sind ebenfalls Ausbildungsinhalte und stehen im obligatorischen Fortbildungsrahmen. Sie werden im geeigneten Unterricht vermittelt und geübt. Die allgemeine Nennung enthält noch keine Anleitung zur Behandlung eines konkreten Menschen. Beschäftigte nutzen den Kurs für ihre praktischen Versuche und Verständnisfragen, damit auch weniger vertraute Aufgaben unter fachlicher Anleitung bearbeitet werden können.
Nach erfolgreichem Ersthelferlehrgang beschreibt die DGUV die Benennung durch den Unternehmer. Ein Schulungsnachweis und eine betriebliche Funktion sind unterschiedliche Schritte. Die Beschäftigten brauchen außerdem Information über die tatsächlichen örtlichen Einrichtungen und zuständigen Personen.
| Form | Beitrag |
|---|---|
| Erklärung | Grundlagen verständlich machen |
| Vorführung | Einen Ablauf beobachten |
| Teilnehmerübung | Eigene praktische Erfahrung ermöglichen |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle nach den Angaben Ihres Unternehmens für berechtigte Teilnahme gemäß den Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.
Die eigenen Trägervorgaben beachten.
Zusätzliche Vereinbarungen gesondert einordnen.
Unterschiedliche Aufgaben ergänzen sich.
Gezeigte Abläufe nachvollziehen.
Vorgesehene Übungen selbst bearbeiten.
Unverstandene Zusammenhänge im Unterricht klären.
Neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von jeweils 45 Minuten bilden den regulären Rahmen. Hinzu kommen Pausen. Eine Inhouse-Veranstaltung verkürzt ihn nicht; die eigene angeleitete praktische Mitarbeit gehört weiterhin zum tatsächlichen Lehrgang.
Die DGUV verweist für betriebliche Aus- und Fortbildung auf speziell ermächtigte Stellen. Die verlinkte Liste hilft bei dieser Eignungsfrage. Sie sagt jedoch keine freien Plätze oder konkrete Durchführung im Unternehmen zu; diese wird tatsächlich angefragt und vereinbart.
Die eigenen Aufwendungen bleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie sie neben den konkret vereinbarten Leistungen und den Bedingungen Ihres zuständigen Trägers in der finanziellen Planung.
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