Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06537 Kelbra (Kyffhäuser) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,6 km vom Suchpunkt

15,9 km vom Suchpunkt

16,6 km vom Suchpunkt

18,4 km vom Suchpunkt

21,1 km vom Suchpunkt

30,2 km vom Suchpunkt

Kelbraer Unternehmen bestimmen Ausbildung und Fortbildung nach den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Offene Lehrgänge oder ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Schulungen können die Durchführung ermöglichen. Der reguläre Unterricht vermittelt beziehungsweise festigt praktische Hilfeleistung. Eine für den Führerschein besuchte Schulung ist für die betriebliche Aufgabe nur unter den entsprechenden Voraussetzungen einzuordnen.
Für eine betriebliche Ersthelferschulung können Gebühren nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers übernommen werden. Klären Sie Anspruch und Abrechnungsverfahren vor der Buchung mit Träger und ermächtigter Ausbildungsstelle. Eine QSEH-Ermächtigung bedeutet keine pauschale Kostenübernahme für jeden privaten Kurs.
Ihr Kelbraer Betrieb sollte die bisherigen Nachweise der vorgesehenen Beschäftigten bereithalten. So lassen sich Ausbildung und Fortbildung passend besprechen. Für eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung nennen Sie Räume und Teilnehmerzahl; die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart. Stimmen Sie die Freistellung mit den Arbeitsbereichen ab und geben Sie der Gruppe die bestätigten Anforderungen der Schule weiter. Einzelne offene Lehrgänge können infrage kommen, wenn ein gemeinsamer Termin nicht für alle möglich ist.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Nötige Unternehmensangaben und Voraussetzungen werden vor einer verbindlichen Kostenannahme abgestimmt.
Vorgesehene Personen und Trägerverfahren prüfen.
Gesonderte Vereinbarungen im Auftrag benennen.
Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert einen Lehrgang; die Benennung zur Aufgabe erfolgt im Unternehmen.
Die DGUV nennt für die betriebliche Verwendung einer Führerscheinschulung insbesondere einen höchstens zwei Jahre zurückliegenden Besuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Prüfen Sie dafür den tatsächlichen Nachweis. Der frühere private Verwendungszweck allein entscheidet die betriebliche Einordnung nicht. Diese Voraussetzung ist zugleich keine allgemeine Zweijahresfrist für privat genutzte Führerscheinnachweise. Beide Zusammenhänge sollten bei der Zuordnung vorhandener Bescheinigungen auseinandergehalten werden.
Eine neue Aufgabe verlangt nicht automatisch erneut Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Vorbildung berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung nach Bedarf wählen.
In der Regel alle zwei Jahre auffrischen.
Zum allgemeinen Lernrahmen gehören praktische Maßnahmen ebenso wie eigenes Schutzverhalten, der Notruf und die Betreuung betroffener Personen. Diese Themen geben eine Orientierung dafür, was die Qualifizierung umfasst. Sie sind keine Anleitung für die Versorgung eines konkreten Notfalls. Falls ein Betrieb zusätzliche Themen benötigt, wird deren Einordnung mit der Ausbildungsstelle besprochen. Der reguläre Lehrgang bestätigt nicht pauschal jede weitere Spezialausbildung.
Grundlage
Tatsächliche Schulungsnachweise
Grundlage
Benötigte Ausbildung oder Auffrischung
Grundlage
Konkret vereinbarter Unterricht
Die regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Kursart wird anhand der Voraussetzungen und des Bedarfs der Person bestimmt. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden.
Für reguläre betriebliche Aus- und Fortbildungen sieht die DGUV Präsenzveranstaltungen vor. Praktische Handlungen sollen geübt werden können. Reine Wissensvermittlung online oder zugesandte Unterlagen entsprechen nicht dieser vorgesehenen Form der Qualifizierung.
Nach den DGUV-Hinweisen gehören übliche Unterrichtsmaterialien, Unterlagen und die Bescheinigung zum regulären Lehrgangsumfang. Zusätzliche Leistungen sind gesondert zu vereinbaren. Prüfen Sie deshalb im Angebot, was zur Schulung gehört und welcher Umfang zusätzlich gewünscht ist.
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