Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15926 Luckau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,1 km vom Suchpunkt

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Luckau · Brandenburg
Der DGUV-Grundsatz sieht eine gedruckte Teilnehmerinformation vor; elektronische Medien können sie ergänzen. Für Luckauer Betriebe lohnt außerdem ein Blick auf die verschiedenen Lernformen im Ausbildungsrahmen: Ein Fallbeispiel zum Notruf und Teilnehmerübungen haben unterschiedliche Aufgaben innerhalb der angeleiteten Schulung.

Eine Luckauer Firma vergleicht zwei Schulungsangebote. Achten Sie darauf, ob beide dieselbe Teilnehmergruppe und denselben Ausbildungsbedarf zugrunde legen. Ein offener Lehrgang mit einzelnen Plätzen lässt sich organisatorisch anders planen als ein Inhouse-Tag für eine eigene Gruppe.
Für Unterricht am Betriebsstandort müssen Raum und Anschrift im Angebot richtig erfasst sein. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren und die dafür nötigen Angaben. Lassen Sie weitere Leistungen und mögliche zusätzliche Kosten kenntlich machen. Offene Fragen werden vor der Freigabe und verbindlichen Terminbestätigung geklärt.
Worauf achten?
Die vorgesehene Unterlage je teilnehmender Person
Worauf achten?
Eine mögliche Ergänzung im beschriebenen Rahmen
Worauf achten?
Die praktische Beteiligung der Lernenden

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Die Ausbildungsübersicht nennt beim Notruf ein Fallbeispiel. Bei anderen Lernpunkten, etwa dem Anlegen von Wundversorgungsmaterial, sind Teilnehmerübungen aufgeführt. Im Fallbeispiel wird eine beschriebene Situation zum Gegenstand des Unterrichts; bei einer Teilnehmerübung führen die Lernenden den vorgesehenen praktischen Teil selbst aus. Diese Bezeichnungen helfen, die Übersicht zu lesen. Sie beschreiben den nationalen Rahmen und sind keine Zusage für einen bestimmten örtlichen Stundenplan oder eine zusätzliche betriebliche Sonderleistung.
Die nationalen Vorgaben beschreiben mehrere Bestandteile der Qualifizierung.
Die vorgesehene gedruckte Unterlage zum Nachlesen.
Eine Situation wird im Unterricht aufgegriffen.
Die eigene praktische Durchführung gehört zur Lernform.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Gebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab.
Die Anforderungen des eigenen Trägers feststellen.
Die benötigten Angaben mit der Schule vorbereiten.
Für jede teilnehmende Person ist eine Informationsschrift vorgesehen, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Der DGUV-Grundsatz erlaubt ergänzende elektronische Medien, sieht damit aber keinen Ersatz der gedruckten Fassung vor. Die Unterlage steht den Teilnehmenden zum Nachlesen zur Verfügung. Sie begleitet den fachlich angeleiteten Unterricht; die Schulung selbst bleibt Präsenzunterricht mit praktischer Beteiligung. Die Form der Information und die Form der Durchführung beschreiben somit verschiedene Bestandteile desselben Ausbildungsrahmens.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Für die regulären Lehrgänge kommen mindestens 45 Minuten Pause zusätzlich hinzu; Unterricht und Pause sind dabei getrennte Angaben.
Die DGUV ordnet Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft diesen Gebührenbestandteil und umfasst nicht bereits diese eigenen betrieblichen Aufwendungen.
Er darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt worden sein. Die DGUV verbindet beide Bedingungen bei der betrieblichen Einordnung der bereits absolvierten Schulung.