Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 64732 Bad König sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,6 km vom Suchpunkt

8,2 km vom Suchpunkt

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14,5 km vom Suchpunkt

14,8 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

Bad Königer Betriebe prüfen vorhandene Nachweise, bevor sie eine Ersthelfer-Ausbildung oder Fortbildung bestellen. Bei Inhouse werden Unterrichtsraum und Gruppe konkret abgestimmt. Daneben bleiben örtliche Erste-Hilfe-Hinweise und die vertrauliche Dokumentation geleisteter Hilfe eigene Organisationsaufgaben.
Ein Betrieb aus Bad König möchte offene Kursplätze für Beschäftigte mit verschiedenen Vorkenntnissen suchen. Geben Sie der Schule die vorhandenen Nachweise an und fragen Sie nach der passenden Ausbildung oder Fortbildung. Erst danach werden konkrete Lehrgänge ausgewählt.
Für eine gemeinsame Gruppenschulung kann ein Inhouse-Angebot mit abgestimmtem Raum angefragt werden. Die tatsächliche Betriebsanschrift und eine organisatorische Kontaktperson gehören dazu. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten werden vor der verbindlichen Buchung geklärt.
| Bereich | Zweck |
|---|---|
| Vorhandener Nachweis | Persönlichen Schulungsbedarf klären |
| Örtliche Hinweise | Hilfe für Beschäftigte nachvollziehbar machen |
| Hilfeleistungsaufzeichnung | Tatsächliche Hilfe vertraulich dokumentieren |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ordnen Sie die geplante Schulung zuerst dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu. Für berechtigte Lehrgangsgebühren klären Sie dessen Voraussetzungen mit der Ausbildungsstelle. Benennen Sie Zusatzleistungen ausdrücklich, damit ihr vereinbarter Umfang für den Auftrag erkennbar bleibt.
Voraussetzungen beim zuständigen Träger klären.
Zusatzleistungen ausdrücklich benennen.
Den Bedarf der vorgesehenen Personen konkretisieren.
Anerkannte Voraussetzungen berücksichtigen.
Regelmäßig alle zwei Jahre planen.
Tatsächlichen Raum und Standort erläutern.
Für die Berücksichtigung eines früheren Führerscheinkurses nennt die DGUV zwei Bedingungen: Sein Besuch darf höchstens zwei Jahre zurückliegen, und die Ausbildungsstelle muss ermächtigt gewesen sein. Betrachten Sie beide Angaben auf dem vorhandenen persönlichen Nachweis. Die Prüfung verbindet damit den zeitlichen Stand mit der Eignung der Stelle. Der betriebliche Bedarf wird auf dieser Grundlage für die vorgesehene Person geklärt.
Bei mehreren Betriebsstandorten benennen Sie den vorgesehenen Unterrichtsort eindeutig. Eine interne Kurzbezeichnung kann für Außenstehende unklar sein. Verwenden Sie die vollständige vereinbarte Anschrift in der Kommunikation zum Lehrgang, damit Beschäftigte und Ausbildungsstelle denselben Standort meinen.
Beschäftigte brauchen geeignete Hinweise und Unterweisung dazu, wie Erste Hilfe vor Ort organisiert ist. Daneben ist jede tatsächlich geleistete Erste Hilfe zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen werden fünf Jahre aufbewahrt und vertraulich behandelt. Ordnen Sie die Informationen nach ihrem Zweck: Örtliche Hinweise machen den Weg zur Hilfe verständlich; die Dokumentation bezieht sich auf eine erfolgte Hilfeleistung und wird entsprechend geschützt.
Die Obergrenze liegt bei zwanzig Personen. Teilen Sie der Ausbildungsstelle Ihren tatsächlichen Schulungsbedarf mit. Wenn mehr Beschäftigte qualifiziert werden sollen, stimmt die Schule die dafür erforderlichen Lehrgänge und ihre Durchführung mit Ihnen ab.
Die regulären Lehrgänge enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen werden zusätzlich berücksichtigt. Planen Sie für die vorgesehenen Beschäftigten den vollständigen mit der Ausbildungsstelle vereinbarten Ablauf ein.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer erforderlich. Maßgeblich ist die tatsächliche Anwesenheit; beziehen Sie die betriebliche Einteilung auf diese konkrete Besetzung.