Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 03130 Spremberg/Grodk sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,6 km vom Suchpunkt

6,9 km vom Suchpunkt

7,1 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

17,6 km vom Suchpunkt

Betriebliche Ausbildung oder Fortbildung wird bei einer ermächtigten Stelle passend zur vorgesehenen Gruppe angefragt. Für Spremberger Beschäftigte lassen sich öffentliche Lehrgänge und mögliche Inhouse-Veranstaltungen anhand der konkreten Bedingungen betrachten. Für beide Formen braucht der Betrieb eine verlässliche Planung der vollständigen Teilnahme und der erforderlichen Abrechnungsunterlagen.
Eine Firma benötigt einen Nachweis für Beschäftigte, hat aber bislang nur allgemein nach „Erster Hilfe“ gefragt. Präzisieren Sie für die Spremberger Anfrage, ob betriebliche Ersthelfer ausgebildet oder bereits Qualifizierte fortgebildet werden sollen. Andere persönliche Nachweiszwecke sind davon zu unterscheiden.
Die Ausbildungsstelle kann den geeigneten Lehrgang anhand dieser Angaben besprechen. Erst danach werden öffentliche Plätze oder individuell vereinbarter Inhouse-Unterricht organisiert. Eine gemeinsame Zugehörigkeit zum Unternehmen macht nicht jeden Lernanlass identisch. Der konkrete Auftrag sollte daher aus der tatsächlichen Gruppe hervorgehen und nicht allein aus der gewünschten Bescheinigung oder einem freien Datum.
Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie knüpft an vorhandene Kenntnisse an und bietet praktische Wiederholung. Erfahrungen der Teilnehmenden können dabei aufgegriffen werden. Geben Sie bei der Anfrage an, welche Schulungen die Personen bereits absolviert haben, damit die weitere Veranstaltung dazu passt.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Wer am Lehrgang teilnimmt, sollte den Unterricht nicht für reguläre Arbeitsaufgaben verlassen müssen. Vereinbaren Sie intern, wie anfallende Tätigkeiten während dieser Zeit übernommen werden. Das betrifft auch eine Inhouse-Schulung am eigenen Standort, wo der Arbeitsplatz womöglich in der Nähe liegt. Die Beschäftigten erhalten den Kurs als vollständigen Termin; organisatorische Rückfragen werden möglichst über die dafür bestimmte Kontaktperson geklärt, damit die Lernzeit zuverlässig genutzt werden kann.
Prüfen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse, welche Voraussetzungen und Unterlagen für die vorgesehenen Teilnahmen gelten. Die ermächtigte Schule kann berechtigte Lehrgangsgebühren entsprechend direkt abrechnen. Das Unternehmen trägt seine eigenen Kosten wie Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten; besondere Zusatzaufträge werden davon getrennt vereinbart.
Zuständigen Träger und Vorgaben zur Gebührenübernahme klären.
Erforderliche Angaben und vereinbarte Unterlagen bereitstellen.
Schule und Betrieb stimmen den Unterrichtsort gemeinsam ab.
Eignung für Erklärungen und praktische Aufgaben klären.
Bestätigte Zeiten inklusive Pausen an die Gruppe geben.
Die vereinbarte Vorbereitung am Veranstaltungsort ermöglichen.
Eine eigene Gruppenanfrage sollte die tatsächlich vorgesehene Teilnehmerzahl enthalten. Die reguläre Spanne liegt nach den DGUV-Informationen bei zehn bis fünfzehn Personen; mit einem Ausbildungshelfer kann die Gruppe bis höchstens zwanzig geöffnet werden. Bei größeren vorgesehenen Gruppen erläutert die Schule deshalb, wie eine geeignete Durchführung organisiert werden kann. Für die praktischen Aufgaben sind Betreuung und Mitarbeit wichtig, damit die Teilnehmenden die Inhalte selbst unter Anleitung bearbeiten können.
| Information | Vor der Buchung klären |
|---|---|
| Beschäftigte | Wer benötigt welche passende Qualifikation? |
| Lehrgangsform | Öffentliche Plätze oder eigene Veranstaltung anfragen |
| Verfahren | Benötigte Arbeitgeberangaben zur Gebührenübernahme vorbereiten |

Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Maßgeblich für die betriebliche Freistellung sind die vollständigen tatsächlichen Veranstaltungszeiten einschließlich der Pausen. Bei öffentlichen Lehrgängen werden auch die Wege berücksichtigt; für eine eigene Gruppe wird entsprechend die Raumnutzung organisiert.
Die Ausbildungsstelle gibt sie nach regelmäßiger Teilnahme aus, wenn die Lehrkraft die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten festgestellt hat. Eine bloße Anmeldung reicht dafür nicht. Fragen zur persönlichen Teilnahme werden mit der Schule vorab besprochen, damit der vorgesehene Lehrgang passend besucht werden kann.
Die vorgesehenen Teilnehmerunterlagen gehören zum regulären Leistungsumfang des anerkannten Lehrgangs und sind in der entsprechenden Gebührenvereinbarung enthalten. Für darüber hinaus ausdrücklich bestellte besondere Leistungen werden Umfang und mögliche Kosten mit der Ausbildungsstelle gesondert geklärt.
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