Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73525 Schwäbisch Gmünd sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

10,9 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

19,8 km vom Suchpunkt

21,4 km vom Suchpunkt

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Ein geeigneter Lehrgang muss die praktische Mitarbeit der vorgesehenen Beschäftigten ermöglichen. Gmünder Betriebe können bei einer Anfrage deshalb Sprache und besondere Teilnahmebedingungen ausdrücklich nennen. Ob öffentliche Plätze oder ein eigener Gruppenkurs passen, wird zusammen mit der fachlichen Ausbildung oder Fortbildung und der tatsächlichen Durchführung betrachtet.
Mehrere Abteilungen haben Interesse an einer gemeinsamen Schulung, ihre Rückmeldungen sind aber noch vorläufig. Kennzeichnen Sie für den Gmünder Betrieb, wer tatsächlich teilnehmen soll. Eine geschätzte Zahl sollte nicht unbemerkt als endgültige Gruppenanmeldung weitergegeben werden.
Klären Sie mit der Ausbildungsstelle, wann sie den verbindlichen Stand benötigt, und setzen Sie intern einen entsprechenden Rückmeldetermin. Nennen Sie dabei den jeweiligen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf. Ein gewünschter Inhouse-Tag wird individuell vereinbart; öffentliche Plätze werden konkret gebucht. Erst mit bestätigten Angaben erhalten die Beschäftigten eine verlässliche Information zum tatsächlich geplanten Unterricht.
Die DGUV sieht für betriebliche Ersthelfende Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vor. Dokumentieren Sie die tatsächlich abgeschlossenen Lehrgänge, damit die weitere Planung darauf aufbauen kann. Eine frühere Ausbildung wird beim nächsten Kurs berücksichtigt; ein neuer betrieblicher Einsatz ist nicht automatisch eine erstmalige Schulung.
Eine Gruppe benötigt die Unterrichtssprache nicht nur zum Lesen der Einladung. Sie hört Erklärungen, bespricht praktische Aufgaben und formuliert eigene Fragen. Wenn hierfür Englisch gewünscht wird, bezieht sich die Anfrage daher auf den vollständigen betrieblichen Lehrgang. Geben Sie gleichzeitig den benötigten Nachweiszweck an.
Die Sprache der Buchungsoberfläche ist ein anderer Punkt. Sie kann Informationen zugänglich machen, beschreibt aber nicht zwingend die tatsächliche Schulung. Lesen Sie die konkrete Veranstaltungsangabe beziehungsweise die Vereinbarung für einen Inhouse-Kurs. So wird die Auswahl an der Mitarbeit im Unterricht ausgerichtet und nicht nur an einer verständlichen Anmeldung.
Bezug
Fachlich passender Lehrgang
Wichtige Klärung
Ausbildung oder Fortbildung
Bezug
Erklärungen und praktische Fragen
Wichtige Klärung
Tatsächliche Durchführung
Bezug
Mitarbeit im Unterricht
Wichtige Klärung
Direkter Kontakt zur Ausbildungsstelle
Bei praktischer Mitarbeit können individuelle Bedingungen eine Rolle spielen. Geben Sie Beschäftigten die Möglichkeit, persönliche Anliegen vor dem Kurs direkt mit der Ausbildungsstelle zu besprechen. Eine allgemeine Liste für organisatorische Rückmeldungen muss dafür nicht jede individuelle Information enthalten.
Für die eigene Veranstaltung werden außerdem Lernraum und Gruppenumfang beschrieben. Die Schule beurteilt die Bedingungen für den vereinbarten Lehrgang; der Betrieb schafft die Freistellung über den vollständigen Zeitraum. Diese Vorbereitung unterstützt die praktische Arbeit. Sie ersetzt keine fachliche Anleitung und setzt nicht voraus, dass Beschäftigte alle Inhalte schon vor dem Unterricht beherrschen.
Über die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren entscheidet die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Klären Sie die verlangten Schritte vor der Buchung. Bei besonderen vereinbarten Durchführungsleistungen wird nicht ohne gesonderte Prüfung von einer vollständigen Übernahme sämtlicher Kosten ausgegangen.
Die vorgesehenen betrieblichen Teilnahmen dem zuständigen Unfallversicherungsträger zuordnen.
Geforderte Unterlagen vorbereiten und zusätzliche Angebotsbestandteile separat betrachten.
Die Anfrage kann den tatsächlichen Lernbedarf der Gruppe sichtbar machen.
Den Ausbildungsstand mit vorhandenen Nachweisen für die passende Ausbildung oder Fortbildung klären.
Die benötigte Unterrichtssprache auf Erklärungen und Rückfragen im gesamten Lehrgang beziehen.
Räume und persönliche Teilnahmefragen vor dem vereinbarten Kurstag passend besprechen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen nach den DGUV-Angaben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Gruppe benötigt den gesamten vereinbarten Veranstaltungszeitraum einschließlich Pausen. Auch bei wiederholter Teilnahme ist die praktische Arbeit Teil des Lehrgangs und nicht durch einen kurzen Dokumententausch zu ersetzen.
Die Sprache entscheidet nicht allein über den Ort der Schulung. Ein geeigneter öffentlicher Termin kann ebenfalls passen, wenn er in der benötigten Sprache durchgeführt wird. Einen eigenen Kurs fragen Sie für die konkrete Gruppe an; seine Durchführung wird individuell mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden für die betriebliche Aufgabe. Diese Personen und ihre Erreichbarkeit müssen intern bekannt sein. Die Ausbildungsstelle vermittelt die fachliche Qualifikation; die Zuordnung und Information im eigenen Unternehmen werden anschließend durch dessen Organisation weitergeführt.
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