Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 27432 Bremervörde sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

0,4 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

22,2 km vom Suchpunkt

22,6 km vom Suchpunkt

Für einen Inhouse-Kurs in Ihrem Bremervörder Unternehmen werden Gruppe, Lehrgang und Unterrichtsbedingungen mit einer Ausbildungsstelle vereinbart. Ein verfügbarer Raum ist dafür ein Anfang der Anfrage. Die konkrete Abstimmung legt fest, welche Schulung tatsächlich durchgeführt wird und welche Vorbereitung Ihr Betrieb dafür übernimmt.
Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle, wo Ihre Bremervörder Gruppe lernen soll und wie viele Personen vorgesehen sind. Unterricht und praktische Übungen müssen dort möglich sein. Erst die Zusage der Schule macht aus der Anfrage eine vereinbarte Veranstaltung.
Prüfen Sie parallel die bisherigen Bescheinigungen. Sie helfen, Ausbildung und Fortbildung passend zum Auftrag zu besprechen. Sorgen Sie für Vertretungen, damit niemand den Lehrgang wegen betrieblicher Aufgaben unterbrechen muss. Einzelne Beschäftigte können auch offene Kursplätze anfragen. Ob Gebühren übernommen werden und wie ein ermächtigter Anbieter direkt abrechnet, entscheidet das Verfahren Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers; klären Sie dessen Voraussetzungen vor dem Termin.
Beschreiben Sie der Schule, wo die Gruppe lernen soll, und fragen Sie nach den Bedingungen für den vorgesehenen Lehrgang. Die Veranstaltung muss Erklärungen und praktische Aufgaben ermöglichen. Dabei wird mit der Ausbildungsstelle geklärt, was am vorgeschlagenen Ort geeignet ist und wie die Durchführung vorbereitet wird. Sprechen Sie offene organisatorische Punkte an, bevor Sie intern zur Veranstaltung einladen. So beziehen sich die Informationen an die Beschäftigten auf eine abgestimmte Schulung und nicht nur auf einen Raumvorschlag.
Halten Sie nach der Abstimmung fest, welcher Lehrgang für welche Personen vorgesehen ist. Dazu gehören die bestätigten Zeiten und die von Ihrem Betrieb übernommenen Vorbereitungen. Die betroffenen Arbeitsbereiche müssen die Teilnahme ermöglichen und die laufenden Aufgaben entsprechend verteilen. Wenn sich statt einer eigenen Veranstaltung geeignete öffentliche Teilnahmen besser organisieren lassen, können auch diese mit der Schule besprochen werden. Richten Sie die Durchführung am tatsächlichen Qualifizierungsbedarf aus.
Die Vereinbarung liefert den Rahmen für die Gruppe.
Die passende Ausbildung oder Fortbildung benennen.
Die Bedingungen für die Durchführung mit der Schule abstimmen.
Die vorgesehenen Personen für die gesamte Schulung freigeben.
Eine Übersicht über die bisherigen Qualifikationen hilft bei der Auswahl. Anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt; offene Fragen lassen sich anhand der Belege mit der Ausbildungsstelle besprechen. Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Nehmen Sie diesen weiteren Bedarf in Ihre Planung auf.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ein abgestimmter Inhouse-Auftrag und die mögliche Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr sind getrennt zu prüfen. Der Unfallversicherungsträger gibt vor, welche Teilnahmen unter welchen Voraussetzungen abrechenbar sind. Lesen Sie daneben, welche weiteren Leistungen Sie mit der Schule vereinbart haben. Für zusätzliche Bestellungen klären Sie die Vergütung ausdrücklich, damit die Beteiligten denselben Auftrag und denselben Abrechnungsweg zugrunde legen.
Die Vorgaben des zuständigen Trägers auf die geplanten Teilnahmen beziehen.
Weitere bestellte Leistungen und ihre Vergütung mit der Schule vereinbaren.
| Stand | Betriebliche Vorbereitung |
|---|---|
| Raum vorgeschlagen | Unterrichtsbedingungen gemeinsam klären |
| Auftrag abgestimmt | Vereinbarte Zeiten und Aufgaben festhalten |
| Teilnahmen festgelegt | Beschäftigte und Arbeitsbereiche informieren |
Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Das gilt unabhängig davon, ob eine eigene Veranstaltung vereinbart wird. Hinzu kommen Pausen; planen Sie mit dem vollständigen von der Schule mitgeteilten Ablauf.
Beschreiben Sie den bisherigen Ausbildungsstand der vorgesehenen Personen und halten Sie die vorhandenen Belege bereit. Die Schule kann damit die geeignete Lehrgangsart mit Ihnen klären. Eine bereits anerkannte Qualifikation ist bei dieser Einordnung zu berücksichtigen.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen ist das im vorgesehenen Verfahren möglich. Entscheidend sind die Übernahmebedingungen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Klären Sie diese mit dem zuständigen Träger und bereiten Sie die dafür verlangten Angaben mit der Schule vor.
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