Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37581 Bad Gandersheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Bad Gandersheim · Niedersachsen
Für eine betriebliche Schulung braucht es geeignete Geräte und weitere Unterrichtsmittel. Inhaltlich soll die Ausbildung zur Hilfe befähigen und die Bereitschaft dazu unterstützen. Diese fachlichen Voraussetzungen gelten für Beschäftigte aus Bad Gandersheim auch bei einem ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Lehrgang.

Vielleicht müssen nicht alle Beschäftigten dieselbe Schulung besuchen. Prüfen Sie, bei wem eine Ausbildung und bei wem eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer vorgesehen ist. Eine gemeinsame Terminplanung sollte diese Unterschiede berücksichtigen.
Öffentliche Kurse können für einzelne Anmeldungen infrage kommen. Wenn Sie dagegen eine Gruppe am Gandersheimer Standort unterrichten lassen möchten, beschreiben Sie die Räume und den Teilnehmerkreis. Der Anbieter muss die Bedingungen für einen Inhouse-Kurs mit Ihnen vereinbaren.
Fragen Sie den Unfallversicherungsträger nach seinem Verfahren zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Lassen Sie mögliche zusätzliche Kosten im Angebot ausweisen. So stehen Kursart, Durchführung und Abrechnung fest, bevor Sie die Teilnahme verbindlich buchen.
Für den Überblick über die Qualifizierung.
Die vorgesehenen Ausbildungsaufgaben ermöglichen.
Die Sicherheit der Helfenden berücksichtigen.
Das Helfen als Ausbildungsziel verstehen.
Die Grundausbildung soll Teilnehmende motivieren und befähigen, in Notfallsituationen zu helfen. Der Lernrahmen berücksichtigt dafür eigenes Schutzverhalten und allgemeine Verhaltensweisen ebenso wie konkrete Hilfeaufgaben. Absichern und Hygiene, Notruf, Betreuung und Wärmeerhalt sind entsprechende Gegenstände. Die Ausbildung beschränkt sich damit nicht auf das Kennen einzelner Geräte. Unterricht und praktische Aufgaben verbinden die übergreifenden Ziele mit den jeweils behandelten Situationen und vermitteln das benötigte Wissen und Können.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erforderliche Ausbildungs- und Übungsmaterialien einschließlich Aufbereitung gehören zum regulären Lehrgangsumfang. Auch Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen zählen dazu. Für berechtigte Gebühren gilt das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Die vorgesehenen Unterrichtsmittel berücksichtigen.
Die Bedingungen des zuständigen Trägers beachten.
Der DGUV-Grundsatz nennt für den regulären Lehrgang unter anderem zwei Übungsgeräte zur Wiederbelebung und ein AED-Demonstrationsgerät. Geeignete Unterlagen für die Übungen, Verbandkästen und ein Motorradhelm gehören ebenfalls zur Ausstattung. Die Geräte müssen funktionsfähig sein und hygienisch verwendet werden können. Diese Gegenstände dienen unterschiedlichen Ausbildungsaufgaben. Ihre Bereitstellung gehört zur ordnungsgemäßen Durchführung durch die Ausbildungsstelle und ist bei der Betrachtung des Lehrgangs mit seinem tatsächlichen Umfang relevant.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten verlangt die Vorschrift mindestens eine ersthelfende Person. Bei mehr als zwanzig gelten grundsätzlich fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben beziehungsweise zehn Prozent in sonstigen Betrieben.
Bedeutung
Sachliche Ausstattung des Lehrgangs
Bedeutung
Bereitschaft und Fähigkeit zum Helfen
Bedeutung
Vorgaben für die betriebliche Besetzung
Üblicherweise sind zehn bis fünfzehn Personen vorgesehen. Auch unter Mitwirkung eines Ausbildungshelfers liegt die absolute Grenze bei zwanzig. Für von Anfang an geplante sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung.
Beide regulären Lehrgangsarten haben jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen sind zusätzlich vorgesehen. Das gilt auch für eine ausdrücklich abgestimmte Schulung der Gruppe am betrieblichen Standort.
Für betriebliche Ersthelfende gilt grundsätzlich ein Fortbildungsabstand von zwei Jahren. Die Qualifizierung erfolgt bei einer entsprechend ermächtigten Ausbildungsstelle. Die reguläre Fortbildung wird nach den DGUV-Hinweisen nicht in einen Grundkurs integriert.
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