Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17217 Penzlin sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,7 km vom Suchpunkt

13,0 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

17,8 km vom Suchpunkt

20,8 km vom Suchpunkt

44,6 km vom Suchpunkt

Penzlin · Mecklenburg-Vorpommern
Für Penzliner Unternehmen werden Ausbildung und Fortbildung nach dem tatsächlichen Qualifikationsbedarf der Beschäftigten ausgewählt. Ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Kurs kann eine gemeinsame Schulung ermöglichen. Die regulären Lernaufgaben bleiben dafür maßgeblich. Vorhandene geeignete Qualifikationen werden berücksichtigt; eine mögliche Gebührenübernahme wird anhand der Bedingungen des zuständigen Trägers geklärt.

Ein Penzliner Betrieb hat für eine Gruppenschulung einen Raum vorgesehen, der zugleich anderweitig genutzt wird. Klären Sie die Verfügbarkeit für den vollständigen Unterricht mit den zuständigen Personen und der Schule. Auf- und Vorbereitung sowie die praktischen Übungen brauchen einen abgestimmten Rahmen.
Beschreiben Sie dem Anbieter die räumlichen Möglichkeiten und die Teilnehmerzahl. Falls der Raum nicht passt, muss die Durchführung vor einer verbindlichen Zusage neu besprochen werden. Offene Lehrgänge können für einzelne Beschäftigte infrage kommen. Die Schule erläutert Ausbildungsbedarf, Leistungsumfang und mögliche zusätzliche Kosten des gewünschten Inhouse-Tages.
Für eine eigene Veranstaltung braucht es verbindliche Bedingungen.
Eignung für die praktischen Aufgaben abstimmen.
Die Gruppe während der Schulung verfügbar halten.
Durchführung und benötigten Lehrgang ausdrücklich festlegen.
Bei der regulären betrieblichen Gebührenabrechnung gehören übliche Unterrichtsmaterialien, Unterlagen und die Teilnahmebescheinigung zum vorgesehenen Umfang. Behandeln Sie diese Bestandteile deshalb nicht ohne Weiteres wie gesonderte Zusatzangebote. Für tatsächlich zusätzliche Leistungen braucht es eine entsprechende Vereinbarung. Ein nachvollziehbares Angebot zeigt, was regulärer Lehrgang ist und was darüber hinaus beauftragt werden soll. So kann der Betrieb den Auftrag prüfen, ohne aus einem Inhouse-Wunsch pauschal auf vollständige Kostenfreiheit oder auf beliebige zusätzliche Gebühren zu schließen.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Personen | Vorhandene Qualifikation und Bedarf |
| Veranstaltung | Vereinbarter Unterrichtsrahmen |
| Kosten | Trägerbedingungen und Leistungsumfang |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Lehrgangsgebühren werden nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse eingeordnet. Die ermächtigte Ausbildungsstelle stimmt das vorgesehene Verfahren mit dem Unternehmen ab; zusätzliche Leistungen sind gesondert zu betrachten.
Berechtigten Personenkreis und benötigte Angaben klären.
Reguläre Gebühren und weitere vereinbarte Leistungen unterscheiden.
Ausbildung und Fortbildung beschreiben den Zweck eines Lehrgangs: geeignete Kenntnisse erwerben oder bereits erworbene Fähigkeiten auffrischen. Inhouse bezeichnet dagegen die vereinbarte Durchführung im Unternehmen. Diese Begriffe beantworten deshalb unterschiedliche Fragen und können bei einer Anfrage zusammen vorkommen. Entscheiden Sie zuerst, welche Lehrgangsart die Beschäftigten benötigen. Anschließend wird abgestimmt, ob eine eigene Veranstaltung unter den vorhandenen Bedingungen passt oder geeignete offene Kurse genutzt werden. Der Unterrichtsort allein legt den Qualifikationsbedarf nicht fest.
Die absolvierte Schulung ergänzt die betriebliche Übersicht, während interne Hilfewege und Zuständigkeiten gesondert geregelt bleiben.
Beide Lehrgangsarten umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Der gleiche Umfang macht sie jedoch nicht beliebig austauschbar. Für die Wahl zählen der Qualifikationsstand der Person und der daraus folgende tatsächliche Schulungsbedarf.
Nach dem DGUV-Rahmen werden die betrieblichen Kurse als Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Die Teilnehmenden sollen konkrete Handlungen praktisch üben können. Reine Wissensvermittlung durch ein Onlineangebot oder zugesandte Unterlagen ist damit nicht gleichzusetzen.
Die Bescheinigung belegt die absolvierte Schulung. Sie legt nicht automatisch fest, wie im eigenen Unternehmen Hilfe angefordert wird und welche internen Zuständigkeiten gelten. Diese Informationen müssen betrieblich geregelt und bekannt sein.