Für Betriebe, Teams & Einrichtungen

Inhouse-Erste-Hilfe-Kurs in Ransbach-Baumbach

In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.

Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.

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Inhouse im Betrieb

Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.

Übungsmaterial & Praxis inklusive

Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.

Strukturierter Ablauf & klare Unterlagen

Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.

Freundlich, direkt, auf Augenhöhe

Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.

Direkte Abrechnung mit BG / Unfallkasse

Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.

Das passende Format für Ihren Anlass

Drei Kursarten. Ein klarer nächster Schritt.

Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.

019 Unterrichtseinheiten

Erste Hilfe-Ausbildung

Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.

Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.

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In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.

  • Notfälle erkennen, Eigenschutz und Notruf
  • Bewusstsein und Atmung prüfen, Wiederbelebung mit AED üben
  • Wunden, Blutungen und weitere typische Notfallsituationen
029 Unterrichtseinheiten

Erste Hilfe-Fortbildung

Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.

Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.

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Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.

  • Vorhandene Kenntnisse überprüfen und vertiefen
  • Wiederbelebung, AED und weitere Hilfeleistungen praktisch trainieren
  • Fragen aus dem Arbeitsalltag mit der Lehrkraft besprechen
039 Unterrichtseinheiten

Erste Hilfe Kinderbetreuung

Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.

Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.

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Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.

  • Hilfe bei Erwachsenen und Kindern einordnen
  • Lebensrettende Maßnahmen mit Blick auf Kindernotfälle üben
  • Typische Notfallsituationen im Betreuungsalltag besprechen

Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.

Schulen für betriebliche Erste Hilfe

Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56235 Ransbach-Baumbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.

Ransbach-Baumbacher Betriebe: Gebühren und Qualifizierungszweck klären

Für die betriebliche Erste-Hilfe-Schulung sollten Anlass und Gebührenweg erkennbar sein. Unternehmen aus Ransbach-Baumbach wählen einen geeigneten Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang und stimmen dessen Abwicklung ab. Ein Inhouse-Termin kann eine gemeinsame Durchführung ermöglichen; die Berechtigung zur Gebührenübernahme wird dabei gesondert geprüft.

Ein früheres Angebot vor der Wiederaufnahme prüfen

Die Ersthelfer-Schulung wurde verschoben, jetzt nimmt ein Betrieb in Ransbach-Baumbach die Planung erneut auf. Schicken Sie der Schule nicht einfach die alte Zusage zurück. Teilen Sie mit, dass die Anfrage wieder aktuell ist, und lassen Sie Termin sowie Bedingungen neu bestätigen.

Prüfen Sie, ob dieselben Personen weiterhin eine Ausbildung oder Fortbildung benötigen. Bei einem Inhouse-Kurs kann inzwischen auch ein anderer Raum vorgesehen sein. Halten Sie die aktuelle Vereinbarung getrennt vom früheren Entwurf fest. So erhalten die Beschäftigten eine gültige Einladung und keine Mischung aus alten Unterrichtszeiten, früheren Ansprechpartnern und noch ungeklärten neuen Wünschen.

Nicht jede Aufwendung ist eine Lehrgangsgebühr

Eine mögliche Gebührenübernahme durch BG oder Unfallkasse betrifft berechtigte Lehrgangsgebühren nach deren Verfahren. Der Arbeitgeber trägt nach den DGUV-Hinweisen Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten. Besondere zusätzliche Leistungen sind ebenfalls gesondert zu betrachten. Diese Zuordnung hilft einem Betrieb aus Ransbach-Baumbach, die Anfrage wirtschaftlich einzuordnen. Klären Sie, welcher Bestandteil des Angebots welchen Vereinbarungen unterliegt, statt aus einer allgemeinen Aussage über Abrechnung auf sämtliche Aufwendungen zu schließen.

Mit der Gruppe praktisch weiterlernen

Eine gemeinsam vereinbarte Schulung bietet einen Rahmen für Fragen und Übungen. Die einzelnen Beschäftigten benötigen dabei selbst Gelegenheit, die Lernaufgaben nachzuvollziehen.

Den betrieblichen Anlass anhand der tatsächlichen Aufgabe beschreiben

Eine Schulung kann aus unterschiedlichen Gründen gesucht werden. Für die betriebliche Qualifizierung geht es um die vorgesehene Ersthelferaufgabe und den passenden Ausbildungsstand. Ein privater Führerscheinwunsch wird nicht allein dadurch zu einer berechtigten betrieblichen Teilnahme, dass die Firma eine Anfrage sammelt. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle deshalb den tatsächlichen Bedarf. Das erleichtert eine eindeutige Zuordnung des geeigneten Lehrgangs und der benötigten Unterlagen vor der Durchführung.

Die Abwicklung auf den zuständigen Träger beziehen

Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Die Schule benötigt die hierfür vorgesehenen Angaben vor der vereinbarten Abrechnung.

  1. Zuständigkeit

    Den richtigen Unfallversicherungsträger zuordnen.

  2. Vorbereitung

    Sein Verfahren mit der Ausbildungsstelle abstimmen.

Die Anfrage in verständliche Angaben aufteilen

Diese Punkte haben jeweils eine eigene Funktion.

  • Anlass

    Den tatsächlichen betrieblichen Bedarf benennen.

  • Lehrgang

    Die passende Qualifizierung auswählen.

  • Kostenweg

    Gebühren und weitere Aufwendungen unterscheiden.

Wofür wird die Information gebraucht?

FrageOrientierung
SchulungszweckDie Einordnung der Teilnahme
Vorhandene AusbildungDie passende Lehrgangsart
KostenbestandteilDie zutreffende Vereinbarung zur Zahlung

Fragen zu betrieblichen Kursen in Ransbach-Baumbach

Kann eine anerkannte vorhandene Ausbildung berücksichtigt werden?

Anerkannte Qualifikationen können für den weiteren Qualifizierungsweg relevant sein. Eine neue betriebliche Benennung allein verpflichtet nicht zur Wiederholung der Grundausbildung. Entscheidend bleibt, welchen tatsächlichen Fortbildungsbedarf die vorgesehene Person hat.

Gibt es für eine Gruppe eine Obergrenze?

Regelmäßig sind zehn bis fünfzehn Personen vorgesehen. Auch mit Ausbildungshelfer dürfen zwanzig nicht überschritten werden. Für eine von Anfang an geplante Gruppe von sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeiten.

Ist die jährliche Unterweisung nur für benannte Ersthelfer gedacht?

Die Unterweisung zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und zum Verhalten bei Unfällen richtet sich mindestens jährlich an alle Betriebsangehörigen. Sie ergänzt die betriebliche Organisation und ist von der besonderen Qualifizierung der Ersthelfer zu unterscheiden.

Unverbindliche Anfrage · Ransbach-Baumbach

Inhouse-Kurs anfragen

Testbetrieb: Ihre Anfrage wird ausschließlich an die Portalverwaltung gesendet. Die ausgewählten Schulen erhalten keine Nachricht und keine E-Mail.

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Kurs & Team

Bis zu 20 Teilnehmende pro Kurs. Bei einer größeren Gruppe sind mehrere Kurse nötig.

Eine Anfrage ist noch keine Buchung. Verfügbarkeit, Sprache und Konditionen werden im Angebot bestätigt.

Wann soll der Kurs stattfinden?

Planen Sie den vollständigen Kurstag einschließlich der Pausen ein.

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