Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 61462 Königstein im Taunus sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

1,5 km vom Suchpunkt

4,6 km vom Suchpunkt

5,9 km vom Suchpunkt

8,0 km vom Suchpunkt

9,2 km vom Suchpunkt

Ihr Königsteiner Unternehmen ordnet den Ersthelferbedarf nach der betrieblichen Situation ein und plant die geeignete Qualifizierung der vorgesehenen Personen. Bei offenen Organisationsfragen können zuständige Fachleute unterstützen. Die Ausbildung oder Fortbildung wird mit einer Ausbildungsstelle vereinbart; öffentliche Teilnahmen und eine abgestimmte Inhouse-Veranstaltung kommen nach dem Bedarf in Betracht.
Sie möchten in Ihrem Königsteiner Unternehmen Unterricht anbieten lassen? Erläutern Sie der Ausbildungsstelle, welche Räume für Erklärungen und praktische Übungen zur Verfügung stehen. Nennen Sie auch die geplante Gruppengröße. Die Durchführung wird erst durch eine verbindliche Vereinbarung festgelegt.
Den Ausbildungsanlass stimmen Sie anhand der bisherigen Bescheinigungen ab. Die Mitarbeiter benötigen eine vollständige Freistellung, damit die Nähe zum Arbeitsplatz keine Unterbrechungen verursacht. Offene Lehrgänge können bei einzelnen Personen passen. Kostenübernahme und direkte Abrechnung sind eine gesonderte Vorabfrage: Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger legt die Voraussetzungen und das Verfahren mit ermächtigten Ausbildungsstellen fest. Klären Sie daher rechtzeitig, welche Angaben und Unterlagen benötigt werden.
Mehrere Aufgaben werden in die Planung einbezogen.
Offene Fragen mit den zuständigen Fachleuten besprechen.
Die Überprüfung und das Nachfüllen nachvollziehbar zuordnen.
Den geeigneten Lehrgang für die vorgesehenen Personen vereinbaren.
| Betriebliche Situation | Erforderliche Ersthelfende |
|---|---|
| 2 bis 20 anwesende Versicherte | Mindestens eine Person |
| Mehr als 20, Verwaltungs- und Handelsbetrieb | Mindestens 5 Prozent der anwesenden Versicherten |
| Mehr als 20, sonstiger Betrieb | Mindestens 10 Prozent der anwesenden Versicherten |
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers können die Erste-Hilfe-Organisation unterstützen. Nutzen Sie diese Ansprechpartner, wenn sich Fragen zu Ihrem Unternehmen nicht allein durch eine Kursauskunft beantworten lassen. Beschreiben Sie die tatsächliche Situation und den Punkt, den Sie klären möchten. Das hilft bei der weiteren Planung im Betrieb. Die geeignete Qualifizierung und die konkrete Teilnahme werden anschließend mit der Ausbildungsstelle besprochen.
Wenn eine eigene Inhouse-Gruppe gewünscht ist, nennen Sie der Ausbildungsstelle Personenzahl und vorgeschlagenen Ort. Die Unterrichtsbedingungen einschließlich praktischer Aufgaben werden gemeinsam geklärt. Der Betrieb ermöglicht die vollständige Teilnahme. Geeignete öffentliche Lehrgänge können ebenfalls zum Bedarf passen und werden als weitere Durchführungsmöglichkeit besprochen.
Die DGUV beschreibt es als bewährte Praxis, Ersthelfende mit regelmäßigen Kontrollen der Verbandkästen zu betrauen. Sie können den Verbrauch überblicken und das Nachfüllen veranlassen. Legen Sie die Zuständigkeit im Unternehmen verständlich fest. Dadurch wird neben der Qualifizierung auch eine konkrete Aufgabe im Umgang mit dem Material vorbereitet, die bei der laufenden Organisation berücksichtigt wird.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Fragen Sie Ihre zuständige BG oder Unfallkasse nach den Übernahmebedingungen für die geplanten Teilnahmen. Die ermächtigte Schule benötigt die nach dem Verfahren verlangten Angaben für eine mögliche direkte Abrechnung der regulären Lehrgangsgebühr. Weitere von Ihnen bestellte Leistungen werden mit ihrem Umfang und ihrer Vergütung gesondert vereinbart. Klären Sie diese Positionen vor der Zusage, damit die Abwicklung zum tatsächlich bestellten Auftrag passt.
Berechtigung und Verfahren für die geplanten Personen kennen.
Zusätzliche Bestellungen einschließlich ihrer Bezahlung ausdrücklich festhalten.

Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen werden zusätzlich im Ablauf berücksichtigt. Stimmen Sie die vollständigen Zeiten mit der Schule ab, damit die Beschäftigten an allen Unterrichtsteilen und den vorgesehenen Übungen teilnehmen können.
Die vorhandenen Ausbildungsbelege machen den bisherigen Stand der vorgesehenen Personen nachvollziehbar. Anerkannte Vorqualifikationen werden bei der Einordnung berücksichtigt. Besprechen Sie diese Angaben mit der Ausbildungsstelle, bevor Sie die geeignete Ausbildung oder Fortbildung konkret buchen.
Die DGUV zählt eine Teilnahmebescheinigung zu den Bestandteilen des Standardlehrgangs. Halten Sie den erhaltenen Beleg in Ihrer betrieblichen Übersicht fest, damit nachvollziehbar bleibt, welchen Lehrgang die betreffende Person besucht hat und welcher weitere Schulungsbedarf besprochen werden muss.
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