Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97342 Marktsteft sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,1 km vom Suchpunkt

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Marktsteft · Bayern
Für Marktstefter Betriebe werden geeignete Schulungen nach dem persönlichen Qualifikationsstand der Beschäftigten gewählt. Nach erfolgreicher Teilnahme beschreibt die DGUV die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Für die Kostenplanung ist daneben wichtig, berechtigte Lehrgangsgebühren von weiteren Leistungen und eigenen Arbeitgeberaufwendungen zu unterscheiden.

Einzelne Beschäftigte zum offenen Kurs schicken oder eine ganze Gruppe gemeinsam schulen: Für Betriebe aus Marktsteft und Michelfeld sind beide Wege denkbar. Entscheidend sind der konkrete Schulungsbedarf und die Möglichkeiten des Anbieters.
Bei einem Inhouse-Wunsch geben Sie die Anschrift des Betriebs, die Gruppengröße und mögliche Tage an. Die Schule kann dann Raum und Durchführung mit Ihnen abstimmen. Erkundigen Sie sich auch nach den Angaben für die Abrechnung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr direkt ab; zusätzliche vereinbarte Leistungen sollten im Angebot erkennbar sein.
Drei Grundlagen werden vor dem Einsatz berücksichtigt.
Geeignete vorhandene Nachweise einordnen.
Die Benennung im Betrieb klären.
Leistungen und eigene Aufwendungen unterscheiden.
Bedeutung
Lehrgang auswählen
Bedeutung
Benennung als Ersthelfer anschließen
Bedeutung
Finanzielle Freigabe vorbereiten
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie die notwendigen Unternehmensangaben zum Verfahren Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse, bevor die betriebliche Anmeldung abgeschlossen wird.
Die Bedingungen für berechtigte Teilnahme prüfen.
Zusätzlich Vereinbartes im Angebot abgrenzen.
Für eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Ein zusätzlich vereinbarter Leistungsumfang wird am Angebot geprüft. Nach DGUV-Hinweisen verbleiben Arbeitsentgelt und Fahrtkosten beim Arbeitgeber. Berücksichtigen Sie diese eigenen Aufwendungen, wenn intern eine Schulung freigegeben wird. Eine berechtigte Gebührenabrechnung erklärt damit nicht automatisch alle Kosten, die mit dem Besuch oder einer Inhouse-Vereinbarung verbunden sein können.
Eine Ausbildungsbescheinigung und eine betriebliche Funktion sind nicht dieselbe Aussage. Nach dem erfolgreichen Ersthelferlehrgang erfolgt nach den DGUV-Hinweisen die Benennung durch den Unternehmer. Die Beschäftigten müssen außerdem wissen, wie Erste Hilfe am eigenen Arbeitsplatz organisiert ist. Diese Einbindung bleibt eine Aufgabe des Unternehmens. Ein Lehrgang vermittelt Qualifikation; die Information über zuständige Personen und örtliche Einrichtungen gehört zusätzlich zur betrieblichen Organisation.
Für betriebliche Ersthelfer ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Geeignete Vorqualifikationen zählen zur Auswahl. In Zweifelsfällen nennt die DGUV auch Ausbildung statt Fortbildung; der persönliche Bedarf entscheidet über die passende Schulung.
Regulär umfasst sie neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Eine Inhouse-Durchführung reduziert diesen Rahmen nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit, die praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung zu bearbeiten.
Die DGUV sieht regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen vor. Die Qualifizierung einzelner Ersthelfer erledigt diese zusätzliche örtliche Organisationsaufgabe daher nicht von selbst.
Die Liste verweist auf ermächtigte Ausbildungsstellen für betriebliche Lehrgänge. Sie bestätigt keine konkrete Verfügbarkeit für Ihre Gruppe. Ein passendes Angebot wird tatsächlich angefragt; Termin und mögliche Durchführung im Unternehmen müssen anschließend ausdrücklich vereinbart werden.