Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 23611 Bad Schwartau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,8 km vom Suchpunkt

5,4 km vom Suchpunkt

5,7 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

8,7 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte Ihres Bad Schwartauer Betriebs wird eine geeignete Ausbildung oder Fortbildung bei einer ermächtigten Stelle angefragt. Nennen Sie der Schule den tatsächlichen Bedarf und die vorgesehene Personenzahl. Öffentliche Lehrgänge oder ein eigener Inhouse-Termin werden mit ihren konkreten Bedingungen vereinbart und anschließend im Unternehmen vorbereitet.
Eine beschäftigte Person soll einen geeigneten öffentlichen Ersthelfer-Lehrgang besuchen. Legen Sie im Bad Schwartauer Betrieb fest, wer die Anmeldung übernimmt und die Bestätigung erhält. Eine interne Erlaubnis zur Teilnahme ist noch keine Buchung bei der Ausbildungsstelle.
Ausbildung oder Fortbildung werden vorher fachlich geklärt. Nach Bestätigung bekommt die Person die tatsächliche Veranstaltungsinformation und wird für den vollständigen Unterricht freigestellt. Für eine spätere größere Gruppe kann Inhouse-Unterricht individuell vereinbart werden. Die Einzelanmeldung bleibt zunächst ein eigener konkreter Auftrag, dessen Zuständigkeit im Betrieb nicht offenbleiben sollte.
| Angabe | Ihre Vorbereitung |
|---|---|
| Qualifikation | Angeeignete und bereits anerkannte Vorbildung bei der Kurswahl berücksichtigen |
| Veranstaltung | Geeigneten Lehrgang mit seinen tatsächlichen Bedingungen bestätigen lassen |
| Organisation | Ersthelferfunktion zuordnen und Ansprechpartner intern bekannt machen |
Die ermächtigte Schule kann berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren nach dem Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse abrechnen. Erfragen Sie die benötigten Arbeitgeberangaben. Eigene Ausgaben wie Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben vom Unternehmen zu berücksichtigen; zusätzliche ausdrückliche Bestellungen erhalten ihre gesonderten Vereinbarungen über Umfang und tatsächliche Mehrkosten.
Zuständigkeit und Bedingungen der Gebührenübernahme prüfen.
Benötigte Angaben für die bestätigten Teilnahmen bereitstellen.

Eine Buchung kann Bedingungen für Rücktritt und Nichterscheinen enthalten. Die DGUV sieht entsprechende Stornoregelungen der Ausbildungsstellen vor. Lesen Sie diese Vereinbarungen vor der Zusage, damit der Betrieb den Auftrag mit den tatsächlich geltenden Bedingungen kennt und offene Fragen dazu klären kann.
Der reguläre Unterricht hat nach den DGUV-Informationen zehn bis fünfzehn Teilnehmende. Bei einer Öffnung bis höchstens zwanzig wird ein Ausbildungshelfer zur Unterstützung eingesetzt. Er kann bei Übungen und Gruppenarbeiten mitwirken und Fragen an die Lehrkraft weitergeben. Nennen Sie bei einer eigenen Anfrage die tatsächliche geplante Zahl. Die Schule erläutert, wie sie den passenden Lehrgang mit praktischer Mitarbeit für die Gruppe durchführen kann.
Der Unterricht wird für die konkreten Bedingungen vereinbart.
Geeignete Räume für Erklärungen und Übungen klären.
Die Personen für den vollständigen Ablauf freistellen.
Vorbereitung und Zugang am Standort organisieren.
Die betriebliche Fortbildung baut auf bereits erworbenen Kenntnissen auf und ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Erfahrungen der Teilnehmenden und Besonderheiten des Arbeitsbereichs können nach den DGUV-Informationen im Unterricht aufgegriffen werden. Nutzen Sie die Veranstaltung, um bislang unsichere Themen wieder praktisch zu bearbeiten und Fragen an die Lehrkraft zu richten. Die ermächtigte Schule gestaltet den fachlich geeigneten Lehrgang nach den dafür vorgesehenen Inhalten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die betriebliche Freistellung und gegebenenfalls die Raumbelegung verwenden Sie den bestätigten Zeitplan einschließlich der Pausen. Wege zu öffentlichen Veranstaltungen werden mit berücksichtigt, damit alle vorgesehenen Personen den vollständigen Unterricht besuchen können.
Die DGUV begrenzt zusätzliche Gebühren auf tatsächlich entstehende Mehrkosten. Unternehmen können sich diese nachweisen lassen. Klären Sie besondere Wünsche und die dafür erforderlichen zusätzlichen Vereinbarungen vor der Zusage mit der Schule; so lässt sich der tatsächliche Auftrag mit seinen Kostenbedingungen nachvollziehen.
Nach den DGUV-Informationen ist das insbesondere in kleineren Betrieben möglich. Dafür werden persönliche Eignung und die passende anerkannte Qualifikation benötigt. Die betriebliche Organisation richtet sich weiterhin nach den tatsächlichen Anforderungen, einschließlich der erforderlichen Verfügbarkeit geeigneter Ersthelfender während der Arbeitszeiten.
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