Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56112 Lahnstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,5 km vom Suchpunkt

7,2 km vom Suchpunkt

7,5 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

10,9 km vom Suchpunkt

13,8 km vom Suchpunkt

Lahnstein · Rheinland-Pfalz
Lahnsteiner Unternehmen planen geeignete Schulungen anhand der Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Öffentliche Termine und eigene Gruppen können verschiedene Bedarfe abdecken. Halten Sie bei der Bestellung den bestätigten Umfang verständlich und führen Sie nach dem Besuch die tatsächlichen Abschlüsse sowie offene Bedarfe weiter.

Für die betriebliche Anmeldung reicht der Name Lahnstein als Ortsangabe nicht aus. Benennen Sie den Unterrichtsort eindeutig und sammeln Sie im Unternehmen, welche Beschäftigten eine Ausbildung und welche eine Fortbildung benötigen.
Bei einem Inhouse-Angebot gehören verfügbare Räume und Gruppengröße zum Auftrag. Die Ausbildungsstelle prüft diese Angaben und bestätigt den Termin. Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kommt eine direkte Abrechnung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger infrage. Lassen Sie sich dessen Verfahren erklären und vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen gesondert.
| Angabe | Aufgabe |
|---|---|
| Raum | Eignung für praktische Aufgaben klären |
| Gruppe | Vorgesehene Personenanzahl nennen |
| Zeitraum | Vollständige Teilnahme ermöglichen |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für eine Übernahme regulärer Kursgebühren gelten Berechtigung und Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Bei berechtigter Teilnahme kann die ermächtigte Schule direkt abrechnen. Prüfen Sie daneben das Firmenangebot auf weitere Leistungen und die Kosten, die das Unternehmen dafür selbst bestätigt.
Trägervorgaben und nötige Angaben erfragen.
Zusatzleistungen mit Kosten ausdrücklich entscheiden.
Die erste Firmenanfrage beschreibt zunächst den gewünschten Kurs. Prüfen Sie, welchen Lehrgang und welche Durchführung die Ausbildungsstelle daraufhin tatsächlich anbietet. Offene Fragen zu Leistung oder Bedingungen werden vor der Zusage geklärt. Geben Sie anschließend die bestätigten Angaben an die Beschäftigten weiter. Dadurch erhalten sie einen gemeinsamen Planungsstand, statt frühere Wünsche und spätere verbindliche Informationen selbst auseinanderhalten zu müssen.
Machen Sie im Unternehmen bekannt, wer als Ersthelfer benannt ist und wie diese Personen erreicht werden. Aktualisieren Sie die Angaben bei Veränderungen. Der Kursnachweis allein vermittelt der übrigen Belegschaft noch keine Orientierung über die Hilfe am konkreten Arbeitsplatz.
Nach einem Kurs wird ergänzt, wer den geeigneten Lehrgang tatsächlich absolviert hat. Bei Verhinderung bleibt Bedarf offen. Neue Beschäftigte können anerkannte Qualifikation mitbringen, die vor einer weiteren Buchung eingeordnet wird. Ein geeigneter öffentlicher Termin kann einzelne Bedarfe ergänzen. Die Planung muss deshalb nicht dauerhaft an der Zusammensetzung einer früheren Inhouse-Gruppe festhalten, sondern bleibt mit dem Personal aktuell nutzbar.
Diese Angaben gehören zu den jeweiligen Personen.
Anerkannte vorhandene Nachweise.
Tatsächlich absolvierter Lehrgang.
Geeignete weitere Schulung.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Halten Sie diese Planung am tatsächlichen persönlichen Abschluss nachvollziehbar. Unterschiedliche Besuche können dazu führen, dass nicht alle Beschäftigten gleichzeitig den nächsten passenden Lehrgang benötigen.
Beide umfassen regulär neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Eine Fortbildung knüpft an entsprechende anerkannte Qualifikation an. Klären Sie deshalb die Vorbereitung der Person; eine neue Benennung allein bestimmt den benötigten Lehrgang nicht abschließend.
Beschreiben Sie das zusätzliche Lernziel bei der Anfrage. Lassen Sie die Schule den möglichen Umfang und die Bedingungen erläutern. Die Bestellung entscheidet ausdrücklich über diese Ergänzung und deren Kosten, statt sie aus der regulären Kurszusage abzuleiten.