Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09599 Freiberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

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Freiberg · Sachsen
Für Unternehmen in Freiberg wird der passende Ersthelferlehrgang aus den vorhandenen Qualifikationen und dem weiteren Bedarf bestimmt. Danach lassen sich Einzeltermine oder Inhouse-Unterricht organisieren. Eine konkrete Vereinbarung hält Kursart, Gruppe und Rahmen fest; die mögliche Gebührenübernahme wird mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger vorbereitet.

Wer in Ihrem Freiberger Betrieb als Ersthelfer vorgesehen ist, sollte den passenden Lehrgang besuchen. Prüfen Sie vorhandene Qualifikationen und unterscheiden Sie Ausbildung und Fortbildung. Stimmen Sie danach die Gruppe und mögliche Tage mit den Arbeitsbereichen ab, damit alle vollständig teilnehmen können.
Bei einer Inhouse-Anfrage beschreiben Sie die Räume am Standort und nennen die Teilnehmerzahl. Die Schule bestätigt die Bedingungen und die Durchführung. Für einzelne Personen können offene Termine passen. Bevor Sie die Teilnahme beauftragen, klären Sie die Gebührenübernahme mit Ihrem Unfallversicherungsträger. Direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfordert dessen Voraussetzungen und die für das Verfahren vorgesehenen Angaben.

Dokumentieren Sie die absolvierte Teilnahme. Für die weitere Planung zählt dieser Nachweis; eine frühere Reservierung zeigt lediglich das Vorhaben. Die Ersthelferaufgabe wird durch den Unternehmer betrieblich zugeordnet.
Daraus folgt
Geeignete Kursart
Daraus folgt
Durchführung organisieren
Daraus folgt
Qualifikationsstand aktualisieren
Nennen Sie der Schule den vorgesehenen Standort in Freiberg, die Zahl der Teilnehmenden und den benötigten Lehrgang. Für Inhouse gehören die verfügbaren Räume dazu. Falls der Terminrahmen noch offen ist, kennzeichnen Sie Wünsche als solche und lassen Sie die Durchführung abstimmen. Erst die bestätigten Angaben sollten anschließend Grundlage für Einladungen, Raumvorbereitung und betriebliche Vertretungen sein.
Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; vorhandene anerkannte Qualifikationen helfen bei der passenden Kurswahl. Soll ein weiterer Schwerpunkt hinzukommen, beschreiben Sie dessen Ziel gesondert. Damit bleiben der reguläre Lehrgang und zusätzliche Leistungen im Angebot nachvollziehbar, auch wenn beide Themen der Ersten Hilfe betreffen.
Praktische Mitarbeit lässt sich nicht nebenher erledigen.
Vereinbarte Räume nutzbar bereithalten.
Andere Arbeitsaufgaben währenddessen abdecken.
Allen Beteiligten die vollständigen Zeiten nennen.
Erfüllen Sie die notwendigen Trägerangaben vor dem geplanten Kurs. Bei berechtigter Teilnahme werden reguläre Gebühren direkt zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger abgerechnet; weitere Leistungen sind gesondert zu beurteilen.
Das maßgebliche Verfahren heranziehen.
Übernahmefähige Gebühren und Ergänzungen zuordnen.

Teilen Sie Änderungen der Ausbildungsstelle rechtzeitig mit und klären Sie die weitere Durchführung. Für neu hinzukommende Personen ist der passende Qualifikationsbedarf ebenfalls zu prüfen. Eine organisatorische Ersatzperson hat nicht automatisch denselben Ausbildungsstand wie die ursprünglich angemeldete Person.
Legen Sie intern fest, wer die mit der Schule vereinbarten Bedingungen herstellt und den Zugang ermöglicht. Praktisch ist eine eindeutige Ansprechperson für die Organisation. Die fachliche Durchführung bleibt Aufgabe der beauftragten Ausbildungsstelle.
Der zuständige Unfallversicherungsträger entscheidet über die Übernahme der berechtigten regulären Gebühren und das Verfahren. Prüfen Sie zusätzliche Angebotspositionen getrennt. Eine Zusage zum Lehrgang ist nicht automatisch eine Zusage für jeden weiteren Trainingswunsch.