Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79664 Wehr sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,4 km vom Suchpunkt

18,7 km vom Suchpunkt

24,4 km vom Suchpunkt

28,7 km vom Suchpunkt

32,5 km vom Suchpunkt

36,7 km vom Suchpunkt

Wehrer Unternehmen prüfen vor der Kursbestellung, welche anerkannte Qualifikation die vorgesehenen Ersthelfenden bereits besitzen. Eine erste Benennung im eigenen Betrieb ist nicht automatisch eine erste Ausbildung. Auf dieser Grundlage wird der geeignete Anschluss gewählt und die tatsächliche Teilnahme mit der Ausbildungsstelle organisiert.
Ein Wehrer Betrieb möchte vor der Buchung wissen, welche Angaben die Schule von den Beschäftigten benötigt. Fragen Sie nach dem konkreten Anmeldeverfahren und danach, wer die betriebliche Anmeldung übermittelt. So können Rückfragen früh bei der richtigen Kontaktperson landen.
Bei einem Inhouse-Kurs wird die Teilnehmergruppe mit dem Anbieter abgestimmt; offene Lehrgänge werden als einzelne Plätze bestätigt. Der Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf muss zur Anmeldung passen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert den Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren und welche Arbeitgeberangaben dafür vorliegen müssen. Zusätzliche Leistungen sind vorher zu vereinbaren.
Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie die persönlichen Nachweise und die jeweils absolvierte Teilnahme nachvollziehbar. Bei einer Verhinderung bleibt der konkrete Bedarf offen; eine bloße Anmeldung ist noch kein tatsächlicher Abschluss.
| Aufgabe | Unternehmen |
|---|---|
| Auswahl | Eignung und Bereitschaft der Person berücksichtigen |
| Bestellung | Schriftliche Festhaltung empfohlen |
| Information | Tatsächliche Erreichbarkeit bekannt machen |
Die Ausbildungsstelle beurteilt den möglichen Lernort.
Benötigten Lehrgang und Personenzahl erläutern.
Einrichtung und nutzbare Übungsfläche vorstellen.
Vollständige Lernzeit für die Beschäftigten ermöglichen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren rechnet die ermächtigte Schule direkt mit der zuständigen BG oder Unfallkasse ab. Erfragen Sie die Übernahmebedingungen und notwendigen Angaben der geplanten Teilnahme. Entgeltfortzahlung und Fahrkosten bleiben beim Arbeitgeber; diese eigenen Positionen werden in der betrieblichen Vorbereitung zusätzlich berücksichtigt.
Berechtigung und Trägerunterlagen vorbereiten.
Zeit und Fahrtkosten intern mit einplanen.
DGUV Vorschrift 1 berücksichtigt neben der Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle auch einschlägige sanitätsdienstliche, rettungsdienstliche oder abgeschlossene Qualifikation in einem Beruf des Gesundheitswesens. Für die weitere Fortbildung nennt sie unter anderem vergleichbare regelmäßige Fortbildungen oder regelmäßig ausgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen in entsprechender beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit. Der Arbeitgeber lässt sich Nachweise über die Fortbildung vorlegen. Klären Sie deshalb die persönliche Einordnung, statt allein von der neuen betrieblichen Rolle auf einen bestimmten Lehrgang zu schließen.
Die allgemeine Ersthelferausbildung deckt grundlegende Maßnahmen ab. Verlangt die Art des Betriebs darüber hinausgehende Maßnahmen, muss der Arbeitgeber nach DGUV Vorschrift 1 die erforderliche zusätzliche Aus- und Fortbildung veranlassen. Lassen Sie den konkreten Bedarf fachlich beurteilen. Ein zusätzliches Angebot soll erläutern, welches Ziel und welcher Umfang damit verfolgt werden. Erst danach wird entschieden, welche ergänzende Leistung tatsächlich gesondert beauftragt werden soll.
Beide Lehrgänge umfassen regulär je neun Einheiten mit 45 Minuten. Damit sind jeweils 405 Minuten Unterricht vorgesehen. Hinzu kommen Pausen. Bei der Verfügbarkeit der Beschäftigten werden die vollständigen bestätigten Zeiten und bei öffentlichen Veranstaltungen die erforderlichen Wege zugrunde gelegt.
Reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Lehrgänge finden in Präsenz statt, weil praktische Handlungen geübt werden. Eine reine Onlinevermittlung ersetzt diese Schulung nicht. Auch im Betrieb wird deshalb ein tatsächlicher gemeinsamer Unterricht mit geeigneten Bedingungen und vollständiger Teilnahmemöglichkeit der vorgesehenen Personen organisiert.
Die Schule kann Rücktritts- und Stornobedingungen für ihren Auftrag festlegen. Lesen Sie sie vor der Zusage und klären Sie offene Regelungen. Gebühren werden vom Unfallversicherungsträger nur für tatsächlich anwesende Personen übernommen; eine Verhinderung wird nach den vereinbarten Bedingungen mitgeteilt.