Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91275 Auerbach i.d.OPf. sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

27,1 km vom Suchpunkt

28,9 km vom Suchpunkt

29,8 km vom Suchpunkt

30,1 km vom Suchpunkt

Auerbacher Unternehmen berücksichtigen für die Ersthelferaufgabe geeignete anerkannte Qualifikationen. Der reguläre Lehrgang wird mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle abgestimmt. Daneben werden Zuständigkeiten für betriebliche Hilfeaufzeichnungen intern organisiert. Inhouse-Unterricht wird für die tatsächliche Gruppe und den konkreten Standort in der Oberpfalz vereinbart.
Ein Auerbacher Betrieb möchte eine neue Schulung anhand vorhandener Nachweise planen. Stellen Sie zusammen, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt, und klären Sie offene Fragen mit der Schule. Eine konkrete Gruppe erleichtert die Suche nach passenden Terminen.
Für Inhouse-Unterricht werden Betriebsanschrift und Raum in der Oberpfalz eindeutig angegeben. Einzelne Personen können offene Lehrgänge anfragen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und gesonderte Kosten sollten vor einer verbindlichen Zusage aus dem tatsächlichen Angebot hervorgehen.
Die DGUV schreibt keine bestimmte Person oder betriebliche Stelle vor, die mit der Hilfeaufzeichnung beauftragt werden muss. Sie beschreibt eine zentrale Zuständigkeit als sinnvoll. Klären Sie diese organisatorische Zuordnung deshalb innerhalb des Unternehmens. Die tatsächlichen Aufzeichnungen bleiben vertraulich zu behandeln. Eine Ersthelferqualifikation und die Zuständigkeit für die Dokumentation sind unterschiedliche betriebliche Fragen; ordnen Sie die Aufgabe nachvollziehbar zu, ohne allein aus einer Lehrgangsteilnahme auf eine automatische Zuständigkeit zu schließen.

Ein regulärer Lehrgang darf höchstens zwanzig Teilnehmende umfassen. Diese Vorgabe betrifft die Unterrichtsgruppe. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle den tatsächlichen Bedarf des Unternehmens, damit geeignete Durchführungen für die vorgesehenen Personen besprochen werden können.
Die betriebliche Organisation berücksichtigt verschiedene Grundlagen.
Tatsächlich vorhandene Qualifikationsgrundlage.
Aktuellen weiteren Schulungsbedarf einordnen.
Geeignete betriebliche Zuständigkeit klären.
Für berechtigte betriebliche Lehrgänge gelten die Übernahmebedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Klären Sie diese Frage für den tatsächlich vorgesehenen Besuch. Eigene Aufwendungen für Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten werden daneben im Unternehmen berücksichtigt.
Berechtigung und Vorgaben des Trägers klären.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Neben der Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle nennt die DGUV sanitätsdienstliche oder rettungsdienstliche Ausbildungen sowie eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens als Qualifikationsgrundlagen. Die bloße Tätigkeit in einem bestimmten Umfeld ist damit nicht gleichzusetzen. Betrachten Sie die tatsächlich vorhandene anerkannte Ausbildung der betreffenden Person. Die weitere Fortbildung bleibt gesondert einzuordnen; aus einer vorhandenen Grundqualifikation folgt nicht allein jede Aussage zum aktuellen Schulungsbedarf.
Gegenstand
Geeignete anerkannte Ausbildung
Gegenstand
Passender weiterer Schulungsbedarf
Gegenstand
Nachvollziehbare organisatorische Zuständigkeit

Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Einheiten von 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die vorgesehenen Beschäftigten benötigen Zeit für den gesamten vereinbarten Ablauf; eine Inhouse-Durchführung ändert den regulären Unterrichtsumfang nicht.
Für betriebliche Ersthelfer ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Der Lehrgang festigt erworbene Fähigkeiten erneut praktisch. Sein Gegenstand besteht damit nicht ausschließlich darin, bei jedem Besuch nur bislang unbekannte Themen vorzustellen.
Für die betriebliche Ersthelferaufgabe kann ein Besuch zählen, der höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgte. Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam beim tatsächlichen Lehrgang vorliegen; die private Bezeichnung allein entscheidet darüber nicht.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Auerbach i.d.OPf. · Andere Stadt wählen