Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 47638 Straelen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,0 km vom Suchpunkt

7,3 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

13,1 km vom Suchpunkt

13,5 km vom Suchpunkt

14,4 km vom Suchpunkt

Für Ihren Straelener Betrieb soll die Qualifizierung zur benötigten Ersthelferbesetzung passen. Die Größe einer Kursgruppe allein beschreibt diesen Bedarf noch nicht. Betrachten Sie die anwesenden Versicherten und die betriebliche Organisation gemeinsam, wenn Sie Ausbildung, Fortbildung oder eine eigene Inhouse-Schulung vorbereiten.
In einem Straelener Gartenbaubetrieb wie auch in anderen Unternehmen müssen Beschäftigte für einen Lehrgang Zeit haben. Stimmen Sie Vertretungen ab und bestimmen Sie, wer an der Schulung teilnehmen soll. Bisherige Bescheinigungen helfen der Ausbildungsstelle, Ausbildung und Fortbildung passend vorzubereiten.
Eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung ist nach Vereinbarung möglich. Beschreiben Sie der Schule die Räume und die Gruppengröße; auch praktische Übungen müssen dort Platz finden. Wenn einzelne Personen geschult werden sollen, können offene Kurse passen. Die Entscheidung hängt von Bedarf und bestätigter Durchführung ab. Für die Gebührenübernahme gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Klären Sie dessen Verfahren und die nötigen Unterlagen für direkte Abrechnung mit einer ermächtigten Schule vor dem Lehrgang.
Der aus dem Betrieb ermittelte Schulungsbedarf ist der Ausgangspunkt der Anfrage. Für eine Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr gelten zusätzlich die Voraussetzungen Ihrer BG oder Unfallkasse. Klären Sie dort, welche Teilnahmen berechtigt sind und welche Angaben benötigt werden. Unter diesen Bedingungen kann die ermächtigte Schule direkt abrechnen. Zusätzliche bestellte Leistungen werden mit ihrem eigenen Umfang und ihrer Vergütung vereinbart.
Die geeigneten Schulungsteilnahmen mit der Schule abstimmen.
Trägerbedingungen und verlangte Abrechnungsangaben berücksichtigen.
Für die Anfrage sind die daraus folgenden Schulungsteilnahmen relevant.
Die anwesenden Versicherten im Betrieb betrachten.
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung der vorgesehenen Personen klären.
Die regelmäßige Kontrolle der Ausstattung intern zuordnen.
Die DGUV nennt bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten mindestens eine ersthelfende Person. Bei mehr als zwanzig sind in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens fünf Prozent, in sonstigen Betrieben mindestens zehn Prozent vorgesehen. Diese Angaben beziehen sich auf die betriebliche Besetzung, nicht auf eine Höchstzahl von Kursteilnehmenden. Legen Sie den tatsächlichen Bedarf des Unternehmens zugrunde und holen Sie bei Fragen zur Organisation Unterstützung bei den zuständigen betrieblichen Fachleuten oder dem Unfallversicherungsträger ein.
Bedeutung
Bezug für die nötige betriebliche Ersthelferbesetzung
Bedeutung
Personen mit passendem Qualifizierungsbedarf
Bedeutung
Am tatsächlichen Betrieb und seinen Bedingungen auszurichten
Die Materialausstattung richtet sich unter anderem nach Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumlicher Organisation des Betriebs. Die DGUV beschreibt es als bewährt, Ersthelfende mit regelmäßigen Kontrollen des Verbandkastens zu betrauen: Sie kennen den Verbrauch und können das Auffüllen veranlassen. Besprechen Sie, wer dies im Unternehmen übernimmt. Eine solche Aufgabe verbindet den Schulungsstand der Beschäftigten mit der tatsächlichen Vorbereitung am Arbeitsort.

Erfragen Sie mit der ermächtigten Schule, welcher Lehrgang für die jeweiligen Personen passt. Wenn Sie eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung wünschen, beschreiben Sie Gruppe und vorgeschlagenen Raum. Einzelne öffentliche Teilnahmen können ebenfalls in Betracht kommen; entscheidend sind die bestätigte Durchführung und die Freigabe für den gesamten Unterricht.
Ausbildung und Fortbildung umfassen beide neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Berücksichtigen Sie für den Besuch auch Pausen und die notwendigen Wege. Die Schule teilt den konkreten Ablauf mit, nach dem die Beschäftigten für ihre vollständige Teilnahme eingeplant werden.
Die regelmäßige Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie den bisherigen Schulungsstand der betroffenen Personen im Blick und kümmern Sie sich rechtzeitig um geeignete weitere Teilnahmen. Der Lernbedarf wird dadurch laufend berücksichtigt.
Neben der zuständigen Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers können Betriebsärztin oder Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit einbezogen werden. Die Schule ist Ihr Gegenüber für die konkrete Schulung. Nutzen Sie die jeweils zuständige Auskunft, wenn organisatorische Fragen offenbleiben.