Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 59269 Beckum sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,8 km vom Suchpunkt

9,3 km vom Suchpunkt

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Beckum · Nordrhein-Westfalen
Für eine betriebliche Schulung in Beckum werden die benötigte Kursart und die tatsächlich teilnehmenden Personen festgelegt. Kommt die Gruppe aus verschiedenen Stadtteilen zusammen, braucht sie einen eindeutigen Unterrichtsort. Ein Inhouse-Kurs kann diesen Rahmen bündeln, sofern die Ausbildungsstelle die Bedingungen bestätigt.

Eine Gruppe kann aus mehreren Beckumer Stadtteilen zusammenkommen. Legen Sie deshalb neben der Schulungsart auch den Unterrichtsort eindeutig fest. Zunächst braucht das Unternehmen eine Liste der Personen, die Ausbildung oder Fortbildung benötigen.
Geben Sie Räume, Gruppengröße und mögliche Tage an. Die Ausbildungsstelle prüft die Bedingungen und bestätigt den Kurs. Berechtigte betriebliche Kursgebühren lassen sich nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abrechnen. Fragen Sie vor der Buchung nach den nötigen Unterlagen und nach zusätzlichen Kosten.
Entscheidung
Ausbildung oder Fortbildung
Entscheidung
Öffentlicher Besuch oder eigene Gruppe
Entscheidung
Geeigneter bestätigter Unterrichtsort
Welche Schulung benötigt wird, hängt von den anerkannten Vorkenntnissen und bisherigen Abschlüssen der Personen ab. Reguläre Ersthelfer-Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Fortbildung erfolgt für betriebliche Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre. Ein besonderer zusätzlicher Trainingswunsch ist gesondert zu benennen. Fragen aus Ihren Tätigkeiten können Sie der Schule schon bei der Vorbereitung schildern.
Praktische Vorteile entstehen durch die konkrete Abstimmung.
Bestätigte Zeiten statt allgemeiner Terminwünsche weitergeben.
Die Nutzbarkeit für Übungen mit der Schule klären.
Eine interne Kontaktperson für die Gruppe benennen.
Ob die Gruppe aus Roland, Neubeckum oder anderen Beckumer Ausgangspunkten kommt: Nennen Sie in der internen Einladung die konkrete Unterrichtsadresse. Ergänzen Sie den vollständigen Zeitraum und die Vorbereitungshinweise der Schule. Beim eigenen Firmenkurs wird der vorgesehene Raum vorab beschrieben. Eine organisatorisch klare Einladung schafft die Grundlage dafür, dass alle am selben passenden Lehrgang teilnehmen können.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte reguläre Gebühren werden von ermächtigten Ausbildungsstellen nach dem zuständigen Trägerverfahren direkt abgerechnet. Prüfen Sie rechtzeitig, welche Angaben Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse verlangt.
Die erforderlichen Angaben für die vorgesehenen Personen sammeln.
Zusätzliche vereinbarte Positionen vorab klären.
Halten Sie fest, wer den geeigneten Kurs abgeschlossen hat. Die weitere Fortbildungsplanung und die örtliche Bekanntmachung benannter Ersthelfender benötigen weiterhin betriebliche Aufmerksamkeit.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Planen Sie die Schulung als vollständige Lernzeit. Laufende andere Aufgaben können Erklärungen und praktische Mitarbeit unterbrechen. Organisieren Sie die betriebliche Vertretung so, dass die vorgesehenen Personen dem ganzen bestätigten Lehrgang folgen können.
Reguläre berechtigte Kursgebühren und zusätzlich bestellte Leistungen können unterschiedlichen Kostenregelungen unterliegen. Ein nachvollziehbarer Umfang erleichtert deshalb die Abstimmung mit Schule und Unfallversicherungsträger. Aus dem Wort Inhouse folgt keine pauschale Übernahme des gesamten Auftrags.
Prüfen Sie zunächst, welche anerkannte Qualifikation bereits vorhanden ist und welcher weitere Lehrgang benötigt wird. Die Aufgabenübernahme allein beantwortet diese Frage nicht. Wählen Sie den geeigneten Schulungsweg anhand der tatsächlichen Nachweise und Voraussetzungen.