Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91413 Neustadt a.d.Aisch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

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Neustadt a.d.Aisch · Bayern
Bei der Vorbereitung einer Ersthelferschulung für Neustadt an der Aisch helfen klare Angaben zu Unterricht, Pausen und regulären Leistungen. Für öffentliche Lehrgänge und vereinbarte Inhouse-Termine werden diese Fragen mit der ermächtigten Ausbildungsstelle geklärt. Die Teilnahmebescheinigung gehört zum regulären Leistungsumfang der Schulung.

Wenn eine überregionale Verwaltung den Lehrgang organisiert, sollte Neustadt an der Aisch mit vollständiger Anschrift genannt werden. Ein verkürzter Ortsname kann bei mehreren gleichnamigen Städten zu einer falschen Zuordnung führen. Für den gewünschten Inhouse-Unterricht zählt der tatsächliche Veranstaltungsort.
Die Ausbildungsstelle klärt die Bedingungen und den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf der vorgesehenen Gruppe. Nach der Bestätigung erhalten die Beschäftigten dieselben eindeutigen Angaben. Bei öffentlichen Lehrgängen ist die jeweilige Kursanschrift maßgeblich. Die Bestelladresse kann davon abweichen und sollte deshalb nicht ohne weitere Erklärung als Unterrichtsort übernommen werden.
Die Fortbildung eingesetzter betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse gibt die Anforderungen für den vorgesehenen Abrechnungsweg vor.
Die nötigen Daten beim zuständigen Träger klären.
Die verlangten Angaben mit der Schule abstimmen.
Konkrete Angaben erleichtern die Vorbereitung.
Die vorgesehenen Pausen berücksichtigen.
Die ausdrücklich beschriebene Position klären.
Die Bescheinigung zum besuchten Lehrgang zuordnen.
Worauf achten?
Gehören zum vorgesehenen Lehrgangsrahmen
Worauf achten?
Ist eine reguläre Leistung
Worauf achten?
Den konkret beschriebenen Inhalt erfragen
Die DGUV sieht für die reguläre Ausbildung und Fortbildung neben den Unterrichtseinheiten mindestens 45 Minuten Pause vor. Wenn die betriebliche Organisation eine zeitliche Vorgabe enthält, sprechen Sie sie bei der Anfrage an. Ein Wunsch nach einem früheren Ende sollte nicht stillschweigend mit einer Kürzung vorgesehener Pausen verbunden werden. Lassen Sie den tatsächlichen Ablauf für den angefragten Lehrgang erklären und organisieren Sie die Teilnahme auf dieser Grundlage.
Nach den DGUV-Hinweisen zählt die Teilnahmebescheinigung zu den regulären Leistungen einer Schulung. Falls eine Angebotsbeschreibung eine zusätzliche Position nennt, lassen Sie sich deren Inhalt konkret erläutern. Nicht jede ähnlich benannte Unterlage muss dieselbe Leistung beschreiben. Für die betriebliche Zuordnung ist hilfreich, den besuchten Lehrgang und die dafür ausgestellte Bescheinigung eindeutig zusammenführen zu können, ohne aus einer unklaren Position eigene Annahmen über weitere Leistungen abzuleiten.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer wird in Präsenz durchgeführt. Ein ausschließlich digitaler Lehrgang ersetzt diese Qualifizierung nicht; praktische Handlungskompetenz ist Teil der Anforderungen an die Ausbildung.
Üblich sind zehn bis fünfzehn Personen pro Lehrgang. Mit einem Ausbildungshelfer können bis zu zwanzig Personen teilnehmen. Diese Angaben beschreiben die Ausbildungsgruppe und nicht die Zahl der benötigten Ersthelfer eines Betriebs.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten. Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren beschreibt einen anderen Kostenbereich; diese eigenen betrieblichen Aufwendungen werden daneben für die tatsächliche Teilnahme berücksichtigt.
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