Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 38875 Oberharz am Brocken sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,7 km vom Suchpunkt

8,3 km vom Suchpunkt

12,1 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

17,9 km vom Suchpunkt

Für betriebliche Schulungen braucht es Raum für Erklärungen, Demonstrationen und eigenes Üben. Der DGUV-Lernrahmen unterscheidet entsprechende Vermittlungsformen. Ihr Betrieb in Oberharz am Brocken kann diese Anforderungen bei der Vorbereitung eines ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Lehrgangs berücksichtigen.
Eine Ortsangabe wie Elbingerode oder Hasselfelde gehört bei dieser Stadt zur Kursplanung dazu. Geben Sie der Gruppe die vollständige bestätigte Unterrichtsadresse weiter. So können Beschäftigte aus den verschiedenen Orten ihre Anreise vorbereiten.
Unterscheiden Sie Ausbildung und Fortbildung. Bei Inhouse-Unterricht muss der Betrieb geeignete Räume vorstellen und die Teilnehmerzahl nennen. Lassen Sie die Durchführung zusagen. Öffentliche Termine können für einzelne Personen geprüft werden.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem Unfallversicherungsträger. Erfragen Sie dessen notwendige Nachweise und vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen mit dem Anbieter gesondert.
Der DGUV-Grundsatz nennt eine Mindestfläche von fünfzig Quadratmetern. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt einen Raum, der theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen mit zwanzig Personen ermöglicht. Ausreichende Beleuchtung, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten gehören ebenfalls zu den Anforderungen. Die räumliche Kapazität ist dabei nicht mit einer verpflichtenden Buchung von zwanzig Personen gleichzusetzen. Für die tatsächliche Gruppe gelten zusätzlich die eigenen Teilnehmergrenzen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Zur regulären Leistung gehört die Raumbereitstellung in eigenen und gemieteten Schulungsräumen beziehungsweise die Nutzung eines unentgeltlich vom Unternehmen bereitgestellten Raums. Die konkreten Bedingungen werden für die vereinbarte Veranstaltung abgestimmt.
Die reguläre Raumleistung berücksichtigen.
Den tatsächlich vorgesehenen Raum abstimmen.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Raumkapazität | Möglichkeit für verschiedene Unterrichtsformen |
| Demonstration | Vormachen durch die Lehrkraft |
| Teilnehmerübung | Praktische Bearbeitung durch Lernende |
Eine Ausbilderdemonstration bezeichnet das Vormachen durch die Lehrkraft. Bei einer Teilnehmerübung bearbeiten die Lernenden den Gegenstand selbst. In der Grundausbildung wird beispielsweise die AED-Einbindung als Demonstration aufgeführt, während Wundversorgung und Wiederbelebung Teilnehmerübungen enthalten. In der Fortbildung wird auch die AED-Anwendung praktisch trainiert. Diese Kennzeichnungen helfen, die vorgesehene Unterrichtsform mit dem jeweiligen Lerngegenstand zu lesen, statt alle praktischen Programmpunkte als gleichartige Aufgabe zu behandeln.
Eine Orientierung neben der konkreten Vereinbarung.
Theorie und praktische Arbeit ermöglichen.
Das angeleitete Vormachen zuordnen.
Eigene praktische Aufgaben berücksichtigen.

Grundsätzlich sollen betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre fortgebildet werden. Das weitere Training sichert und erweitert die vorhandenen Kompetenzen für die betriebliche Aufgabe.
Beide Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Mindestens drei Pausen von zusammen wenigstens 45 Minuten kommen hinzu. Diese Vorgabe gilt auch bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Veranstaltung im Unternehmen.
In der Regel sind zehn bis fünfzehn Personen vorgesehen; zwanzig bleiben die absolute Obergrenze. Bei von vornherein geplanten sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV einen Ausbildungshelfer für praktische Aufgaben und Gruppenarbeit.
Die DGUV schreibt für die Bestellung betrieblicher Ersthelfender keine verbindliche Form vor und empfiehlt die schriftliche Festlegung. Der Arbeitgeber ordnet den geeigneten Beschäftigten damit ihre betriebliche Aufgabe ausdrücklich zu.
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