Für Betriebe, Teams & Einrichtungen

Inhouse-Erste-Hilfe-Kurs in Friesack

In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.

Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.

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Inhouse im Betrieb

Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.

Übungsmaterial & Praxis inklusive

Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.

Strukturierter Ablauf & klare Unterlagen

Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.

Freundlich, direkt, auf Augenhöhe

Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.

Direkte Abrechnung mit BG / Unfallkasse

Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.

Das passende Format für Ihren Anlass

Drei Kursarten. Ein klarer nächster Schritt.

Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.

019 Unterrichtseinheiten

Erste Hilfe-Ausbildung

Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.

Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.

Inhalte & Einsatzfälle ansehen

In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.

  • Notfälle erkennen, Eigenschutz und Notruf
  • Bewusstsein und Atmung prüfen, Wiederbelebung mit AED üben
  • Wunden, Blutungen und weitere typische Notfallsituationen
029 Unterrichtseinheiten

Erste Hilfe-Fortbildung

Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.

Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.

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Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.

  • Vorhandene Kenntnisse überprüfen und vertiefen
  • Wiederbelebung, AED und weitere Hilfeleistungen praktisch trainieren
  • Fragen aus dem Arbeitsalltag mit der Lehrkraft besprechen
039 Unterrichtseinheiten

Erste Hilfe Kinderbetreuung

Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.

Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.

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Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.

  • Hilfe bei Erwachsenen und Kindern einordnen
  • Lebensrettende Maßnahmen mit Blick auf Kindernotfälle üben
  • Typische Notfallsituationen im Betreuungsalltag besprechen

Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.

Schulen für betriebliche Erste Hilfe

Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 14662 Friesack sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.

Betriebliche Ersthelfer für Friesack qualifizieren

Für Beschäftigte aus Friesacker Betrieben werden Ausbildung und Fortbildung nach den tatsächlichen Voraussetzungen ausgewählt. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorliegen. Reguläre Lehrgänge bei ermächtigten Ausbildungsstellen umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die Auswahl eines Lehrgangs wird mit der betrieblichen Organisation der Ersthelferaufgabe verbunden.

Erste-Hilfe-Schulungen für Betriebe in Friesack

Ein Friesacker Betrieb möchte seine Anfrage für einen Lehrgang verständlich formulieren. Nennen Sie zunächst die Zahl der vorgesehenen Beschäftigten und deren Ausbildungsbedarf. Danach beschreiben Sie, ob einzelne offene Plätze oder ein eigener Gruppentermin gesucht werden.

Bei einem Inhouse-Wunsch kommen Betriebsstandort und die verfügbaren Raumangaben hinzu. Konkrete Rückfragen des Anbieters können anschließend gezielt beantwortet werden. Für die interne Entscheidung hilft eine schriftliche Bestätigung der angebotenen Durchführung. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Anmeldung, Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren und mögliche zusätzliche Leistungen. Offene Punkte sollten vor einer verbindlichen Zusage geklärt sein.

Vor der Anfrage die Qualifikationen betrachten

Die Kurswahl bezieht sich auf konkrete Personen.

01Nachweise

Anerkannte geeignete Vorbildung berücksichtigen.

02Bedarf

Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.

03Anmeldung

Die erforderlichen Personendaten zusammenstellen.

Berechtigte Gebühren vor der Anmeldung klären

Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Welche Daten und gegebenenfalls vorherigen Genehmigungen benötigt werden, richtet sich nach dem zuständigen Verfahren und wird für die konkrete Teilnahme geprüft.

  1. Träger

    Zuständigkeit und Voraussetzungen feststellen.

  2. Unterlagen

    Die verlangten Arbeitgeberangaben bereitstellen.

Grundlagen im Lehrgang praktisch bearbeiten

Die reguläre Ausbildung behandelt unter anderem Eigenschutz, das Absetzen eines Notrufs und die Betreuung betroffener Personen. Der Umgang mit Verbandmaterial gehört ebenfalls zu den praktischen Lernzielen. Der Unterricht soll daher tatsächlich besucht werden und Gelegenheit zum eigenen Üben geben. Eine reine Weitergabe von Merkblättern erfüllt diesen Lehrgang nicht. Für den Betrieb bedeutet das, die ausgewählten Beschäftigten zur praktischen Teilnahme freizustellen und die vorgesehenen Übungen zu ermöglichen.

Die betriebliche Organisation beraten lassen

Der Betriebsarzt ist nach den DGUV-Hinweisen ein wichtiger Ansprechpartner für die Erste-Hilfe-Organisation. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei. Bei konkreten Fragen hilft die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Nutzen Sie diese Zuständigkeiten, wenn es um die Umsetzung im Unternehmen geht. Die ermächtigte Ausbildungsstelle beantwortet dagegen die Fragen zu ihrem Lehrgang. Ein Unterrichtsangebot allein ersetzt nicht die Klärung der betrieblichen Organisationsfragen.

Fragen nach ihrer Zuständigkeit ordnen

ThemaAnsprechpartner
LehrgangErmächtigte Ausbildungsstelle
Erste-Hilfe-OrganisationBetriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
TrägerverfahrenZuständiger Unfallversicherungsträger

Fragen zu betrieblichen Kursen in Friesack

Kann eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden?

Für Zweifelsfälle nennt die DGUV diese Möglichkeit ausdrücklich. Beide regulären Lehrgänge umfassen neun Unterrichtseinheiten. Welche Qualifizierung passt, wird anhand der tatsächlichen Voraussetzungen und des Bedarfs der Person geklärt; die gleiche Dauer allein entscheidet das nicht.

Braucht jede neue Ersthelferperson einen neuen Grundkurs?

Nicht automatisch aufgrund der neuen Aufgabe. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können vorhanden sein. Prüfen Sie vor der Anmeldung die tatsächlichen Nachweise und stimmen Sie die benötigte Schulung darauf ab, statt eine erneute Grundausbildung allein aus der neuen Benennung abzuleiten.

Wer trägt Arbeitsentgelt und Reisekosten?

Diese Aufwendungen trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Sie werden von berechtigten Lehrgangsgebühren unterschieden. Deshalb sollte der Betrieb sie auch dann einplanen, wenn die Ausbildungsstelle die berechtigten Schulungsgebühren unmittelbar mit dem zuständigen Träger abrechnen kann.

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Testbetrieb: Ihre Anfrage wird ausschließlich an die Portalverwaltung gesendet. Die ausgewählten Schulen erhalten keine Nachricht und keine E-Mail.

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Kurs & Team

Bis zu 20 Teilnehmende pro Kurs. Bei einer größeren Gruppe sind mehrere Kurse nötig.

Eine Anfrage ist noch keine Buchung. Verfügbarkeit, Sprache und Konditionen werden im Angebot bestätigt.

Wann soll der Kurs stattfinden?

Planen Sie den vollständigen Kurstag einschließlich der Pausen ein.

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