Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09648 Mittweida sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,2 km vom Suchpunkt

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Mittweida · Sachsen
Eine betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung ersetzt keine Erklärung der örtlichen Meldewege. Mittweidaer Unternehmen können einen öffentlichen Lehrgang oder eine Inhouse-Durchführung anfragen. Daneben klären sie, wie Beschäftigte am benutzten Telefon Hilfe rufen können und welche Leistungen ein vorliegendes Angebot tatsächlich umfasst.

Einige Beschäftigte stehen bereits fest, andere Plätze sind intern noch offen. Teilen Sie der Ausbildungsstelle den tatsächlichen Planungsstand für den Mittweidaer Betrieb mit. Eine vorläufige Gruppe sollte nicht ohne Rückmeldung als endgültig gebucht betrachtet werden.
Fragen Sie, welche Angaben bis wann benötigt werden. Ausbildung oder Fortbildung richtet sich nach dem geklärten Bedarf der betreffenden Personen. Bei einem individuell vereinbarten Inhouse-Termin betrifft dies die gemeinsame Gruppe, bei öffentlichen Lehrgängen die jeweiligen Anmeldungen. Geben Sie an die Beschäftigten erst bestätigte Informationen weiter und lassen Sie spätere Änderungen ausdrücklich abstimmen, statt sie nur in einer internen Liste zu ergänzen.
Qualifizierung und örtliche Information brauchen jeweils einen Ansprechpartner.
Mit der ermächtigten Stelle abstimmen.
Die betrieblichen Angaben bereitstellen.
Die benannten Leistungen nachvollziehen.
Wenn ein Angebot neben Erster Hilfe auch Sehtest oder Passbilder nennt, betrachten Sie für den betrieblichen Auftrag zunächst den eigentlichen Lehrgang. Lassen Sie erläutern, welche Position diesen Unterricht beschreibt und welche weiteren Leistungen gesondert aufgeführt sind. Für die Gebührenübernahme gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Ein privat zusammengestelltes Paket beantwortet daher noch nicht die Frage, welche Leistung für den betrieblichen Bedarf abgerechnet werden soll.
Die Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit der BG oder Unfallkasse ab.
Die Voraussetzungen des zuständigen Trägers erfragen.
Die angeforderten Abrechnungsdaten bereitstellen.
Ein reiner Onlinekurs ersetzt die reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung oder Fortbildung nicht.
Nach den DGUV-Hinweisen genügt als Meldeeinrichtung häufig ein Telefon mit Notrufnummern. Für die betriebliche Orientierung gehört deshalb zum vorhandenen Gerät auch die Information, wie darüber Hilfe erreicht wird. Erläutern Sie bei der Unterweisung den örtlich vorgesehenen Notrufweg und die dafür benötigten Rufinformationen. Wer ein Gerät bedienen kann, kennt damit noch nicht automatisch die im Unternehmen festgelegte Vorgehensweise für einen Notfall.
Worauf achten?
Kenntnisse und praktische Fähigkeiten erwerben
Worauf achten?
Den örtlichen Weg zum Notruf kennen
Worauf achten?
Den beschriebenen Leistungsumfang klären
Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Das gilt sowohl für die Ausbildung als auch für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer.
Die regelmäßige Unterweisung zur Ersten Hilfe richtet sich an alle Betriebsangehörigen und erfolgt mindestens jährlich. Sie behandelt die Einrichtungen sowie das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb.
Die DGUV sieht eine Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vor. Berücksichtigen Sie dafür die bisherigen Lehrgangsnachweise der eingesetzten Personen und stimmen Sie den benötigten Lehrgang mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab.