Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31683 Obernkirchen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Ausbildung und Fortbildung sind reguläre Lehrgangsarten mit jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildungsteilnehmende werden nach dem DGUV-Grundsatz nicht in eine Grundausbildung integriert. Obernkirchener Betriebe können außerdem die Angaben einer tatsächlichen Hilfeaufzeichnung einordnen: Sie beschreiben das Ereignis, die betroffene Person und die geleistete Unterstützung.
Ein Obernkirchener Unternehmen prüft ein Angebot für einen eigenen Schulungstag. Stimmen Teilnehmerzahl, Ausbildungsbedarf und tatsächlicher Standort mit Ihrer Anfrage überein? Klären Sie fehlende Angaben direkt mit der Schule, bevor die Gruppe verbindlich eingeplant wird.
Bei Inhouse-Unterricht gehört die Raumabsprache dazu. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren und die nötigen Unterlagen. Zusätzlich vereinbarte Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten erkennbar sein. Nach der Zusage erhalten die Beschäftigten die konkrete Unterrichtsanschrift und den bestätigten Beginn; eine Ansprechperson übernimmt organisatorische Rückfragen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Neun Unterrichtseinheiten | Der jeweilige reguläre Lehrgangsumfang |
| Fortbildungsteilnehmende | Keine Integration in die Grundausbildung |
| Betroffene und helfende Person | Verschiedene Rollen in der Hilfeaufzeichnung |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Gebühren rechnet die ermächtigte Schule unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger ab.
Die benötigten Arbeitgeberangaben feststellen.
Die Unterlagen mit der Ausbildungsstelle für die tatsächlichen Teilnahmen vorbereiten.
Für die Hilfeaufzeichnung nennt die DGUV den Namen der verletzten oder erkrankten Person, Zeit, Ort und Hergang des Ereignisses, Art und Umfang der Schädigung sowie Zeugen. Hinzu kommen Zeit, Art und Weise der Hilfe und der Name der helfenden Person. Die Dokumentation kann auf Papier oder elektronisch geführt werden; die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren. Die Angaben beschreiben Inhalt, mögliche Form und Aufbewahrungsdauer der Dokumentation tatsächlich geleisteter Erster Hilfe.
Die Angaben haben unterschiedliche Gegenstände.
Der reguläre grundlegende Lehrgang.
Die regelmäßig vorgesehene Weiterführung der Qualifizierung.
Die Angaben zu einem tatsächlich eingetretenen Ereignis.
Die reguläre Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Der Ausbildungsgrundsatz sieht vor, Fortbildungsteilnehmende nicht in die Grundausbildung zu integrieren. Die gleich große Zahl von Unterrichtseinheiten bedeutet damit keine gemeinsame Lehrgangsart. Die Angaben beschreiben den Qualifizierungsrahmen selbst und enthalten keine Aussage darüber, an welchem örtlichen Tag eine der Schulungen tatsächlich verfügbar ist.
Alle Betriebsangehörigen werden mindestens jährlich über Erste Hilfe im Betrieb unterwiesen.

Die DGUV nennt für die regulären betrieblichen Lehrgänge mindestens 45 Minuten Pause zusätzlich zu neun Unterrichtseinheiten. Jede Einheit dauert 45 Minuten; die Pause gehört nicht zu dieser Unterrichtszeit.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt das Unternehmen selbst. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft die regulären Gebühren und umfasst diese weiteren betrieblichen Aufwendungen nicht bereits mit.
Je teilnehmender Person ist eine Informationsschrift vorgesehen, mindestens entsprechend dem allgemeinen Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien dürfen ergänzen; die im Grundsatz vorgesehene gedruckte Unterlage wird dadurch nicht ersetzt.
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